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E-COMMERCE
| ist ein Teil des Electronic
Business (e-business) und beinhaltet alle
web-unterstützten Aktivitäten, die zur Optimierung von Business-Modellen
benutzt werden können. E-Commerce umfasst den Handel mit Produkten und
Dienstleistungen.
Mit einer leistungsfähigen E-Commerce-Lösung kann man + schneller auf Kundenwünsche reagieren und Lagerhaltungskosten verringern |
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| + finanzielle Transaktionen mit Kunden und Lieferanten effizient abwickeln | |
| + durch die Vernetzung von
Händlern und Lieferanten Verwaltungskosten reduzieren
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E-COMMERCE-GESETZ
Im
§5 sind jene Angaben aufgezählt, welche die
Firmen machen müssen: Nach
den Bestimmungen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) ist ein
Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen immer auch ein Verstoß
nach dem UWG. Eine daraus folgende Unterlassungsklage
kann auf Grund der hohen Bemessungsgrundlage (= Streitwert) zu besonders
hohen Gerichts- und Anwaltskosten führen. |
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DAS
ÖSTERREICHISCHE E-COMMERCE-GÜTEZEICHEN
www.guetezeichen.at Strenge Kriterien sichern, dass – über gesetzliche Mindeststandards des seit 1. 1. 2002 in Österreich geltenden E-Commerce-Gesetzes hinausgehend – kundenfreundliche Geschäftsabwicklung geboten wird. |
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| Das
Gütezeichen wurde von Konsumentenschutzeinrichtungen, öffentlichen
Stellen und Interessenvertretungen auf Initiative des Österreichischen
Instituts für angewandte Telekommunikation entwickelt. Es gilt jeweils für ein Jahr. Durch eine Seriennummer und eine Verschlüsselung ist es eindeutig einem Unternehmen zugewiesen. Im Februar 2008 waren 200 österreichische Online-Shops zertifiziert. Probleme werden durch eine eigene Beschwerdestelle rasch und unbürokratisch gelöst. Das
neue Gesetz entbindet die Internet-Provider weitgehend von der Haftung der
über sie erreichbaren Inhalte. Sie müssen die Namen und Adressen ihrer
Kunden bekannt geben, wenn dies zur Aufklärung strafbarer Handlungen
beiträgt bzw. zur Erfüllung der einer Behörde übertragenen Aufgaben
dient. |
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| VERGABE-KRITERIEN
Die
Kriterien regeln den Prozess der elektronischen Geschäftsabwicklung für
Unternehmen, die zur Führung des Gütezeichens ermächtigt wurden.
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DETAILS
DER KRITERIEN ZU: 1) Anbieter-Identifizierung 2) Allgemeine Vertragsbedingungen 3) Produkt/Leistungsbeschreibung 4) Preisauszeichnung 5) Abgabe/Darstellung der Bestellung 6) Zahlungsmöglichkeit 7) Bestätigung der Bestellung 8) Rücktrittsrecht 9) Lieferfrist 10) Verrechnung 11) Datenschutz 12) Reaktionszeit bei Reklamationen 13) Sprache 14) Streitschlichtung 15) Gerichtsstand 16) Kennzeichnung von Werbung etc. 17) Beachtung sonstiger Gesetze |
| KOSTEN Die Kosten des Gütezeichens setzen sich aus einer einmaligen Begutachtungsgebühr - abhängig von der Shopgröße - und einer jährlichen Nutzungsgebühr zusammen: Begutachtung / Erstüberprüfung: bei kleinen und mittleren Unternehmen durch eine Förderung pauschal zwischen 363.- und 1.090.- € Bei größeren Online-Shops nach Aufwand und Vereinbarung. Jährliche Nutzungsgebühr: € 363.- |
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| Online-Shops im Lebensmittel-Einzelhandel dienen derzeit generell der Imagepflege, denn sie arbeiten alle mit Verlust. Die großen Lebensmittelfilialisten bieten ihre Waren im Netz an, weil sie den Mitbewerbern nicht "kampflos" diesen noch unrentablen Bereich überlassen wollen. |
| In Österreich wurden im Vorjahr von privaten Haushalten über das Internet Waren im Wert von 1,3 Mrd. € bestellt. Im Vergleich zum gesamten E-Commerce-Umsatz von 23 Mrd € ist das ein sehr geringer Anteil (knapp 6 %). Die Geschäftsabwicklungen zwischen Unternehmen (B2B) belief sich 2003 in der gesamten EU auf fast 200 Mrd. $. 30 Milliarden betrug das Umsatzvolumen aller privaten Online-Käufe im EU-Raum, das entsprach lediglich 1,6 % des Detailhandelsumsatzes. Größtes Hindernis für die Ausweitung waren berechtigte Sicherheitsbedenken der User. |
