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HONORARNOTEN

Privatpersonen, die eine Honorarnote ausstellen, dürfen keine Umsatzsteuer verrechnen.
Meist wird von ihnen eine schriftliche Erklärung verlangt, dass sie die betreffenden Einkünfte dem Finanzamt melden.
Wird die Angabe einer Rechnungsnummer gefordert, können Private beliebige Zahlen einsetzen. Werden mehrere Honorarnoten ausgestellt, hilft eine Kombination aus fortlaufender Nummer und Datum Ordnung zu halten.


Beispiel 1    Beispiel 2

 

Beispiel 2

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