ONLINE  E-GOVERNMENT  DER WEG ZUR BÜRGERKARTE  BÜRGERKARTENFUNKTION von alter auf neue E-CARD

 

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DIGITALE (elektronische) SIGNATUR

 

Die eigenhändige Unterschrift und die Vorlage eines behördlichen Lichtbildausweises als Identifikationsbeweis sind fast immer nötig, will man Dienstleistungen von Ämtern und Behörden in Anspruch nehmen.

Soll diese Dienstleistung über das Internet abgewickelt werden (e-government), ist es notwendig, sich elektronisch zu identifizieren. Auch Handelsunternehmen (e-business) möchten gerne wissen, ob ihr zukünftiger Geschäftspartner auch wirklich "echt" ist. Und nicht ein virtueller Spaßvogel.

Also bedarf es auch im Internet eines behördlich ausgestellten "Ausweises". Es ist dies die elektronische Signatur: sie ersetzt Lichtbildausweis und Unterschrift. Die elektronische Signatur befindet sich auf einer Chipkarte, die man bei einem behördlich kontrollierten Unternehmen kaufen kann.

Die Europäische Union hat allen Mitgliedsstaaten aufgetragen, bis 2005 die Verwaltungen so anzupassen, dass alle Amtswege elektronisch erledigt werden können.

Vom Staat herausgegebene elektronische Identitätskarten (eID) mit digitalen Zertifikaten sind in mehreren westlichen Staaten geplant bzw. schon in Verwendung, aber nur wenig erfolgreich. Sogar in Finnland, wo elektronischen Medien sehr hohe Akzeptanz unter der Bevölkerung genießen, besitzen nur 0,2 % der Staatsbürger eine eID-Karte, obwohl die Möglichkeit schon seit Jahren besteht. In Österreich dürfte bis zur Ausgabe der e-card das Jahr 2005 ins Land ziehen (geplant war zuerst 2002, dann 2003). 

In Österreich gab es einen "Probelauf" im Februar 2003. Die Mitgliedskarten der OCG (Österreichischen Computer Gesellschaft) wurden mit einer "Bürgerkarten-Funktionalität" versehen. Die Daten auf dem Card-Chip enthalten Angaben über die Identität des Kartenbesitzers und seine Nummer im Zentralen Melderegister.
 

Die Ausgabe der 8,2 Milllionen e-cards gelang schließlich bis Ende 2005. Sie ersetzt seither beim Arztbesuch den Krankenschein. Das war´s. Die Erweiterung des Einsatzbereichs auf e-government-Angebote (KEIN Online-Banking!) durch eine "Aufwertung" der e-cards zur Bürgerkarte (kostenlos) ist möglich.

Dennoch haben bis 10/2010 nur 66.000 Versicherte dieses Angebot in Anspruch genommen. Quelle A-TRUST

 

Für die Registrierung müssen die Antragsteller die Geschäftsstelle einer Sozialversicherung oder Gebietskrankenkasse in ihrem Bundesland aufsuchen.
Registrierungsstellen
mit "Full Service" nehmen für die Kartenbesitzer den mehrstufigen Anmeldevorgang vor (von der Antragstellung bis zur fertigen Bürgerkarte).
Einfache Registrierungsstellen kontrollieren nur die Identität. Antrag und Aktivierung der Bürgerkarte müssen über den eigenen Internetzugang über das Kartenservice Portal auf www.sozialversicherung.at vorgenommen werden.
Seit 2008 besitzt jede Bürgerkarte die "Qualifizierte Signatur", das ist die digitale Signatur verknüpft mit dem Zentralen Melderegister. Die notwendige Software installieren und die
e-card oder Bankomatkarte auf www.buergerkarte.at aktivieren.
Anfang April 2010 nutzten 75.000 Privatpersonen eine Bürgerkarte, davon hatten 60.000 ihre e-card "aufgerüstet". 
(Quelle: A-Trust GF Michael Butz ; WZ vom 13. 4. 10)

Gesamt wurden bis Okt. 2010 300.000 Zertifikate ausgestellt  (A-Trust GF Michael Butz; WZ vom 19. 10. 10)
Wie viele davon auch genutzt werden ist nicht bekannt
Seit Ende 2009 können auch Handys als Bürgerkarte eingesetzt werden. Bis 3. 5. 2011 waren 21.687 Handy-Signaturen registriert. Quelle: BKA Abt. I/11

Das Anbieten von Signatur- und Zertifizierungsdiensten ist an die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde – RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) gebunden. Der Käufer hat die Garantie, dass die gesetzlichen Auflagen an qualifizierte Zertifikate und sichere elektronische Signaturverfahren erfüllt sind.

Die digitale Signatur erfolgt durch zwei Schlüssel. Der eine ist nur dem Besitzer bekannt (Private Key), bleibt geheim und ist auf der Chip-Card gespeichert. Er wird mit dem öffentlichen Signaturprüfschlüssel (Public Key) geöffnet. Dieser dient auch dem Empfänger zur Überprüfung für die Richtigkeit einer elektronischen Zusendung.

