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INTERNET - DOMAINS
 

Wer darf einen bestimmten Domain-Namen besetzen und damit besitzen? Die Gerichte urteilen in dieser Frage häufig nach dem Namens- und Markenrecht. 

Beim Domain-Namen ist nicht die Top-Level-Domain, also der von rechts gelesene erste Teil (bei unserem Namen das at), sondern die Second-Level-Domain, der von rechts gelesene zweite Teil der Domain-Adresse (bei uns webschool) von Bedeutung. Die Second-Level-Domain darf eine Länge von 63 Zeichen haben.

Schließlich macht es für die Firma Ford keinen Unterschied, ob ein Domain-Grabber (= "böser Mensch", der Domain-Namen mit der Absicht kauft, sie nicht zu nutzen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt teuer an den zu verkaufen, der sie wirklich benötigt) sich den Namen ford.eu, ford.firm oder ford.at sichert.

Hat jemand einen Nachnamen, der gleich lautet wie ein Marken- oder Firmenname, kann er davon ausgehen, dass er seinen Namen als Domain-Namen benutzen kann.

Manchmal aber auch nicht, wie das Beispiel der Familie Shell aus Ismaning (D) zeigt, die gegen den Öl-Multi ebenso nachgeben musste, wie Herr Krupp gegen den gleichnamigen Stahlkonzern. Urteil und Begründung zu finden unter www.netlaw.de/urteile/olgha_1.htm

Oder Herr Romeo Maggi,  wohnhaft in der Hergiswil (Schweiz), Sonnhaldenstrasse 32, der den Domainnamen maggi.com schon am 12. Juni 1996 für sich registrieren ließ. Bis 20. Januar 2005 durfte er seine Website unter www.maggi.com im Internet veröffentlichen. Am 21. Januar entschied in letzter Instanz das Schweizer Bundesgericht, dass Herr MAGGI maggi.com ohne Anspruch auf finanzielle Abgeltung an den Nahrungsmittel-Multi NESTLÉ, den Besitzer der Marke MAGGI, abtreten muss.
 
  Sie teilen ihren Frust mit Frau Milka BUDIMIR, die am 14. März 2005 die Kraft des Lebensmittelmultis Kraft Foods zu spüren bekam  . Der Konzern erfocht vor einem Pariser Gericht für seine Schokolademarke Milka den Domainnamen milka.fr. Frau BUDIMIR, Besitzerin zweier Schneidereien mit dem Namen Milka couture, musste innerhalb eines Monats ihre Domain frei geben, nach Ablauf der Frist hätte sie jeder weitere Tag 150,- € Strafe gekostet. Während der Trauerzeit beklagte sie in einer Art Abschiedsbrief ihre Niederlage gegen den übermächtigen Gegner, der trotz anfänglicher Zusagen an einer amikalen Lösung nicht interessiert gewesen sei.
Mit Dankesworten für die Ermutigungen und Unterstützungen während des Verfahrens resigniert sie online:
"Merci pour tous les encouragements et le soutien que vous m'apportez dans cette épreuve."

Im November 2006 blieb der Chemiekonzern Procter & Gamble im Streit um die Domain ariel.ch erfolgreich. Zwar war ARIEL der Vorname des Domainbesitzers, doch hatte der in den letzten fünf Jahren die Domain nicht für eine Website verwendet und trotz mehrerer Aufforderungen dem Schiedsgericht keine Stellungnahme übermittelt. Daher ordnete das Gericht die Übertragung der Domain an.

In Österreich kann bei Domainstreitigkeiten der Kläger bei nic.at www.nic.at den Wartestatus beantragen. Dann kann der momentane Inhaber der strittigen Domain diese nicht an Dritte weitergeben.

 

 

Im Domain-Rechtsstreit der Firma AQUAPOL,
Eigner der Domain aquapol.at, gegen Herrn Ing. Reisinger, einen unzufriedenen AQUAPOL-Kunden, der seinen Unmut im Internet unter der Adresse aquapol-unzufriedene.at veröffentlicht, ging es durch alle Instanzen. Der Kläger wollte seinem Kunden sowohl die Verwendung der Adresse www.aquapol-unzufriedene.at als auch die Nutzung des Wortes AQUAPOL als Keyword im Quelltext der Website www.aquapol-unzufriedene.at und auf der Website selber untersagen lassen. Letztlich entschied der Oberste Gerichtshof am 24. 2. 2009, dass Herr Reisinger die Domain behalten und auch das umstrittene Keyword verwenden darf (17 Ob 2/09g).

