IT-WELT WERBUNG MARKENRECHT BETRÜGER AM WERK GRABBING PISHING
.EU-DOMAIN ZIFFERN-DOMAIN MOBI-DOMAIN TEL-DOMAIN INFO-DOMAIN MULTILINGUALE-DOMAIN EIN-ZEICHEN-DOMAIN
INTERNET
- DOMAINS
| Wer darf einen bestimmten
Domain-Namen besetzen und damit besitzen? Die Gerichte urteilen in dieser
Frage häufig nach dem Namens- und Markenrecht.
Beim Domain-Namen ist nicht die Top-Level-Domain, also der von rechts gelesene erste Teil (bei unserem Namen das at), sondern die Second-Level-Domain, der von rechts gelesene zweite Teil der Domain-Adresse (bei uns webschool) von Bedeutung. Die Second-Level-Domain darf eine Länge von 63 Zeichen haben. Schließlich macht es für die Firma Ford keinen Unterschied, ob ein Domain-Grabber (= "böser Mensch", der Domain-Namen mit der Absicht kauft, sie nicht zu nutzen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt teuer an den zu verkaufen, der sie wirklich benötigt) sich den Namen ford.eu, ford.firm oder ford.at sichert. Hat jemand einen Nachnamen, der gleich lautet wie ein Marken- oder Firmenname, kann er davon ausgehen, dass er seinen Namen als Domain-Namen benutzen kann. Manchmal aber auch nicht, wie das Beispiel der Familie Shell aus Ismaning (D) zeigt, die gegen den Öl-Multi ebenso nachgeben musste, wie Herr Krupp gegen den gleichnamigen Stahlkonzern. Urteil und Begründung zu finden unter www.netlaw.de/urteile/olgha_1.htm Oder Herr Romeo Maggi, wohnhaft in der Hergiswil (Schweiz), Sonnhaldenstrasse 32, der den Domainnamen maggi.com schon am 12. Juni 1996 für sich registrieren ließ. Bis 20. Januar 2005 durfte er seine Website unter www.maggi.com im Internet veröffentlichen. Am 21. Januar entschied in letzter Instanz das Schweizer Bundesgericht, dass Herr MAGGI maggi.com ohne Anspruch auf finanzielle Abgeltung an den Nahrungsmittel-Multi NESTLÉ, den Besitzer der Marke MAGGI, abtreten muss. |
|
|
Sie teilen ihren Frust mit Frau
Milka
BUDIMIR, die am |
|
Mit Dankesworten für die Ermutigungen und Unterstützungen
während des Verfahrens resigniert sie online: "Merci pour tous les encouragements et le soutien que vous m'apportez dans cette épreuve." Im November 2006 blieb der Chemiekonzern Procter & Gamble im Streit um die Domain ariel.ch erfolgreich. Zwar war ARIEL der Vorname des Domainbesitzers, doch hatte der in den letzten fünf Jahren die Domain nicht für eine Website verwendet und trotz mehrerer Aufforderungen dem Schiedsgericht keine Stellungnahme übermittelt. Daher ordnete das Gericht die Übertragung der Domain an. In Österreich kann bei Domainstreitigkeiten der Kläger bei nic.at www.nic.at den Wartestatus beantragen. Dann kann der momentane Inhaber der strittigen Domain diese nicht an Dritte weitergeben. |
|
|
|
Im Domain-Rechtsstreit der Firma AQUAPOL, |
| Eigner der Domain aquapol.at, gegen Herrn Ing. Reisinger, einen unzufriedenen AQUAPOL-Kunden, der seinen Unmut im Internet unter der Adresse aquapol-unzufriedene.at veröffentlicht, ging es durch alle Instanzen. Der Kläger wollte seinem Kunden sowohl die Verwendung der Adresse www.aquapol-unzufriedene.at als auch die Nutzung des Wortes AQUAPOL als Keyword im Quelltext der Website www.aquapol-unzufriedene.at und auf der Website selber untersagen lassen. Letztlich entschied der Oberste Gerichtshof am 24. 2. 2009, dass Herr Reisinger die Domain behalten und auch das umstrittene Keyword verwenden darf (17 Ob 2/09g). | |
|
|
Zwei Jahren wurde um "Kinder" gestritten. MediaClan hatte den Namen kinder.at für sich registrieren lassen, um gemeinsam mit Partnern wie der österreichischen Jungschar ein unabhängiges Netzportal für Kinder und Eltern einzurichten. Der Ferrero-Konzern war jedoch bestrebt, die Wort-Bild-Marke "Kinder" juristisch zu verteidigen. |
