WERBEN PREISSCHILDER SCHAUFENSTER
PREISAUSZEICHNUNG
| Basierend auf den
Bundesgesetzblättern Nr. 146/1992 und Nr. 55/2000 wurde am 29. August
2000 im BGBl 270 die Verordnung betreffend die Verpflichtung zur
Grundpreisauszeichnung veröffentlicht. Hier findet der faszinierte Leser
In Apotheken müssen rezeptpflichtige Medikamente nicht ausgezeichnet sein, andere Sachgüter jedoch schon. Alles klar? |
Eine Preisauszeichnung
aufweisen müssen
Eine Preisauszeichnung ist für den "durchschnittlich aufmerksamen Beobachter dann leicht lesbar und zuzuordnen", wenn sie von jener Stelle, von der die Ware betrachtet werden kann (vor dem Schaufenster, vor dem Regal) ohne Ortsveränderung erkennbar ist. Alle anderen als die in §4 Abs. 1 genannten Sachgüter und Leistungen müssen in Verzeichnissen angeführt sein, in welche der Kunde im Geschäftslokal Einsicht nehmen kann. Gastgewerbetreibende müssen darüber hinaus auch von außen lesbare Preisverzeichnisse neben der Eingangstüre anbringen. Ebenfalls außerhalb und innerhalb der Betriebsstätte müssen die Preise für die Leistungen folgender Anbieter ausgezeichnet sein: Friseure, Wäscher, Textilreiniger, Färber, Kosmetiker, Fußpfleger, Masseure sowie Betreiber von Fitnesscentern und Schlankheitsstudios hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Fitness- und Schlankheitsgeräten Die Preisauszeichnung von Sachgütern in Schaufenstern muss SOFORT nach dem Dekorieren erfolgen, ist das nicht möglich, muss das Schaufenster verhängt werden. Keiner Verpflichtung zur Preisauszeichnung unterliegen (BGBL. 614/1993)
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| Strafbestimmungen
(§ 15/1) Wer seine Pflicht zur Preisauszeichnung gemäß den §.... nicht erfüllt oder einen höheren als ausgezeichneten Preis verlangt, annimmt oder sich versprechen lässt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hierfür mit einer Geldstrafe bis 1.450.-- € zu bestrafen. Ebenso begeht eine Verwaltungsübertretung und ist zu bestrafen, wer bei Selbstbedienung im Falle einer Preisänderung bei einem Sachgut nach dessen Entnahme durch den Kunden einen höheren als den zum Zeitpunkt der Entnahme ausgezeichneten Preis verlangt, annimmt oder sich versprechen lässt. Für den Kunden selber wird sich jedoch kaum der "billigere" Preis erzwingen lassen, wenn der Verkäufer einen "Irrtum" geltend macht. |