 

Zwei Jahren wurde um "Kinder" gestritten. MediaClan hatte den Namen kinder.at für sich registrieren lassen, um gemeinsam mit Partnern wie der österreichischen Jungschar ein unabhängiges Netzportal für Kinder und Eltern einzurichten. Der Ferrero-Konzern war jedoch bestrebt, die Wort-Bild-Marke "Kinder" juristisch zu verteidigen.


Woran denken Sie, wenn Sie das Wort "Kinder" hören? Die Firma MediaClan vertrat diese Ansicht:

Am 29. November 2000 brachte die Ferrero Österreich Handelsges.m.b.H. (Österreichischer Vertrieb der Marke "kinder", man denke etwa an die kinder-Überraschungseier) eine Klage gegen die MediaClan - Gesellschaft für Online Medien GmbH auf Herausgabe der Domain kinder.at ein.

Begründet wurde die Klage u.A. damit, dass "die Bezeichnung KINDER von einem weit überwiegenden Teil der angesprochenen Verkehrskreise (gemeint sind die Internet-Nutzer, Anm.) als Hinweis auf die klagende Partei und auf die von ihr hergestellten Produkte verstanden (wird)".

MediaClan war der Meinung, dass Herr und Frau Österreicher beim Wort "Kinder" wohl immer noch an junge Menschen und nicht an Schokoladeprodukte denken. Es handelt sich bei der Klage von Ferrero also auch um den Versuch eines internationalen Konzerns, die Alltagssprache der Menschen zu monopolisieren und für die eigenen Geschäftsinteressen zu vereinnahmen.

Urteil: nach fast zweijähriger Verfahrensdauer hat der OGH entschieden, dass kinder.at der MediaClan gehört!

Nach einer gleichartigen Klage des Süßwarenkonzerns gegen das deutsche Unternehmen GABA gab es einen Vergleich in dessen Folge GABA seine Zahnbürsten "aronal öko-dent Kinder" vom Markt nehmen musste.

Seit September 2007 ist Schluss mit dem Kindergerangel. Zumindest in Deutschland. Der Deutsche Bundesgerichtshof entschied, dass "Kinder" als  Wort bzw. Wortbestandteil einen Abnehmerkreis beschreibt und daher keinen Markenschutz genießen kann.
Die Entscheidung war Ergebnis zweier Ferrero-Klagen (gegen ein Milchdessert mit Namen "Kinderzeit" und gegen die Marke "Kinder Kram" des Süßwarenproduzenten Haribo).

Durch alle Instanzen ging der Rechtstreit eines Wiener Nachtcafes um die Adresse firn.at. Schließlich entschied der OGH, dass die Marke FIRN von den Österreichern mit "Naschen" und "Zuckerln" assoziiert wird und daher firn.at nur dem FIRN-Produzenten Engelhofer zusteht.

Einen Domain-Namen mit einer flächendeckenden Branding-Strategie abzusichern wäre ein teures Vorhaben: von A wie Ascension Island (www.webschool.ac) bis Z wie Zimbabwe (www.webschool.zw) kostet die Sache ca. 80.000$. Kein Wunder, bei weltweit insgesamt 250 Top-Level-Domains (Quelle: www.iana.org Stand Mai 2007) kommt schon was zusammen.

Und danach muss man sich noch mit jenen Domain-Grabbern auseinandersetzen, die sich webschool.com, webschool.orgwebschool.eu oder webschool.info reservieren ließen.

Die meisten nationalen Domains sind in Deutschland registriert (13.4 Mio.) knapp dahinter China (.cn), 13 Millionen enden mit .de, weit abgeschlagen folgt Großbritannien (.uk) mit 8 Mio., vor den Niederlanden (.nl) mit 3,6 Mio.
Österreich
(.at) liegt mit
940.745 (Stand 1. 8. 2010) unter den ersten Zehn. Die Domains co.at und or.at fallen mengenmäßig nicht ins Gewicht.

Verbreitetste Domain ist .com. Mehr als 83 Mio. waren bis 1. 4. 2010 registriert.

Im Auftrag des US-Handelsministeriums wacht die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) - ein privates, nicht auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen - über die Adressenverzeichnisse des Internets, das Internet Domain Name System (DNS). Jede Änderung im Verzeichnis der Internet-Adresszonen muss vom Ministerium genehmigt werden. Dadurch kann es passieren, dass für unliebsame Staaten keine Domainzone vergeben wird.