|
Am 29. November 2000 brachte die Ferrero Österreich Handelsges.m.b.H. (Österreichischer Vertrieb der Marke "kinder", man denke etwa an die kinder-Überraschungseier) eine Klage gegen die MediaClan - Gesellschaft für Online Medien GmbH auf Herausgabe der Domain kinder.at ein. Begründet wurde die Klage u.A. damit, dass "die Bezeichnung KINDER von einem weit überwiegenden Teil der angesprochenen Verkehrskreise (gemeint sind die Internet-Nutzer, Anm.) als Hinweis auf die klagende Partei und auf die von ihr hergestellten Produkte verstanden (wird)". MediaClan war der Meinung, dass Herr und Frau Österreicher beim Wort "Kinder" wohl immer noch an junge Menschen und nicht an Schokoladeprodukte denken. Es handelt sich bei der Klage von Ferrero also auch um den Versuch eines internationalen Konzerns, die Alltagssprache der Menschen zu monopolisieren und für die eigenen Geschäftsinteressen zu vereinnahmen. Urteil: nach fast zweijähriger Verfahrensdauer hat der OGH entschieden, dass kinder.at der MediaClan gehört! Nach einer gleichartigen Klage des Süßwarenkonzerns gegen das deutsche Unternehmen GABA gab es einen Vergleich in dessen Folge GABA seine Zahnbürsten "aronal öko-dent Kinder" vom Markt nehmen musste. Seit September 2007 ist Schluss mit dem
Kindergerangel. Zumindest in Deutschland. Der Deutsche Bundesgerichtshof
entschied, dass "Kinder" als Wort bzw.
Wortbestandteil einen Abnehmerkreis beschreibt und daher
keinen Markenschutz genießen kann. Durch alle Instanzen ging der Rechtstreit eines Wiener Nachtcafes um die Adresse firn.at. Schließlich entschied der OGH, dass die Marke FIRN von den Österreichern mit "Naschen" und "Zuckerln" assoziiert wird und daher firn.at nur dem FIRN-Produzenten Engelhofer zusteht. Einen Domain-Namen mit einer flächendeckenden Branding-Strategie abzusichern wäre ein teures Vorhaben: von A wie Ascension Island (www.webschool.ac) bis Z wie Zimbabwe (www.webschool.zw) kostet die Sache ca. 80.000$. Kein Wunder, bei weltweit insgesamt 250 Top-Level-Domains (Quelle: www.iana.org Stand Mai 2007) kommt schon was zusammen. Und danach muss man sich noch mit jenen Domain-Grabbern auseinandersetzen, die sich webschool.com, webschool.org, webschool.eu oder webschool.info reservieren ließen. Die meisten nationalen Domains sind in
Deutschland registriert (13.4
Mio.) knapp dahinter
China (.cn),
13 Millionen
enden mit
.de, weit abgeschlagen folgt
Großbritannien (.uk) mit
8 Mio., vor den
Niederlanden (.nl)
mit 3,6 Mio. Verbreitetste Domain ist .com. Mehr als 83 Mio. waren bis 1. 4. 2010 registriert. Im Auftrag des US-Handelsministeriums wacht die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) - ein privates, nicht auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen - über die Adressenverzeichnisse des Internets, das Internet Domain Name System (DNS). Jede Änderung im Verzeichnis der Internet-Adresszonen muss vom Ministerium genehmigt werden. Dadurch kann es passieren, dass für unliebsame Staaten keine Domainzone vergeben wird. 2007 gab die ICANN bekannt, die Einrichtung neuer
Adresszonen zu planen. Neben den nationalen soll es künftig auch Adressen
mit lokalem geografischen Bezug geben (.wien,
.basel,
.bregenz,
.münchen,
...). Dabei sollen Umlaute und nichtlateinische Schriftzeichen erlaubt
sein. Unter der
Top-Level-Domain
".iq"
stünde dem Irak ein eigener Adressbereich im Internet zu. Derzeit gibt es
aber keine einzige ".iq"-Adresse.
