RECHTSCHREIBPRÜFUNG
| Wörter, die sich nicht im Wörterbuch
von WORD befinden, werden von der Rechtschreibprüfungsfunktion als falsch geschrieben befunden und mit
einer roten Wellenlinie unterstrichen. Der Anwender muss entscheiden, ob tatsächlich ein Schreibfehler vorliegt - und diesen korrigieren - oder ob er das Wort unverändert lässt und vielleicht sogar dem Wörterbuch hinzufügt. Folgenden Absatz wird WORD auf Fehler prüfen: Dieser Degst ist nicht falsch, falsch ist nur die Rechtsschreibung, auch wenn sie mit der lingen Hand geschrieben wurde. Was für diesen Degst natürlich nicht gilt, denn selbiger wurde nicht geschrieben sondern getippt. Und zwar beidhandfingrig. Ist die Rechtschreibprüfung eingeschaltet, - geschieht mit Extras / Optionen / Rechtschreibung und Grammatik und einem Klick in das Kästchen Rechtschreibung während der Eingabe überprüfen |

| - kennzeichnet WORD einige Fehler: |

| Ist
zusätzlich noch die Option „Grammatik
während der Eingabe überprüfen“ aktiviert, werden
Grammatikfehler ebenfalls markiert. Sie sind grün
unterwellt. Setzen wir bei unserem Beispiel vor „sondern“
einen Beistrich, ist der Fehler behoben. Nach der vollzogenen Korrektur findet WORD an der Neufassung nichts mehr zu beanstanden: Dieser Text ist nicht falsch, falsch ist nur die Rechtsschreibung, auch wenn sie mit der linken Hand geschrieben wurde. Was für diesen Text natürlich nicht gilt, denn selbiger wurde nicht geschrieben sondern getippt. Und zwar nach dem Zehnfingersystem.Trotzdem hat WORD
noch einen Fehler übersehen: Rechtsschreibung |
| Das Kipferl, das Gulasch und die Semmel kommen unbeanstandet durch die Prüfung. Ist bei Extras / Optionen / Rechtschreibung und Grammatik / Einstellungen, die Region Österreich aktiviert, |

| erhalten wir beim Begriff „Paradeiser“ – nach einem rechten Klick in das Wort - als Ersatzvorschlag „Tomate“ |

| und für „Buchteln“
werden „Dampfnudeln“ angeboten. |
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Damit Abschnitte mit fremdsprachlichen Inhalten oder fachspezifischen Begriffen von der Rechtschreibprüfung verschont bleiben, wird der betreffende
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