A-TRUST, ein Zusammenschluss aller namhaften Banken, der Wirtschaftskammer Österreich, der Notariatskammer,... (insgesamt 16 Gesellschafter), machte einige Zeit später mit seinem Produkt  (trust|sign)  der Datakom Konkurrenz.

Gerade mal acht Monate hat es gedauert, bis A-TRUST und A-SIGN ihr Single-Dasein beendeten und miteinander fusionierten. Seither werden die gemeinsamen Dienstleistungen unter der Bezeichnung a.trust NEU angeboten.
2005 trat mit A-CERT www.a-cert.at ein zweiter Zertifizierungs-Anbieter auf den Markt.
Ziemlich mutig, denn mit Ende des Jahres 2005 stand A-TRUST mit kolportierten 5 Millionen Euro Verbindlichkeiten ziemlich angeschlagen da. Die Österreicher sahen keinen Grund zum Erwerb der Digitalen Signatur.

Der Consulter DIGISIGN sollte die Verkäufe ankurbeln. Am 27. Juli 2006 ging er mit einer Signatur-Show auf Österreich-Tournee. Interessenten konnten sich auf www.digisign.at anmelden.

Der Monopolist verlangt für seine a-sign premium Karte 30,- €, für das Zertifikat 13,- pro Jahr, und für die Registrierung 12,- €. Auch der Kartenleser kann geordert werden, mehrere Links leiten die Interessenten zu den diversen Anbietern. Kosten dafür: 29,- Euro aufwärts, je sicherer desto teurer. Damit kostet das ganze Paket ca. 90,- Euro (Preise 2006).
Bei A-CERT kosten ein Amtssignaturzertifikat (A-CERT-GOVERNMENT) oder eine "fortgeschrittene Signatur" für zwei Jahre € 96,--, für vier €168,--.

Dieser Zusammenschluss hat die Nachfrage nur wenig gesteigert, obwohl mit Feber 2005 die Bankomatkarten von Mastercard und Maestro ebenfalls „signaturfähig“ wurden.
Schwung könnte die
e-card bzw. ihre "Aufwertung" zur Bürgerkarte in den Registrierungszahlen bringen.

Das nach Geheimdienst klingende Chief Information Office befindet sich nicht in Washington, sondern ist die "Stabstelle IKT-Strategie des Bundes" im Bundeskanzleramt. Seine Abkürzung, CIO, klingt ähnlich gefährlich wie CIA, MI5 oder FBI   http://www.digitales.oesterreich.gv.at/. Dabei beschäftigt es sich mit verwaltungstechnischen Materien wie beispielsweise der BÜRGERKARTE www.cio.gv.at.

Nicht zu vergessen: Neben dem Lesegerät, das die Daten der Chip-Card einliest, benötigt man noch einen PC und einen Internetanschluss, damit die Daten via PC und Internet an den Empfänger gelangen!

Detaillierte Informationen und Preisangaben gibt es z. B. auf der Website von a-trust www.a-trust.at. Dort stehen mehrere Zertifikat-Produkte zur Wahl.

 

Die matt dahindümpelnde Nutzung der elektronischen Signatur mittels Computer + Internet bekam Handy-Hilfe.
A-TRUST und die TU-Graz haben die Handy-Signatur entwickelt. Der User erhält eine SMS mit einem, nur wenige Minuten gültigen - Schlüssel, mit dem er sich beim gewünschten Behördendienst identifiziert.
Von Mai bis Oktober 2010 haben sich 9.000 Handybesitzer für eine elektronische Signatur entschieden.
Der zweiteinfachste Weg ist, bei einer Registrierungsstelle persönlich aufzukreuzen (Ausweis nicht vergessen).
Wer bereits über FINANZONLINE die Steuererklärungen erledigt, kann sich den Weg zur Registrierungsstelle sparen,
FINANZONLINE erlaubt auch das Einrichten einer Handy-Signatur. Der Ablauf ist hier beschrieben

 

Gültigkeitszeitraum der Signatur: 5 Jahre, Verlängerung um weitere 5 Jahre möglich. Die Handy-Signatur wird automatisch 1x um 5 Jahre verlängert.

Signaturrichtlinie
Am 19.01.2000 wurde im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 13 vom 19.1.2000, S. 12) die Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen veröffentlicht. Die Richtlinie musste in allen Mitgliedstaaten bis zum 19.07.2001 umgesetzt werden. Das österreichische Signaturgesetz entspricht der Richtlinie.

Vorgangsweise bei Versand und Erhalt digital signierter Dokumente

 

 

 

Damit die Behörden und sonstigen Einrichtungen, von unserer Zertifizierung erfahren, müssen wir sie davon in Kenntnis setzen:
  • Verbindung mit www.meinbrief.at herstellen ...
     

     
  • ... registrieren ...
     

     
  • ... u.s.w.

 

 

 

 

MyHELP.gv.at

 

soll mit Hilfe der Bürgerkarte Behördenkontakte entsprechend individueller Vorgaben ermöglichen. Nach der Registrierung steht ein umfangreiches  Bündel von "Werkzeugen" zur Verfügung.

 

Der digitale Amtshelfer ...