Die wenigen irakischen Webseiten haben bei neutralen Domain-Anbietern wie
der schwedischen Domaininfo ihre ".com",
".net" oder ".org"-Adressen
registriert. Dort sind sie allerdings auch nicht ganz sicher. |
| Ganze Online-Imperien sind darauf ausgerichtet. Allen voran www.whitehouse.com, wo statt des amerikanischen Präsidenten eine Suchmaschine ihre Dienste anbietet. Den Präsidenten gibt es züchtig auf www.whitehouse.gov . Satirisches ist auf www.whitehouse.org zu finden. |
|
|
Wer sich bei www.yahoo.com vergriff und www.yahhoo.com erzeugte, bekam Live Sex Models angeboten und statt der Suchmaschine www.webcrawler.com gab es bei www.webcralwer.com Sherman´s Perverted Playhouse. Werbliche Selbstbeschränkung (festgehalten in den "Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs") hat die Standesvertretung der österreichischen Anwälte ihren Mitgliedern auferlegt. Das muss auch bei der Wahl einer Kanzlei-Domain beachtet werden. Nach einem oberstgerichtlichen Urteilen darf der Domainname nicht Kenntnisse in einem Fachgebiet andeuten, die zum Standardrepertoire eines Anwalts gehören oder besondere juristische Kenntnisse vortäuschen. Die Domainnamen law.at und scheidungsanwalt.at kollidierten mit den Standesregeln. Ein Vermerk auf der Homepage, dass die "griffige" Second-Level-Domain lediglich Werbefunktion erfüllen soll, kann die Problematik entschärfen. Ganz schlau versuchte ein Mitbewerber der Firma Armstark zu sein. Armstark tritt im Internet unter den Domains armstark.com und armstark-whirlpools.at auf. Der Konkurrent war mit seiner Website unter whirlpools.at online. Er ließ vom Provider die Domain whirlpools.at so einrichten, dass User, die bei armstark-whirlpools.at statt des Bindestrichs irrtümlich einen Punkt setzten - armstark.whirlpools.at - auf seiner Homepage landeten. Ein Fall für die Justiz: der OGH verbot diese Art der Kundenkaperei.
DaimlerChrysler hat sich gegen die Registrierung von
Tippfehlervarianten zur Wehr gesetzt: |
|
| Noch ein paar Grabbing-Beispiele:
Die Internet-Adresse www.luzern.ch gehört der gleichnamigen Stadt und muss von der Head Web GmbH, welche die Domain 1996 für sich registrieren ließ, zugunsten der Stadt Luzern wieder freigegeben werden. Das Bundesgericht argumentiert in seiner Entscheidung, dass der umstrittene Begriff "Luzern" primär für die Stadt Luzern als altbekannte öffentliche Körperschaft stehe. Head Web GmbH hat laut dem Urteil "... zweifellos eine Verwechslungsgefahr mit der Stadt Luzern geschaffen, die einen sehr großen Bekanntheitsgrad im In- und Ausland genießt." Mit gleicher Begründung wurde der Gemeinde Montana (Kanton Wallis) die Domain www.montana.ch zugesprochen, die sich ursprünglich eine Schule, die ebenfalls