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E-GOVERNMENT
| Unter diesem Begriff
versteht man das Angebot und die Abwicklung öffentlicher Dienstleistungen
über das Internet. Dabei kann es sich um reine Information
oder um ein interaktives, öffentliches Produktangebot handeln.
Ziel ist die Vereinfachung und die Beschleunigung des Verkehrs mit den Behörden . Und das ist unseren Ämtern und Behörden besonders gut gelungen. Haben wir schriftlich bestätigt. Von der EU. Sie plante, dass Unionsbürger bis spätestens 2005 alle Behördenwege elektronisch erledigen können. Hat nicht so ganz geklappt. Bei den Anderen. Anfang 2005 präsentierte die EU-Kommission eine
Studie, nach der von 28 untersuchten Staaten (die 25 EU-Mitglieder, Island,
Norwegen und die Schweiz) lediglich in sieben (Schweden,
Österreich, GB,
Irland, Norwegen und
Dänemark) mehr als 80
Prozent der behördlichen
Dienstleistungen online verfügbar waren. Wer so gelobt wird, verträgt auch ein wenig Kritik. Noch dazu, wo es
nicht um den Inhalt, sondern um die Optik geht. |
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| Zum Adler bekennen sich die
Ministerien für Finanzen, Inneres und
Europäische und Internationale Angelegenheiten. Das
Verteidigungsministerium weiß nicht so recht wohin und deponiert ihn gut
getarnt am unteren Bildschirmrand. Die Finanzer haben den Adler
modernisiert, das BMI entschied sich für eine erschrocken aufflatternde,
gerupfte Version. |
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| Welche Botschaft das Blaumännchen-Logo
des Ministeriums für Soziales + Generationen vermitteln soll wird schon
irgendwer wissen. Das Bundeskanzleramts-Logo kommt leicht verschleiert und
sehr seriös daher, Justiz und Wirtschaft sind einfach zu
erkennen, Verkehr + Infrastruktur schon schwieriger. |
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Auf www.portal.at stellt das Bundesrechenzentrum (brz.gv.at) seine Angebote zur Verfügung. |
| Unternehmensziel ist die wirtschaftliche Bereitstellung und effiziente Erbringung von IT-Leistungen zur Unterstützung der Verwaltungstätigkeit, sowie der sichere und gesicherte Betrieb der entwickelten IT-Verfahren. Gebührenpflichtige Auskünfte zum Firmenbuch, dem Gewerberegister und dem Grundbuch sind online verfügbar. | |
| Mehr als 500 Formulare stellt „Ihr Amtshelfer“, das Portal help.gv.at zum Download oder direkt zur elektronischen Bearbeitung bereit. | |
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Man wählt das benötigte Formular aus
und kann dann nur noch die Daumen drücken, dass die zuständige Gemeinde
bzw. Behörde es auch online zur Verfügung stellt: Bitte
prüfen Sie, ob das gewünschte Online-Formular
von der zuständigen Behörde angeboten wird. Für einen Mindestbeitrag von 2.000 Euro können Sponsoren für die Dauer eines Jahres bei einem Thema im Amtshelfer ihr Logo inklusive Link am Ende des Textes platzieren. (lt. Amtlicher Lieferungsanzeiger v. 6. 10. 2006) Es
geht auch ohne den „Umweg“ über help.gv.
Direkt bei den Gemeinden und Behörden. Teilweise sind die angebotenen
Serviceleistungen so gut und umfangreich, dass man stundenlang durch die
website surfen könnte. wien.at ist in dieser
Hinsicht beispielhaft! Das Land Salzburg (land-sbg.gv.at) besitzt mehreren Domains. land-sbg.gv.at (zu finden nur mit Suchmaschinen-Hilfe) konkurriert mit salzburg.at und salzburg.gv.at, wobei jede Adresse mit einem anderen Layout daherkommt. Kryptisch geben sich die Marktgemeinden Mauerbach (a-3001.at) und St. Andrä-Wördern (staw.at). Die Waldviertler Stadt Horn musste sich mit stadtgemeindehorn.at begnügen, weil sich Herr Markus Horn horn.at gesichert hat.
bm???.gv.at? Die Bundesländer-Domains sind
leider auch nicht einheitlich gewählt. Einmal wird der volle Name des
Bundeslandes verwendet, dann wieder eine Abkürzung, mal ist die
Top-Level-Domain .at, mal lautet sie
.gv.at. |
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| Der Fundhund ( beinahe ein Avatar) "erschnüffelt" auf der Seite www.fundamt.gv.at seit 1. Februar 2003 verlorenes Hab und Gut. Seit diesem Datum fällt das Fundwesen in die Zuständigkeit der Gemeinden. Damit deren Mehrbelastung möglichst gering gehalten wird, wurde fundamt.gv.at eingerichtet. Unnötige Telefonate und Amtswege können damit vermieden werden. Wer etwas verloren hat, kann sich im Internet auf die Suche begeben. Betreiber ist die Bundesrechenzentrum IT-Solutions GmbH. Alle großen Städte, darunter Wien, Linz und Graz, sind Kooperationspartner. |
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| Zeitgleich mit www.fundamt.gv.at
ist ein zweiter Anbieter mit einem
virtuellen Fundamt angetreten. www.fundinfo.at
lautet die Adresse unter der Verlorenes vielleicht gefunden werden kann.