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Tipps zum Online-Kauf : |
| Vorauszahlungen nur bei absolut vertrauenswürdigen Anbietern leisten. AGB lesen und ausdrucken. Das ausgefüllte Bestellformular und die Produktinformationen (Beschreibung, Preis) ausdrucken. Diese Unterlagen können sich bei einem späteren Rechtsstreit als sehr hilfreich erweisen. |
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Bei Streitigkeiten, vor allem beim Online-Shopping, gibt es Hilfe und Unterstützung durch einen Ombudsmann (erreichbar unter www.ombudsmann.at). Auf der Homepage können die Besucher ihre Anfragen (kostenlos) in ein Formular eingeben. Den Lebensmittelverkauf über das Internet betrachten viele deutsche Handelskonzerne als gescheitert. Trotz Millioneninvestitionen der Branche beträgt der Anteil der Online-Verkäufe am Gesamtumsatz nicht einmal 0,5 %. SPAR und Karstadt haben ihren Online-Lebensmittelverkauf bereits eingestellt. |
Die Online-Gewinner
| Das Internet
ermöglichte die Gründung von Unternehmen, die in bereits etablierten
Geschäftsfeldern (Airlines, Buch-macher, Glücksspiele, Auktionshäuser) über
neue Vertriebswege ihre Zielgruppe erweitern und internationalisieren
konnten. Der Hardwareproduzent DELL bietet seine Produkte ausschließlich
über das Internet an. Der Betrieb von Preisvergleichs-Plattformen konnte überhaupt erst durch das Internet entstehen. Viele Staaten sehen
ihr gesetzlich geregeltes Glücksspielmonopol
durch die Internet-Anbieter unterlaufen und reagieren mit Verboten gegen
die Vermittlung von Sportwetten und
Glücksspielen auf diesem Weg. |
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| In altehrwürdigen Auktionshäusern wie dem Dorotheum, Sotheby´s oder Christie´s finden vor einem ziemlich angejahrten Publikum nach einem festgelegten Zeremoniell zu für "normale" Berufstätige ungeeigneten Terminen Versteigerungen von Bildern, Skulpturen, Möbeln, Teppichen, Schmuck, ... statt. |
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Entspannter geht es bei Versteigerungen in Online-Auktionshäusern zu. Sie erstrecken sich über längere Zeiträume, daher beteiligt sich an ihnen ein ungleich größerer Personenkreis (ebay-Öster-reich hat mehr als 1 Million User registriert). Das Sortiment besteht aus allem, was es gibt und noch mehr. Gebrauchte Zahnbürsten, durchgeschwitzte Prominentensocken, in Gips gegossene Fußabdrücke von Aliens, ... alles kann ersteigert werden. |
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Billigfluglinien gäbe es ohne das Internet nicht. Geschäftsstellen gibt es nicht, Schriftverkehr und Ticketversand gibt es nicht. Genau genommen gibt es nicht einmal Tickets. Der Kunde muss sich mit Hilfe der Website der Fluggesellschaft selber "beraten", er muss seinen Flug auswählen und selbst buchen. Dann die Flugbestätigung ausdrucken - auf dem eignen Drucker, auf eigenem Papier. Und bargeldlos bezahlen (Einziehung, Kreditkarte). Das spart Personal und Kosten. |
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Preisvergleichs-Plattformen sind Konsumenten und Händlern von großem Nutzen. Mit wenigen Mausklicks erhält man einen Marktüberblick. Anbieter, Preise, Verfügbarkeit, Lieferzeit des gesuchten Produkts können verglichen werden. Links zu den Shops der Anbieter sind eingerichtet, Händlerbewertungen erlauben eine Einschätzung der zu erwartenden Geschäftsabwicklung, Links zu den Herstellern informieren über Produkteigenschaften und im Idealfall findet sich auch noch ein Testbericht. Der Plattformbetreiber finanziert seine Leistungen aus Werbeeinnahmen, Shopgebühren und Klickgebühren, die von den Händlern nach einem Klick auf ihr Logo zu bezahlen sind. |
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Ebenfalls aus dem Internet "geboren" sind Musikdownloads. Allein in Österreich werden 2006 im digitalen Musikvertrieb Songs im Wert von ca. 10 Millionen Euro verkauft (Schätzung Dr. Medwenitsch, GF Verband der Österreichischen Musikwirtschaft GEWINN 9/06). |
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