2007 gab die ICANN bekannt, die Einrichtung neuer Adresszonen zu planen. Neben den nationalen soll es künftig auch Adressen mit lokalem geografischen Bezug geben (.wien, .basel, .bregenz, .münchen, ...). Dabei sollen Umlaute und nichtlateinische Schriftzeichen erlaubt sein.
Im Juni 2008 ging die ICANN noch einen Schritt weiter. Jeder, der einige 100.000 $ zu viel hat, kann sich künftig seine eigene Top-Level-Domain (TLD) zurecht zimmern (.allesistmoeglich, .webschool, .raiffeisen, .frey, .architekt, ...). Das kann Markenbesitzer unter Zugzwang setzen, die entweder eine TLD mit der Bezeichnung ihrer Marke anmelden oder viel Geld in Prozesse investieren müssen. Auf autohandel.mercedes registriert auf einen Gebrauchtwagenhändler wird Mercedes-Benz wohl reagieren.

Unter der Top-Level-Domain ".iq" stünde dem Irak ein eigener Adressbereich im Internet zu. Derzeit gibt es aber keine einzige ".iq"-Adresse. Die wenigen irakischen Webseiten haben bei neutralen Domain-Anbietern wie der schwedischen Domaininfo ihre ".com", ".net" oder ".org"-Adressen registriert. Dort sind sie allerdings auch nicht ganz sicher.
Verisign, die zentrale ".com"-Registratur - ebenfalls eine US-Firma - überwies für dieses Recht im Jahr 2008 8 Mio. $ an die ICANN.
Dann gibt es noch jene Gruppe, die sich auf Tippfehler-Adressen spezialisiert hat = "Cybersquatting".
 

Ganze Online-Imperien sind darauf ausgerichtet. Allen voran www.whitehouse.com, wo statt des amerikanischen Präsidenten eine Suchmaschine ihre Dienste anbietet. Den Präsidenten gibt es züchtig auf www.whitehouse.gov . Satirisches ist auf  www.whitehouse.org zu finden.

Wer sich bei www.yahoo.com vergriff und www.yahhoo.com erzeugte, bekam Live Sex Models angeboten und statt der Suchmaschine www.webcrawler.com gab es bei www.webcralwer.com Sherman´s Perverted Playhouse. 

Werbliche Selbstbeschränkung (festgehalten in den "Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs") hat die Standesvertretung der österreichischen Anwälte ihren Mitgliedern auferlegt. Das muss auch bei der Wahl einer Kanzlei-Domain beachtet werden. Nach einem oberstgerichtlichen Urteilen darf der Domainname nicht Kenntnisse in einem Fachgebiet andeuten, die zum Standardrepertoire eines Anwalts gehören oder besondere juristische Kenntnisse vortäuschen. Die Domainnamen law.at und scheidungsanwalt.at kollidierten mit den Standesregeln. Ein Vermerk auf der Homepage, dass die "griffige" Second-Level-Domain lediglich Werbefunktion erfüllen soll, kann die Problematik entschärfen. 

Ganz schlau versuchte ein Mitbewerber der Firma Armstark zu sein. Armstark tritt im Internet unter den Domains armstark.com und armstark-whirlpools.at auf. Der Konkurrent war mit seiner Website unter whirlpools.at online. Er ließ vom Provider die Domain whirlpools.at so einrichten, dass User, die bei armstark-whirlpools.at statt des Bindestrichs irrtümlich einen Punkt setzten - armstark.whirlpools.at  - auf seiner Homepage landeten. Ein Fall für die Justiz: der OGH verbot diese Art der Kundenkaperei.

DaimlerChrysler hat sich gegen die Registrierung von Tippfehlervarianten zur Wehr gesetzt:
Als die Digi Real Estate Foundation aus Panama die Domains chrysleer.com, chryslerconquest.com, chryslerfinancia.com, chrysller.com, mercadesbens.com, mercadiesbenz.com, mercedebens.co, mercedebenz com, mercedesbendz.com, mercedesbenez.com, mercedessbenz.com, mercedezs.com und mercediesbenz.com auf ihren Namen registrieren und auf ihre geschäftliche Webseite umleiten ließ, zog DaimlerChrysler vor Gericht. Und hatte Erfolg.
Das Schiedsgericht (National Arbitration Forums; Claim Number: FA0606000724594) sprach in seinem Urteil vom 25. Juli 2006 die Übertragung der Domains an DaimlerChrysler aus. Da hatte Daimler sich schon fast wieder von Chrysler getrennt.

 

Noch ein paar Grabbing-Beispiele:

Die Internet-Adresse www.luzern.ch gehört der gleichnamigen Stadt und muss von der Head Web GmbH, welche die Domain 1996 für sich registrieren ließ, zugunsten der Stadt Luzern wieder freigegeben werden. Das Bundesgericht argumentiert in seiner Entscheidung, dass der umstrittene Begriff "Luzern" primär für die Stadt Luzern als altbekannte öffentliche Körperschaft stehe. Head Web GmbH hat laut dem Urteil "... zweifellos eine Verwechslungsgefahr mit der Stadt Luzern geschaffen, die einen sehr großen Bekanntheitsgrad im In- und Ausland genießt."