Montana heißt, gesichert hatte. Im September 2003 kaufte die Stadt Zürich der Jean Frey AG die Adresse www.zuerich.ch ab. Zwar wäre der begehrte Domainname in einem Rechtsstreit sicher der Stadt und dem Kanton zugesprochen worden, doch scheute man die Länge des Verfahrens. Der Geschäftsführer eines Informatikunternehmens im Kanton Luzern wurde zu einer Strafe von 2.000 Franken verurteilt, weil er die Adresse www.bundesgericht.ch auf sein Unternehmen registrieren ließ. Das Bundesgericht hatte zunächst vergeblich die Abtretung "seiner" Webadresse verlangt und danach Strafanzeige erstattet. (Urteil 2. 9. 2003) Der Bürgermeister der Salzburger Gemeinde Adnet versuchte in einem Rechtsstreit, den letztendlich der OGH im November 2003 gegen die Gemeinde entschied, www.adnet.at vom ursprünglichen Registrator zu bekommen. Der OGH argumentierte, dass der Betreiber von adnet.at der Gemeinde nicht schade. Adnet muss sich daher mit www.adnet.salzburg.at im Internet präsentieren. Ein Schweizer hat die Adressen www.schweiz.ch, www.suisse.ch und www.svizzera.ch schon 1995 auf seinen Namen registrieren lassen und betreibt sie auch(!). Die Regierung hat Anspruch darauf erhoben und den Fall vor die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) gebracht. Die entschied dass der bisherige Besitzer, Stefan Frei, die drei Domains dem Staat überlassen muss. Weitere Infos: E-GOVERNMENT
|
|
![]() |
Graz, die europäische Kulturhauptstadt 2003, ließ die Adresse www.graz-2003.at registrieren. Ein privates Unternehmen registrierte auf seinen Namen www.graz2003.at. Die Stadt klagte und war mit ihrer Klage in allen drei Instanzen erfolgreich. |
|
EU-Unternehmen mussten in jedem europäischen Staat mit einer anderen Top-Level-Domain auftreten. Mit einer eigenen europäischen Domain ist dieses aufwändige und kostenintensive Verfahren eliminiert.
Domaingrabber studierten das Markenrecht genau und gingen bei den Markenanmeldungen listig ans Werk. Sie ließen kurze Buchstaben- und Zahlenfolgen (abc, xyz, 123, ...) bzw. leicht merkbare Begriffe (Buch, Video, Hotel, Sex, ...) in irgendwelchen Markenklassen (Näheres im Kapitel MARKENRECHT) als Bezeichnungen von Tapetenmustern, Farben, Modellen, Typen, ... registrieren. Das hatte zur Folge, dass für einen Begriff hundert und mehr echte Markenurkunden vorgelegt wurden (siehe sex.eu). Die betreffende .eu-Domain erhielt dann der Markeninhaber, dessen Antrag als erster bei EURID ankam. Sollte es zu Streitigkeiten um .eu-Domains
kommen, ist ein eigenes Schiedsgericht vorgesehen. Daneben ist auch der
Gang vor ein ordentliches Gericht möglich. Mitte
2006 verklagte die EURID 401 Registrare, die sich insgesamt 74.000
eu-Domains "auf Vorrat" zugelegt hatten.
