POLITIK    BUNDESTAGSWAHLEN  GESETZGEBUNG  PRÄSIDENTENWAHLEN  PARTEIEN  WAHLERGEBNISSE  WAHLKAMPFKOSTEN  WAHLSLOGANS

UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNGEN    BUNDESWAHLBEHÖRDE    LANDTAGSWAHLEN in Ö    NR-WAHLEN SCHWEIZ 2011

 

Was einem freien Mann ermöglicht, sich lächerlich zu machen und sein Land zu ruinieren.     "Aus dem Wörterbuch des Teufels"   AMBROSE BIERCE

WAHLEN


               

Schafft der Burger ein Mandat? Gutes Beispiel für Ambush-Marketing.

Die österreichische Bevölkerung wählt ihre politischen Vertreter auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene. Gesetze zur Durchführung der Landtags- und Gemeinderatswahlen können die Länder selbst erlassen, bundesweite Wahlen (Nationalratswahlen, Europawahlen und Bundespräsidentenwahlen) werden durch Bundesgesetze geregelt.

       
Kampagne Bundes-ÖVP NR-Wahl 2008  Format: 16 Bogen   1. Serie im August           Plakatbilder :   NETSCHOOL

       
Wahlkampagne der Bundes-ÖVP NR-Wahl 2008     2. Serie Anfang September       Plakatbilder : NETSCHOOL

GIBT SICHERHEIT, Plakatwände vor der VP-Zentrale  Bild: NETSCHOOL    HÄLT WORT, Plakatwände vor der VP-Zentrale,  Bild: NETSCHOOL
Kampagne Bundes-ÖVP NR-Wahl 2008     3. Serie 11. Sep.   Plakatbilder : NETSCHOOL

Wahlplakat der Wiener ÖVP, geklebt 8. August 2008, Bild: WEBSCHOOL    Wahlplakat der Wiener ÖVP, zweites Motiv, geklebt 15. August 2008, Bild: WEBSCHOOL
ÖVP-Wien  NR-Wahl 2008 im SPÖ-Layout          Format:  24 Bogen-Preis    Plakatbilder:   NETSCHOOL

NATIONALRATSWAHLEN

Für die in der Nationalrats-Wahlordnung 1992 geregelte Wahl der 183 Abgeordneten zum Nationalrat ist das Bundesgebiet in 9 Landeswahlkreise und diese wiederum in insgesamt 43 Regionalwahlkreise eingeteilt. Zu den sich daraus ergebenden Ermittlungsebenen (Regionalwahlkreis, Landeswahlkreis, Bund) gibt es je ein Ermittlungsverfahren.

Zugangsbeschränkung für die Erlangung eines Mandats im Nationalrat ist für jede wahlwerbende Gruppe die Überschreitung einer Vier-Prozent-Klausel, sofern die betreffende wahlwerbende Gruppe nicht im ersten Ermittlungsverfahren ein sogenanntes Direktmandat erzielt hat.

Ein Direktmandat erhält man, wenn eine Partei die in einem Wahlkreis für ein Mandat benötigten Stimmen bekommt. Wie viele Mandate in einem Wahlkreis vergeben werden, ist von der Anzahl seiner Staatsbürger (Volkszählungsergebnis) + der in seiner Wählerevidenz eingetragenen Zahl österreichischer Staatsbürger die im Ausland leben, abhängig. 

Zur Aufteilung der Mandate auf die Bundesländer sind zwei Rechnungen notwendig:

  1. Die Zahl der Staatsbürger, die im Gebiet der Republik wohnen, vermehrt um die Zahl der im Ausland lebenden Staatsbürger wird durch die Zahl 183 (=Anzahl der NR-Mandate) dividiert. Das Ergebnis ist die Verhältniszahl.

  2. Jeder Landeswahlkreis erhält soviel Mandate, wie die Verhältniszahl in der Zahl der Staatsbürger, die im Landeswahlkreis ihren Wohnsitz haben, vermehrt um seine im Ausland lebenden Staatsbürger, enthalten ist.

Die Wahlzahl (= jene Stimmenzahl, die man für ein Mandat benötigt) kann erst nach Schließung der Wahllokale errechnet werden. 

Wahlzahl = Gültige Stimmen des Wahlkreises / Mandatsanzahl des Wahlkreises

Im Ersten Ermittlungsverfahren erhält jede Partei soviel Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Regionalwahlkreis enthalten ist.

Parteien, die im Ersten Ermittlungsverfahren in mindestens einem Regionalwahlkreis ein Mandat gewonnen oder im gesamten Bundesgebiet mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben, nehmen am Zweiten Ermittlungsverfahren teil. In diesem erhält jede Partei soviel Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Landeswahlkreis enthalten ist, abzüglich der im 1. Verfahren erzielten Mandate.