Mit gleicher Begründung wurde der Gemeinde Montana (Kanton Wallis) die Domain www.montana.ch zugesprochen, die sich ursprünglich eine Schule, die ebenfalls Montana heißt, gesichert hatte.

Im September 2003 kaufte die Stadt Zürich der Jean Frey AG die Adresse www.zuerich.ch ab. Zwar wäre der begehrte Domainname in einem Rechtsstreit sicher der Stadt und dem Kanton zugesprochen worden, doch scheute man die Länge des Verfahrens.

Der Geschäftsführer eines Informatikunternehmens im Kanton Luzern wurde zu einer Strafe von 2.000 Franken verurteilt, weil er die Adresse www.bundesgericht.ch auf sein Unternehmen registrieren ließ. Das Bundesgericht hatte zunächst vergeblich die Abtretung "seiner" Webadresse verlangt und danach Strafanzeige erstattet. (Urteil 2. 9. 2003)

Der Bürgermeister der Salzburger Gemeinde Adnet versuchte in einem Rechtsstreit, den letztendlich der OGH im November 2003 gegen die Gemeinde entschied, www.adnet.at vom ursprünglichen Registrator zu bekommen. Der OGH argumentierte, dass der Betreiber von adnet.at der Gemeinde nicht schade. Adnet muss sich daher mit www.adnet.salzburg.at im Internet präsentieren.

Ein Schweizer hat die Adressen www.schweiz.ch, www.suisse.ch und www.svizzera.ch schon 1995 auf seinen Namen registrieren lassen und betreibt sie auch(!). Die Regierung hat Anspruch darauf erhoben und den Fall vor die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) gebracht. Die entschied dass der bisherige Besitzer, Stefan Frei, die drei Domains dem Staat überlassen muss. Weitere Infos: E-GOVERNMENT

 

Graz, die europäische Kulturhauptstadt 2003, ließ die Adresse www.graz-2003.at registrieren. Ein privates Unternehmen registrierte auf seinen Namen www.graz2003.at. Die Stadt klagte und war mit ihrer Klage in allen drei Instanzen erfolgreich

 

Die .eu-Adressen

EU-Unternehmen mussten in jedem europäischen Staat mit einer anderen Top-Level-Domain auftreten. Mit einer eigenen europäischen Domain ist dieses aufwändige und kostenintensive Verfahren eliminiert.

  • Von August bis Ende Oktober 2002 lief die Ausschreibung für die .eu-Vergabestelle. 
  • Im Mai 2003 wurde über den Zuschlag entschieden. EURID, ein Nonprofit-Konsortium der belgischen, schwedischen und italienischen Länderregistraturen (.be, .se, .it) erhielt den Auftrag, die zentrale Datenbank für die .eu-Adressen zu betreiben.
  • Danach musste EURID (www.eurid.org) den neuen Namensraum bei der ICANN beantragen
  • Die Registrierung der ersten .eu-Adressen sollte mit Jahresende 2003 beginnen. Es zog sich jedoch hin. Erst am 7. April 2006 begann die Landrush-Periode, dann durften auch "Normalbürger" .eu-Registrierungen einreichen. Inhaber von registrierten nationalen und Gemeinschaftsmarken und öffentliche Einrichtungen konnten ihre Registrierungsanträge in der Sunrise Periode 1 ab 7. Dez. 2005  bzw. ab 7. Feb. 2006 (Sunrise Periode 2 für Inhaber an Rechten von Firmen- oder Handelsnamen) stellen. Mit der Überprüfung der Angaben zu den Markenrechten war die Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers beauftragt.

Domaingrabber studierten das Markenrecht genau und gingen bei den Markenanmeldungen listig ans Werk. Sie ließen kurze Buchstaben- und Zahlenfolgen (abc, xyz, 123, ...) bzw. leicht merkbare Begriffe (Buch, Video, Hotel, Sex, ...) in irgendwelchen Markenklassen (Näheres im Kapitel MARKENRECHT) als Bezeichnungen von Tapetenmustern, Farben, Modellen, Typen, ...  registrieren. Das hatte zur Folge, dass für einen Begriff hundert und mehr echte Markenurkunden vorgelegt wurden (siehe sex.eu). Die betreffende .eu-Domain erhielt dann der Markeninhaber, dessen Antrag als erster bei EURID ankam.