Grabbing in großem Stil sozusagen. Nach
einem ADR Urteil (Juli 2006) erhalten Städte und andere öffentliche
Körperschaften, welche die Registrierung ihrer Domain in der Sunrise
Periode versäumt haben, kein bevorzugtes Recht auf ihre
EU-Domain. |
|
Die Ziffern-Adressen Seit 19. September 2006 können - mindestens dreistellige -
Ziffern-Domains mit der Top-Level-Domain
.at registriert werden. Ein Newsletter unseres Providers informierte uns, dass es in der ersten Phase der Registrierung der at-Ziffern-Domains zu einem "gravierenden" Missbrauchsfall kam. Ein Mitarbeiter der Registry hat die Systeme der Registry so manipuliert, dass die Mehrzahl der interessanten Zifferndomains auf seinen Namen registriert wurden. Mit der Absicht, sie später an die Meistbietenden zu verkaufen. |
|
Die .mobi-Adressen Die Top Level Domain
.mobi
ist ausschließlich Anbietern von mobilen
Inhalten vorbehalten. Über sie sind Websites erreichbar, die auf die
Anforderungen von Mobiltelefonen - kleine Bildschirme, eingeschränkte
Bandbreiten - optimiert sind. |
|
Die multilingualen-Adressen Die rein englischsprachige Schreibweise der Domainnamen endete 2004. Seither können wir URL´s (Webadressen) aufrufen, die deutsche Umlaute (www.jödullijöh.at), dänische, ungarische, tschechische oder französische Zeichen verwenden. Ursprünglich gab es nur Domains, die aus 37 Zeichen des ASCII (American Standard Code for Information Interchange) bestanden. Diese Zeichen waren die Kleinbuchstaben des Alphabets (a bis z, also 26 Zeichen), die Ziffern 0 bis 9 und der Bindestrich. Seit 2004 bietet die österreichische Registrierungsstelle nic.at 92 zusätzliche Zeichen an (Vorsicht, ß ist nicht dabei!). Bereits im Jahr 2000 beschloss die ICANN die Erweiterung des Domain Name Systems (DNS),
damit Domains auch aus regionalen Zeichen bestehen können. Diese Erweiterung
bekam die Bezeichnung Internationalized Domain Names (IDN), die
genauen Bestimmungen hat die ICANN am 20. Juni 2003 festgelegt. Ab 1. März 2004
konnten die multilingualen Namen mit den Top-Level-Domains von Deutschland (.de)
Liechtenstein (.li) und der Schweiz (.ch) registriert werden, mit Verspätung
folgte am 31. März Österreich (.at.). Diese Zeichen kamen hinzu:
Vorregistrierungen waren nicht möglich. Wer schon bei seinem eigenen Provider eine Domain mit Umlauten angemeldet hatte, wurde trotzdem nicht bevorzugt behandelt. Versender von Pishing- (Phishing-) Mails und Domain-Grabber erkannten rasch die Nützlichkeit der neuen Zeichensätze für ihre Zwecke. Beispiele dazu Damit die Zeichen von den diversen Browsern erkannt werden, müssen diese eventuell aktualisiert werden. 2004 konnten nur die Browser Mozilla (ab 1.4), Opera (ab 7.11) und Netscape (ab 7.1) die neuen Namen lesen.
Die .info-Adressen
Schwindel wegen mangelhafter Kontrolle: Das mit der Verwaltung der info-Adressen betraute Konsortium AFILIAS scheint mit der Kontrolle seiner Auflagen ein wenig überfordert gewesen zu sein. Zahlreiche Antragsformulare waren unvollständig oder mit falschen Angaben ausgefüllt. Adressen wie computer.info oder reisen.info wurden reserviert, obwohl für solche Begriffe keine Markenrechte vergeben werden. Trademark-Nummern wurden oft mehrfach verwendet, Jahreszahlen wie 2040 wurden in die Formulare eingesetzt oder Angaben einfach weggelassen. Das österreichische Online-Reisebüro TIScover hat mehr als 5000 geographische Domain-Namen von Fremdenverkehrsorten aus mehreren Ländern registrieren lassen. Z. B. Eisenstadt, Kitzbühel, Semmering, Bregenz, Adelboden, Zurzach, ... . Die entsprechenden Markenrechte (für alle 5000 Namen!) will die Firma am 30. 12. 1899 !! (angebliche Registrierungsnummer 65981) erworben haben. Die Domain für die Edelschnitte Manner (manner.info) hat sich Herr Kim Young Gwan aus Korea gesichert. Mit bundeskanzler.info hat sich die Deutsche Regierung versorgt, oesterreich.info gehört Herrn Gerhard Pfeiffer aus Kufstein. Trotzdem sind noch so wichtige Namen wie schaumrolle.info oder apfelstrudel.info zu haben. Obwohl AFILIAS eine Verkaufssperre von 180 Tagen vorgeschrieben hat, wurden schon Anfang November einige Adressen auf den Seiten von Online-Auktionshäusern zum Verkauf angeboten. Beispielsweise die Domain personalcomputer.info für 3 Mio. $. Frist für Einsprüche gegen die Registrierung: Bis Ende 2001 (Challenge-Periode) konnte eine Registrierung von jedermann beeinsprucht werden, wenn eine der folgenden Tatsachen zutraf
Wer Einspruch erhebt, muss einen Antrag stellen und 295 US$ bezahlen, nach Einlangen des Antrags wird der Registrant (= jetziger Domain-Inhaber) informiert. Will er sich gegen diesen Angriff zur Wehr setzen, muss er ebenfalls die gleiche Gebühr bezahlen. Danach wird der Antrag bearbeitet und eine Entscheidung gefällt. Zahlt der Registrant nicht, verliert er die Domain. Nach vierjähriger Verfahrensdauer sprach am
21. September 2006 der deutsche Bundesgerichtshof als 3. Instanz
den Gebietskörperschaften das
Recht auf die Top-Level-Domain
.info und .de zu. Anlass war eine Klage der Stadt Solingen
gegen den Registranten der Domain solingen.info. "Das
Verkehrsverständnis eines internationalen Internetnutzers" bringe
info-Domains von Körperschaften mit deren Namen in Verbindung. Eine
Zuordnungsverwirrung wäre möglich,
die
auch nicht
durch den Inhalt der Startseite
ausgeschlossen werden kann.