 

 

 

 

SIGNATUR ANLEGEN - DOKUMENTE SIGNIEREN

 

Von mehreren Möglichkeiten ein Dokument (Rechnung, Vertrag, Kündigung, schriftliches Angebot, ...) digital zu signieren, sind hier vier angeführt:
Professionelle Anbieter (EBPP, A-TRUST) bieten kostenpflichtige Lösungen für das Unterzeichnen mit einer digitalen Signatur , wobei

u a.signPDF und MultiSign - beides Kauf-Produkte von A-TRUST - die PDF-Dokumente optional auch sichtbar signieren.

u Das - kostenpflichtige - Signieren von Rechnungen durch EBPP ist hier beschrieben.

u Dokumente in Ihrem E-TRESOR  www.e-tresor.at können aus diesem direkt und kostenlos (sofern Sie die BASIC-Version nutzen) signiert und per Mail verschickt werden. Der Ablauf ist hier zu finden.

u Am Beispiel einer digital signierten Kündigung ist der Ablauf des Signierens unter Verwendung der Website www.handy-Signatur.at beschrieben.

 

 

 

 

SIGNATUREN PRÜFEN

 

Es gibt kostenpflichtige Methoden, dabei wird eine Prüfsoftware (z. B. das verifyplugin von A-Trust www.a-trust.at) auf dem PC installiert.
A-Trust stellt online auch eine kostenfreie Prüfmethode (= Verifikation) bereit: Bild unten
 


Ebenfalls kostenlos sind die Überprüfungen sowohl auf der Website von ...

  • www.buergerkarte.at/pdf-signatur.de.php  wo man nach einem Klick auf
     

     
  • und Signatur prüfen
     

     
  • auf die Website der Regulierungsbehörde RTR weitergeleitet wird, das zu prüfende Dokument auswählt und nach Klick auf Prüfen ...
     

     
  • den Prüfbericht serviert bekommt:
     


... als auch auf der Website von

 

 

 

 

Der E-Tresor (www.e-tresor.at) ist eine kostenpflichtige Einrichtung (36,- € / Jahr) zum Speichern persönlicher Dokumente und medizinischer Notfalldaten in verschlüsselter Form auf einem besonders gesicherten Server im Hochsicherheits-Rechenzentrum von A-Trust
Es besteht die Möglichkeit einer oder mehreren Personen den Zugriff auf ausgewählte Dokumente für einen bestimmten Zeitraum zu erlauben. Dazu werden sie in die Showbox gestellt und mit einem Passwort verschlüsselt.
Dokumente können an die E-Tresor E-Mail-Adresse gesendet werden.
Nur Besitzer einer Bürgerkarte bzw. einer Bankomatkarte mit digitaler Signatur können einen E-Tresor einrichten und nutzen.

 

 

SWISS-SIGN

Seit 2007 können sich die Bürger der Schweiz der elektronischen Signatur bedienen. Ein digitales Zertifikat kostet für drei Jahre 164,- Franken. Eine Vergütung im Ausmaß von 65 Franken kann beim Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) bis Ende 2010 in Anspruch genommen werden.
Bis die Funktion endlich auf dem eigenen PC installiert und einsatzfähig ist, sind - wie beim österreichischen Gegenstück - mehrere Schritte notwendig.

Wem dieser Arbeitsaufwand zu viel oder die Installation zu riskant ist, der kann sich seit 2009 bei der Post einen  Swissstick kaufen. Die Post-Tochter Swissign hat ihn entwickelt. Er macht die Verschlüsselung und die Zertifikatsübermittlung problemlos und mobil.
Der Swissstick besitzt einen USB-Anschluss, alle erforderlichen Programme sind auf ihm installiert. An welchem Ort bzw. an welchem Computer man auch immer ein Dokument mit seiner Unterschrift digital signieren möchte, kann das geschehen. Stick anschließen, Internetverbindung starten und los geht´s.

Die Suisse-ID befindet sich auf einem Chip, der in eine Card oder einen USB-Stick integriert werden kann. Für das Signieren mit der Card ist ein Kartenleser erforderlich, der USB-Stick ist mobil einsetzbar.

 

  

 

Für ein Jahr kostet der Swissstick inklusive Updates 199,- Franken, für zwei Jahre 249,-.
Die Suisse-ID ist nicht das Produkt, auf das Private schon gewartet haben, die Hoffnungen der Anbieter liegen eher bei der Nutzung durch Unternehmen, die mit den Argumenten verbesserte Sicherheit bei internetbasierten Geschäftsanwendungen und erleichterten Behördenkontakten gewonnen werden sollen.

 

 

DE-MAIL

Im Oktober 2009 startete die Deutsche Bundesregierung einen für sechs Monate angesetzten Probebetrieb (Partner: T-Online, 1&1) für den rechtsverbindlichen Informationsaustausch zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden.
Danach soll ein eigenes De-Mail-Gesetz die Rahmenbedingungen regeln.
Zertifikate stellt das Bundesamt  für Sicherheit und Informationstechnik aus.
De-Mail soll den Einstieg in das und die Akzeptanz des E-Government unterstützen.

 

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