Sollte es zu Streitigkeiten um .eu-Domains kommen, ist ein eigenes Schiedsgericht vorgesehen. Daneben ist auch der Gang vor ein ordentliches Gericht möglich.
Mit
271 Anträgen während der Sunrise Periode 1 war die Domain sex.eu Spitzenreiter unter den registrierten Marken. Täglich aktualisierte Informationen und Statistiken sind auf der EURID-Website  http://status.eurid.eu/registered.html  nachzulesen.
Wie bei den Länderdomains führen auch bei der Anzahl der .eu-Registrierungen Deutschland vor Großbritannien und den Niederlanden.
Am 1.1. 2010 waren rund 3,2 Millionen eu-Adressen registriert. Täglich kommen ~ 3000 dazu.
Davon entfielen auf Österreich gut 65.000, auf D 859.000.

Mitte 2006 verklagte die EURID 401 Registrare, die sich insgesamt 74.000 eu-Domains "auf Vorrat" zugelegt hatten. Grabbing in großem Stil sozusagen.
EURID hat die Domains auf Eis gelegt und die jeweiligen Registrare wegen Vertragsbruchs vor einem Gericht in Brüssel geklagt. Sollten die Verfahren Erfolg haben, werden die Domains voraussichtlich erneut vergeben.

Nach einem ADR Urteil (Juli 2006) erhalten Städte und andere öffentliche Körperschaften, welche die Registrierung ihrer Domain in der Sunrise Periode versäumt haben, kein bevorzugtes Recht auf ihre EU-Domain.
Im o. a. Verfahren hatte die Stadt Stockholm den an ein niederländisches Unternehmen vergebenen Namen stockholm.eu für sich beansprucht und war damit gescheitert.

 

Die Ziffern-Adressen

Seit 19. September 2006 können - mindestens dreistellige - Ziffern-Domains mit der Top-Level-Domain .at registriert werden.
Das bedeutete Bahn frei ins Internet für Geburtstagszahlen, Telefonnummern, Glückszahlen, Hausnummern, Hochzeitstage, Autokennzeichen, ...

Ein Newsletter unseres Providers informierte uns, dass es in der ersten Phase der Registrierung der at-Ziffern-Domains zu einem "gravierenden" Missbrauchsfall kam. Ein Mitarbeiter der Registry hat die Systeme der Registry so manipuliert, dass die Mehrzahl der interessanten Zifferndomains auf seinen Namen registriert wurden. Mit der Absicht, sie später an die Meistbietenden zu verkaufen.

 

Die .mobi-Adressen

Die Top Level Domain .mobi ist ausschließlich Anbietern von mobilen Inhalten vorbehalten. Über sie sind Websites erreichbar, die auf die Anforderungen von Mobiltelefonen - kleine Bildschirme, eingeschränkte Bandbreiten - optimiert sind.
Ende März 2009 waren 650.000
.mobi-Adressen registriert.

 

Die multilingualen-Adressen

Die rein englischsprachige Schreibweise der Domainnamen endete 2004. Seither können wir URL´s (Webadressen) aufrufen, die deutsche Umlaute (www.jödullijöh.at), dänische, ungarische, tschechische oder französische Zeichen verwenden. Ursprünglich gab es nur Domains, die aus 37 Zeichen des ASCII (American Standard Code for Information Interchange) bestanden. Diese Zeichen waren die Kleinbuchstaben des Alphabets (a bis z, also 26 Zeichen), die Ziffern 0 bis 9 und der Bindestrich. Seit 2004 bietet die österreichische Registrierungsstelle nic.at 92 zusätzliche Zeichen an (Vorsicht, ß ist nicht dabei!).

Bereits im Jahr 2000 beschloss die ICANN die Erweiterung des Domain Name Systems (DNS), damit Domains auch aus regionalen Zeichen bestehen können. Diese Erweiterung bekam die Bezeichnung Internationalized Domain Names (IDN), die genauen Bestimmungen hat die ICANN am 20. Juni 2003 festgelegt. Ab 1. März 2004 konnten die multilingualen Namen mit den Top-Level-Domains von Deutschland (.de) Liechtenstein (.li) und der Schweiz (.ch) registriert werden, mit Verspätung folgte am 31. März Österreich (.at.). Diese Zeichen kamen hinzu:  

Vorregistrierungen waren nicht möglich. Wer schon bei seinem eigenen Provider eine Domain mit Umlauten angemeldet hatte, wurde trotzdem nicht bevorzugt behandelt.

Versender von Pishing- (Phishing-) Mails und Domain-Grabber erkannten rasch die Nützlichkeit der neuen Zeichensätze für ihre Zwecke.   Beispiele dazu

Damit die Zeichen von den diversen Browsern erkannt werden, müssen diese eventuell aktualisiert werden. 2004 konnten nur die Browser Mozilla (ab 1.4), Opera (ab 7.11) und Netscape (ab 7.1) die neuen Namen lesen.