|
|
Die
.tel-Adressen |
|
|
|
Ihre Domain
.tel
, die internationale Telefonbuch Top-Level-Domain, konnten sich
Markeninhaber ab Dezember 2008 sichern. Die
Sunrise-Phase endete mit
1. Feber 2009. Am 2. Feber 09 begann die Landrush-Phase, während der die Domain für den allgemeinen Bedarf freigegeben war. Die Domain musste für mindestens drei Jahre gebucht werden.
Nach der
Landrush-Phase, konnte man ab 24. März 09 die gewünschte
.tel-Domain auch
für nur ein Jahr registrieren lassen. Web-Weiterleitung oder Mail-Dienste sind bei .tel nicht möglich. Es gibt KEINE eigene, selbst gestaltete Website. Nach Eingabe der .tel-Adresse werden alle Kontaktdaten aufgelistet: Telefon-, Fax-, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, URL, XING-, SKYPE- und Facebook-Name. |
|
EIN-ZEICHEN-DOMAIN Die Einführung von Domains mit einem und
zwei Zeichen haben wir dem Automobilriesen VW
zu verdanken. VW hat nach einem
jahrelangen Prozess mit der deutschen Domain-Vergabestelle
DENIC Ende September 2009 vom Deutschen Bundesgerichtshof das Recht
auf die Domain vw.de zugesprochen bekommen. Bei so vielen URLs muss man sich fragen: hat ER auch welche? ER hat. www.vatican.va zum Beispiel, seit 24. 12. 1995 online, hat täglich 10 Millionen Besucher. Oder www.torah.org, www.islamicity.org und www.islamonline.com. Aber www.gott.info hat er nicht, die gehört einem Schweizer und www.gott.at auch nicht, die besitzt eine deutsche Familie. Ich glaube, die wollen mit IHM ins Geschäft kommen. Irgendwann. Die Preise für die Registrierung von Domainnamen sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Es gibt Differenzen bis zu 100 Prozent. Die Registrierung nationaler TLDs kann man bei seinem Provider, nic.at oder internic.at vornehmen lassen.
Wie gute Markennamen
so stellen
auch gute Domain-Namen einen Wert an sich dar. Für mozart.at
wurden 70.000 $ gezahlt, für autos.com 2,2
Mio. $, für altavista.com 3,3 Millionen
$, für business.com 7,5 Mio. $ und für biz.com
10 Mio. $. |
|
| Preisgutachten für Domains können bei www.sedo.de, dem führenden Domainhändler im deutschsprachi-gen Raum, eingeholt werden. Wer seine Domain zum Verkauf anbietet, kann sich bei SEDO kostenlos in eine Datenbank eintragen. Findet sich für die Domain ein Käufer, muss der Verkäufer zehn Prozent des |
|
| Verkaufspreises,
mindestens aber 100.- Euro an
SEDO bezahlen. Um
jeweils 500.000 Dollar wurden 2006 die Domains
bike.com,
blue.com,
gays.com
über SEDO verkauft. Gesamt setzte
SEDO
rund 40 Millionen $ um.