Fundinfo wird von der Gemdat Oberösterreich,
Gemdat Niederösterreich der KufGem und
Data Systems Austria betrieben. Kunden sind hauptsächlich kleine
Städte und Landgemeinden. Beide Anbieter verrechnen ihren Kunden eine Jahrespauschale, deren Höhe sich nach der Einwohnerzahl richtet (eine Gemeinde mit 100 Einwohnern bezahlt ca. 30.- €, eine Stadt mit 100.000 Einwohnern 2.000.- €) |
| FINANZOnline
ist das elektronische Datenübertragungsverfahren der Österreichischen
Finanzverwaltung auf Basis der Internettechnologie. Beihilfenanträge,
Steuer- und Zollformulare können ausgefüllt und ausgedruckt, in vielen Fällen
aber auch schon online retourniert werden (elektronische Steuererklärung). Steuerberater und
Wirtschaftstreuhänder können direkt auf die Daten ihrer Klienten zugreifen. Ein Hindernis beim Datenaustausch Behörde - Bürger stellen rechtliche Vorgaben dar. Viele amtliche Schriftstücke werden erst zu solchen, wenn sie mit Unterschriften versehen sind. In solchen Fällen ist die Identifizierung mit Hilfe der elektronischen Signatur* erforderlich. |
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Gerichtliche Versteigerungen von Liegenschaften, Eigentumswohnungen und Verwertung von Konkursvermögen sind rechtsverbindlich im Internet veröffentlicht. Die bisherigen Methoden der amtlichen Bekanntmachung (Gerichtsaushang und Einschaltungen in den Printmedien) wurden eingestellt. Die gewünschten Informationen können unter edikte.justiz.gv.at eingesehen werden. |
| Hier findet man alle wichtigen
Angaben, die ein in Österreich anhängiges Versteigerungsverfahren
betreffen. Grundlegende Verfahrensdaten und Informationen - Anschrift,
Größe und Schätzwert der Liegenschaft, Versteigerungsort und
-termin -
stehen jedem Interessenten immer in aktualisierter Form zur Verfügung
(verspricht das Justizministerium). Vielfältige Abfrageoptionen ermöglichen darüber hinaus eine gezielte Suche nach bevorzugten Versteigerungsobjekten. Neben einer Kurzfassung des Schätzgutachtens gibt es zu jedem Objekt auch einen Lageplan, einen Grundriss und Fotos. Vergleichen Sie ein paar kommunale Internet-Auftritte von in- und ausländischen Städten: |
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| Mit kommunalnet.at www.kommunalnet.at haben die Kommunalkredit Austria und der Österreichische | |
| Gemeindebund eine E-Government-Plattform gegründet, an der sie je zur Hälfte beteiligt sind. Das kostenpflichtige Angebot steht nur Gemeinden zur Verfügung und wird von ca. zwei Dritteln der österreichischen Gemeinden genutzt. Es ermöglicht ihnen direkte Kommunikation und Interaktion mit anderen Gemeinden, den Landesbehörden und dem Bund, sowie Produkt- und Serviceleistungen von Unternehmen (KSV, APA, E-Learning, Rechtsdatenbank, Melderegister...). | |
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www.ch.ch ist ein Projekt der Schweizerischen Bundeskanzlei. Vorgesehen war, dass Vertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden wirken an Aufbau und Gestaltung dieses Behördenportals mitwirken. Ganz links: Logo 2003/2004 Daneben: Logo ab 2005 |
| Es sollten
verschiedene Dienste nach Sachthemen geordnet und eine möglichst einfache
Benützung der staatlichen Dienstleistungen ermöglicht werden. Der Plan, den Schweizern bundesweit amtliche Dienstleistungen online anzubieten, scheiterte am föderalistischen Aufbau der Schweizer Verwaltung. Die differierenden rechtlichen Regelungen und unterschiedliche Softwarelösungen der Kantone standen dem Vorhaben entgegen. So blieb schließlich als Restlösung ein reines Informationsportal. Auf dem immerhin seit April 2007 auf der Plattform www.ch.ch alle Behörden der Schweiz ihre Stellenbörsen einrichten könn(t)en. Das Portal, als
Guichet virtuel (virtueller Schalter) eingerichtet, soll den Besuchern
Behördenauskünfte zu verschiedenen Themen geben. Das Wegweisersystem des
Schalters führt die Nutzer zu den Webseiten der Kantone und Gemeinden.
Deren Webauftritte sind allerdings nicht einheitlich gestaltetet, was die
Suche nach Informationen nicht erleichtert. |
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Seit 1. Jänner 2007 herrscht Einheitlichkeit. Die Domain des Verteidigungsministeri-ums fällt mit vbs.admin.ch nicht mehr aus der Reihe, die sieben Departemente führen das selbe Logo - Bild links -, die Titel-Banner ihrer Websites zeigen das Bild des Bundeshauses und eine einheitliche Typografie - Bild unten. |
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| Das Landeskürzel ch bezieht sich auf den lateinischen Begriff Confoederatio Helvetica | |
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Perfekt ist das Online-Erscheinungsbild des offiziellen Deutschland. Das einprägsame Logo -Abbildung links- enthält die Nationalfarben und den Wappenadler. Es ist Bestandteil aller Regierungsseiten. Bei der Domainschreibweise gibt es zwei Hauptrichtungen - www-Punkt-Namenskürzel-Punkt-de (www.bmu.de) bzw. www-Punkt-Namenskürzel-Punkt-bund-Punkt-de (www.bmi.bund.de) - und zwei "Ausreißer", www.auswaertiges-amt.de und www.bundesfinanzministerium.de. |
| Der Webauftritt des Deutschen Bundestags gewann den World Summit Award, die begehrteste Auszeichnung der Multimediabranche. | |
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* elektronische Signatur - Verfahren, bei dem durch kryptografische Methoden die Identität des Absenders einer Nachricht überprüft werden kann |
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