Mittlerweile können alle Browser die Umlaute-Domains (= IDN-Domains, Internationalized Domain Names) darstellen.
Die teuersten österreichischen Umlaut-Domains im Jahr 2010 waren bücher.at (10.100,- €),
mädchenspiele.at (2.250,- €) und  logopädie.at (1.600,- €). 24.286 Umlaut-Domains waren im August 2010 in Ö registriert.

 

Die .info-Adressen

Im März 2009 waren fast 5.030.000 ".info"-Domains angemeldet (".biz"-Domains 2.030.000)
Die Registrierung erfolgte zeitlich gestaffelt:

  • an der Sunrise-Periode (25. Juli bis 27. August 2001) konnte teilnehmen, wer über einen Markennamen verfügte, der vor dem 2. Okt. 2000 eingetragen worden war.
  • vom 12. September bis Anfang Oktober 2001 (= Vorregistrierungsphase) kamen die restlichen Interessenten zum Zug.
  • seit Anfang Oktober funktioniert die Registrierung in Echtzeit.

Schwindel wegen mangelhafter Kontrolle:

Das mit der Verwaltung der info-Adressen betraute Konsortium AFILIAS scheint mit der Kontrolle seiner Auflagen ein wenig überfordert gewesen zu sein.

Zahlreiche Antragsformulare waren unvollständig oder mit falschen Angaben ausgefüllt. Adressen wie computer.info oder reisen.info wurden reserviert, obwohl für solche Begriffe keine Markenrechte vergeben werden. Trademark-Nummern wurden oft mehrfach verwendet, Jahreszahlen wie 2040 wurden in die Formulare eingesetzt oder Angaben einfach weggelassen.

Das österreichische Online-Reisebüro TIScover hat mehr als 5000 geographische Domain-Namen von Fremdenverkehrsorten  aus mehreren Ländern registrieren lassen.  Z. B. Eisenstadt, Kitzbühel, Semmering, Bregenz, Adelboden, Zurzach, ... . Die entsprechenden Markenrechte (für alle 5000 Namen!) will die Firma am 30. 12. 1899 !! (angebliche Registrierungsnummer 65981) erworben haben.

Die Domain für die Edelschnitte Manner (manner.info) hat sich Herr Kim Young Gwan aus Korea gesichert. Mit bundeskanzler.info hat sich die Deutsche Regierung versorgt, oesterreich.info gehört Herrn Gerhard Pfeiffer aus Kufstein.

Trotzdem sind noch so wichtige Namen wie schaumrolle.info oder apfelstrudel.info zu haben.

Obwohl AFILIAS eine Verkaufssperre von 180 Tagen vorgeschrieben hat, wurden schon Anfang November einige Adressen auf den Seiten von Online-Auktionshäusern zum Verkauf angeboten. Beispielsweise die Domain personalcomputer.info für 3 Mio. $.

Frist für Einsprüche gegen die Registrierung:

Bis Ende 2001 (Challenge-Periode) konnte eine Registrierung von jedermann beeinsprucht werden, wenn eine der folgenden Tatsachen zutraf

  • der Registrant (Inhaber) hat gar kein eingetragenes Markenzeichen
  • die Markenanmeldung ist nach dem 1. 10. 2000 erfolgt oder nicht rechtskräftig
  • der Domainname ist nicht mit der Markenanmeldung ident.

Wer Einspruch erhebt, muss einen Antrag stellen und 295 US$ bezahlen, nach Einlangen des Antrags wird der Registrant (= jetziger Domain-Inhaber) informiert. Will er sich gegen diesen Angriff zur Wehr setzen, muss er ebenfalls die gleiche Gebühr bezahlen. Danach wird der Antrag bearbeitet und eine Entscheidung gefällt. Zahlt der Registrant nicht, verliert er die Domain.

Nach vierjähriger Verfahrensdauer sprach am  21. September 2006 der deutsche Bundesgerichtshof als 3. Instanz den Gebietskörperschaften das Recht auf die Top-Level-Domain .info und .de zu. Anlass war eine Klage der Stadt Solingen gegen den Registranten der Domain solingen.info. "Das Verkehrsverständnis eines internationalen Internetnutzers" bringe info-Domains von Körperschaften mit deren Namen in Verbindung. Eine Zuordnungsverwirrung wäre möglich, die auch nicht durch den Inhalt der Startseite ausgeschlossen werden kann.
"Die Klägerin hat nicht nur ein schützenswertes Interesse an der Verwendung ihres Namens mit der Top-Level-Domain "de", sondern auch zusätzlich an dem mit der Top-Level-Domain "info" gebildeten Domain-Namen."