lt. Newsletter
markenbusiness 2007 startete mit dem Verkauf von Topix.com (1 Million $), Tandberg.com (1,5 Millionen $) und vodka.com (3 Millionen $) viel versprechend. Der Domainhändler Nicit.com hat im Mai 2007 bei einer Domainauktion die Domain poker.de für 695.000 Euro verkauft. Bis zu diesem Zeitpunkt war „reifen.de“ mit 200.000 Euro die teuerste de.Domain. Neuer Besitzer der Poker-Domain ist Partygaming, Veranstalter von Online-Spielen mit Sitz in Gibraltar Der Startpreis lag bei 500.000 Euro. Angeblich soll für auto.de eine höhere (siebenstellige) Summe bezahlt und shopping.de im September 2009 für 1,96 Mio. € an die Unister GmbH verkauft worden sein Für 5,5 Mio. € wechselte die Domain thepiratebay.org inklusive der dazugehörigen Website am 30. Juni 09 den Besitzer. |
|
| Österreichische Domains kann man bei www.domainhandel.at zum Verkauf anbieten. Auch hier wird der Domainname in eine Datenbank eingetragen. Interessenten informieren sich in dieser Datenbank über das Angebot und nehmen direkt mit den Verkäufern Kontakt auf. Es fallen KEINE Vermittlungsspesen an. |
|
|
Außergerichtliche Streitschlichtung Zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren um Domain-Namen haben nic.at und die Internet Privatstiftung Austria seit 1. März 2003 eine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle eingerichtet: (www.streitschlichtung.at). Schlichtungsverfahren werden innerhalb von drei Monaten abgeschlossen, die Verfahrenskosten betragen maximal 1.000.- Euro. |
| Der steirische Rechtsanwalt Dr. Fritz
Starnberg ließ die Domain
www.scheidungsanwalt.at
für seine Kanzlei registrieren. Das gefiel der Konkurrenz gar nicht.
Die lief zur Standesvertretung und erhob Protest. Mit Erfolg: deren
Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission verhängte gegen Dr.
Starnberg eine Disziplinarstrafe. Begründung: Mit dieser Domain-Bezeichnung werde eine Ausschließlichkeit erreicht, die anderen Kollegen eine gleichlautende Werbung mit dem Begriff "Scheidungsanwalt" unmöglich mache. Bleibt abzuwarten, was mit den jeweiligen Damen und Herren passiert, auf deren Namen www.scheidungsanwaeltin.at , www.vergabeanwalt.at und www.rechtsanwaeltin.at registriert sind. |
|
DOMAINSHARING |
|
|
Unter www.winterthur.ch sind sowohl die Stadt, als auch die gleichnamige Versicherung im Internet erreichbar. |
|
| Und der Münchner Feinkosthändler KÄFER teilt sich mit dem mit dem VW-Konzern die Domain www.kaefer.de |
|
|
Über die Domain
www.bannert.com führt der Weg zum österreichischen Spielzeughändler
und zum Bedarfsflugunternehmen
BANNERTAIR
(www.bannertair.com). Zum Zeitpunkt unseres Besuchs hatte die Website noch nicht abgehoben. |
|
| Die Adresse www.kettner.at teilen sich der Freizeit- und Jagdausstatter KETTNER und die Unternehmensberatung Kettner KEG. |
|
|
Einheitlicher Auftritt? Unbeeindruckt von
Corporate Identity und Anwenderfreundlichkeit verhielten sich die
Bundesländer bei der Wahl ihrer Domainnamen. |
|||||
| www.wien.gv.at | www.burgenland.at | www.noel.gv.at | www.ooe.gv.at | www.land-sbg.gv.at | www.verwaltung.steiermark.at |
| www.tirol.gv.at | www.vorarlberg.at | www.ktn.gv.at | |||
Domains der Ministerien im Kapitel e-government |
|||||