Im April 2009 waren 5,033 Millionen  .info-Domains registriert.

 

Die .tel-Adressen
 

Ihre Domain .tel , die internationale Telefonbuch Top-Level-Domain, konnten sich Markeninhaber ab Dezember 2008 sichern. Die Sunrise-Phase endete mit 1. Feber 2009.
Am 2. Feber 09 begann die Landrush-Phase, während der die Domain für den allgemeinen Bedarf freigegeben war. Die Domain musste für mindestens drei Jahre gebucht werden.

Nach der Landrush-Phase, konnte man ab 24. März 09 die gewünschte .tel-Domain auch für nur ein Jahr registrieren lassen.
Den "Käufern" wird eine Standardseite zur Verfügung gestellt, deren Inhalte sie über das Web-Interface der Registrierungsstelle telnic.org eintragen müssen. Damit haben sie eine eigene Online-Visitenkarte angefertigt.

Web-Weiterleitung oder Mail-Dienste sind bei .tel nicht möglich.

Es gibt KEINE eigene, selbst gestaltete Website.

Nach Eingabe der .tel-Adresse werden alle Kontaktdaten aufgelistet: Telefon-, Fax-, Mobilnummer, E-Mail-Adresse, URL, XING-, SKYPE- und Facebook-Name.

 

EIN-ZEICHEN-DOMAIN

Die Einführung von Domains mit einem und zwei Zeichen haben wir dem Automobilriesen VW zu verdanken. VW hat nach  einem jahrelangen Prozess mit der deutschen Domain-Vergabestelle DENIC Ende September 2009 vom Deutschen Bundesgerichtshof das Recht auf die Domain vw.de zugesprochen bekommen.
Vier Wochen nach dem Urteil gab DENIC überraschend einstellige und zweistellige Domains zur Registrierung frei. Eingeweihte "rafften" innerhalb einer Stunde 6.000 Adressen an sich. Besonders glücklich wird der Besitzer von tv.de, der sicher wertvollsten 2-Zeichen-Domain, sein.
Sollte ein Bruno Pittermann für sich bp.de registriert haben, wird er sich nicht lange daran freuen können. Der Ölmulti BP wird sie für sich beanspruchen. Herr Pittermann kann sich schon mal bei Herrn Shell erkundigen, wie seine Chancen stehen.
 

Bei so vielen URLs muss man sich fragen: hat ER auch welche? ER hat. www.vatican.va  zum Beispiel, seit 24. 12. 1995 online, hat täglich 10 Millionen Besucher. Oder www.torah.orgwww.islamicity.org und www.islamonline.com. Aber www.gott.info hat er nicht, die gehört einem Schweizer und www.gott.at auch nicht, die besitzt eine deutsche Familie. Ich glaube, die wollen mit IHM ins Geschäft kommen. Irgendwann.

Die Preise für die Registrierung von Domainnamen sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Es gibt Differenzen bis zu 100 Prozent. Die Registrierung nationaler TLDs kann man bei seinem Provider, nic.at oder internic.at vornehmen lassen.

Wie gute Markennamen so stellen auch gute Domain-Namen einen Wert an sich dar. Für mozart.at wurden 70.000 $ gezahlt, für autos.com 2,2 Mio. $, für altavista.com 3,3 Millionen $, für business.com 7,5 Mio. $ und für biz.com 10 Mio. $.
Den  bisher höchsten Preis hat sex.com erzielt: für 12 Millionen $
erwarb im Jänner 2006 eine Unternehmen mit Namen Escom den Namen.
Die Geschichten rund um
sex.com erweisen sich als so abenteuerlich, dass der Autor Kieren McCarthy ein Buch darüber geschrieben hat.
Im Februar 2009 ersteigerte der Spielzeug-Multi
Toys R Us die Domain toys.com für 5,1 Mio. $. Die Domain stammte aus der  Konkursmasse von The Parent Company (USA). Der hartnäckigste Mitbieter, National A-1 (USA) war bei 5 Mio. $ ausgestiegen.
Für 1,2 Mio. € ging 2009 fly.com an einen neuen Besitzer. Teuerste at-Domain war Pizzeria.at (17.000,- €) vor seo.at (12.000,- €).
Auf der Website
http://www.domain-recht.de/handel/preise.php sind die bisher erzielten Höchstpreis für .de, .com, .eu, .info, .net, .org Domains aufgelistet.
 

Preisgutachten für Domains können bei www.sedo.de, dem führenden Domainhändler im deutschsprachi-gen Raum, eingeholt werden. Wer seine Domain zum Verkauf anbietet, kann sich bei SEDO kostenlos in eine Datenbank eintragen. Findet sich für die Domain ein Käufer, muss der Verkäufer zehn Prozent des

Verkaufspreises, mindestens aber 100.- Euro an SEDO bezahlen. Um jeweils 500.000 Dollar wurden 2006 die Domains bike.com, blue.com, gays.com über SEDO verkauft. Gesamt setzte SEDO rund 40 Millionen $ um. lt. Newsletter markenbusiness
2007 startete mit dem Verkauf von Topix.com (1 Million $), Tandberg.com (1,5 Millionen $) und vodka.com (3 Millionen $) viel versprechend.
Der Domainhändler Nicit.com hat im Mai 2007 bei einer Domainauktion die Domain poker.de für 695.000 Euro verkauft. Bis zu diesem Zeitpunkt war „reifen.de“ mit 200.000 Euro die teuerste de.Domain.
Neuer Besitzer der Poker-Domain ist Partygaming, Veranstalter von Online-Spielen mit Sitz in Gibraltar Der Startpreis lag bei 500.000 Euro.
Angeblich soll für auto.de eine höhere (siebenstellige) Summe bezahlt und shopping.de im September 2009 für 1,96 Mio. € an die Unister GmbH verkauft worden sein
Für 5,5 Mio. € wechselte die Domain thepiratebay.org inklusive der dazugehörigen Website am 30. Juni 09 den Besitzer.
 
Österreichische Domains kann man bei www.domainhandel.at zum Verkauf anbieten. Auch hier wird der Domainname in eine Datenbank eingetragen. Interessenten informieren sich in dieser Datenbank über das Angebot und nehmen direkt mit den Verkäufern Kontakt auf. Es fallen KEINE Vermittlungsspesen an.

 

Außergerichtliche Streitschlichtung

Zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren um Domain-Namen haben nic.at und die Internet Privatstiftung Austria seit 1. März 2003 eine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle eingerichtet: (www.streitschlichtung.at). Schlichtungsverfahren werden innerhalb von drei Monaten abgeschlossen, die Verfahrenskosten betragen maximal 1.000.- Euro.

 

Der steirische Rechtsanwalt Dr. Fritz Starnberg ließ die Domain www.scheidungsanwalt.at für seine Kanzlei registrieren. Das gefiel der Konkurrenz gar nicht. Die lief zur Standesvertretung und erhob Protest. Mit Erfolg: deren Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission verhängte gegen Dr. Starnberg eine Disziplinarstrafe.
Begründung
: Mit dieser Domain-Bezeichnung werde eine Ausschließlichkeit erreicht, die anderen Kollegen eine gleichlautende Werbung mit dem Begriff "Scheidungsanwalt" unmöglich mache.
Bleibt abzuwarten, was mit den jeweiligen Damen und Herren passiert, auf deren Namen www.scheidungsanwaeltin.at , www.vergabeanwalt.at und www.rechtsanwaeltin.at registriert sind.

 

DOMAINSHARING

 
Dass man über die Benutzung von Domainnamen auch ohne Rechtsstreit Einigung erzielen kann, zeigen zwei Beispiele:

Unter www.winterthur.ch sind sowohl die Stadt, als auch die gleichnamige Versicherung im Internet erreichbar.

  

Und der Münchner Feinkosthändler KÄFER  teilt sich mit dem mit dem VW-Konzern die Domain www.kaefer.de

  

Über die Domain www.bannert.com führt der Weg zum österreichischen Spielzeughändler und zum Bedarfsflugunternehmen BANNERTAIR (www.bannertair.com).
Zum Zeitpunkt unseres Besuchs hatte die Website noch nicht abgehoben.

     ð 

Die Adresse www.kettner.at teilen sich der Freizeit- und Jagdausstatter KETTNER und die Unternehmensberatung  Kettner KEG.

  

 

Einheitlicher Auftritt? 

Unbeeindruckt von Corporate Identity und Anwenderfreundlichkeit verhielten sich die Bundesländer bei der Wahl ihrer Domainnamen.
Nahe liegend wäre www.bundesland.at oder www.bundesland.gv.at gewesen. Leider war Koordination nicht gefragt. Daher ist das Ergebnis Marke "Kraut & Rüben":

 
www.wien.gv.at www.burgenland.at www.noel.gv.at www.ooe.gv.at www.land-sbg.gv.at www.verwaltung.steiermark.at
www.tirol.gv.at www.vorarlberg.at    www.ktn.gv.at    

Domains der Ministerien im Kapitel e-government

   

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