Parteien, die einen Bundeswahlvorschlag eingereicht und in einem Regionalwahlkreis mindestens ein Mandat gewonnen oder bundesweit mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben, nehmen am Dritten Ermittlungsverfahren teil. Auf sie werden jene Mandate verteilt, die nach Abzug der von jenen Parteien gewonnenen Mandate, die keinen Bundeswahlvorschlag eingebracht haben, noch übrig sind.
Diese "Restmandatszahl" beeinflusst auch die Berechnung einer "neuen" Wahlzahl. Dazu werden die Summen der Parteistimmen, absteigend geordnet, nebeneinander geschrieben, unter jede Summe wird die Hälfte geschrieben, darunter ein Drittel, ein Viertel, ..., das Verfahren wird so lange fortgesetzt, bis z. B: bei einer Restmandatszahl von 168, die 168grösste Zahl ermittelt ist. Dieser Wert ist die Wahlzahl                        MANDATSBERECHNUNG MIT CALC
Jede Partei erhält soviel Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme enthalten ist. Ergibt sich aus dieser Berechnung eine höhere Mandatszahl, als die Partei bereits in den vorangegangen Verfahren erreicht hat, wird ihr die Mandatsdifferenz zugewiesen.
Hat eine Partei z. B. aus den vorangegangenen Ermittlungsverfahren 22 Mandate gewonnen und ergibt das Ergebnis des 3. Ermittlungsverfahrens für sie 39 Mandate, dann erhält sie weitere 17 Mandate.
Diese zusätzlichen 17 Mandate werden den auf den Bundeswahlvorschlägen genannten Personen in der Reihenfolge ihrer Auflistung zugewiesen.
Für die NR-Wahlen 2008 nominierten die Parteien auf ihren Bundeswahlvorschlägen teils ziemlich umfangreiche  Kandidatenlisten:
ÖVP 411,  SPÖ 456,  FPÖ 300,  GRÜNE 183,  BZÖ 180, KPÖ 100,  LIF 39,  listefritz 30,  RETTÖ 10, Die Christen 1
94

Vorzugsstimmen können Wähler vergeben, in dem sie den Namen eines Kandidaten ankreuzen (die Kandidaten der Regionalwahlkreise sind auf den Stimmzetteln  vorgedruckt) oder den Namen eines Kandidaten aus dem Landeswahlkreis (!) selbst auf den Stimmzettel schreiben.
Die Vorzugsstimme wird nur dann berücksichtigt, wenn der Kandidat auf der Liste jener Partei angeführt ist, die man gewählt hat.
Wer genügend Vorzugsstimmen erreicht, wird in der Parteiliste nach vorne gereiht.
Ein Kandidat, der im Regionalwahlkreis so viele Vorzugsstimmen erhält, wie einem Sechstel der für seine Partei abgegeben Stimmen entspricht, wird an die Spitze der Parteiliste gesetzt. Gleiches gilt, sollte er mindestens so viele Vorzugsstimmen erhalten, wie der halben Wahlzahl entsprechen.
Bei Landeslisten muss der Kandidat so viele Vorzugsstimmen bekommen, wie der Wahlzahl entsprechen. In diesem Fall ist er/sie direkt in den Nationalrat gewählt.

 

Anzahl der Mandate, die ab 2002 in den Bundesländern vergeben werden:
Tirol Sbg. Bgld. Vlbg. Ktn. Stmk. Wien
36 32 15 11 7 8 13 28 33

1. SPÖ-Wahlplakat FAYMANN, NR-Wahl 2008,geklebt am 5 August.  Bild:NETSCHOOL    NR-Wahl 2008, zweites Motiv der SPÖ, geklebt 16. August. Bild: WEBSCHOOL   
Wahlkampagne SPÖ zur NR-Wahl 2008   Format: 16 Bogen (2)  8 Bogen (rechts)          Plakatbilder :   NETSCHOOL
 Im selben Layout gab es noch Plakate bzw. Inserate mit den Headlines:
Mehr Chancen für Frauen   Maßnahmen gegen die Teuerung.  Genug gestritten. Zusammen arbeiten.

Kandidatur:
Um bei der Nationalratswahl zu kandidieren, muss eine wahlwerbende Gruppe Wahlvorschläge einbringen, für die eine - je nach Bundesland unterschiedliche (
siehe Tabelle unten) - bestimmte Anzahl von Unterstützungserklärungen erforderlich ist, wobei Unterstützungswillige (müssen das Wahlrecht zum NR haben) zur Beglaubigung ihrer  Unterschrift die Gemeindebehörde seiner Heimatgemeinde persönlich aufsuchen muss.

 

Burgenland 100

Kärnten 200
Niederösterreich 500
Oberösterreich 400
Salzburg 200
Steiermark 400  
Tirol 200  
Vorarlberg 100  
Wien 500  
GESAMT 2.600  

 

Eine Partei, die im gesamten Bundesgebiet antreten will, benötigt demnach 2.600 Unterschriften, darf aber in keinem Bundesland die Mindestanzahl unterschreiten. 

Zum Vergleich: Wer bei der Wiener Gemeinderatswahl in allen Bezirken kandidieren möchte, benötigt 1.800 Unterstützungserklärungen!

Ist eine Partei bereits im Nationalrat vertreten, ist das Verfahren weniger aufwändig: ihr genügen die Unterschriften von drei Nationalratsabgeordneten für einen Landeswahlvorschlag.

Gemeinsam mit dem Landeswahlvorschlag muss eine Zustimmungserklärung der Kandidaten und ein Druckkostenbeitrag von 435,-- Euro (pro Bundesland) der Wahlbehörde übergeben werden.

Für Kleinparteien könnte trotz Überwindung der Unterschriftshürde die Besetzung der 43 Regionalwahlkreise mit der erforderlichen Anzahl von Kandidaten zum Problem werden. Ohne die jeweiligen Regionalwahlkreislisten kann keine Landesliste erstellt werden, was bedeutet, dass die Partei nicht im betreffenden Bundesland antreten kann.

Nur 24 Stunden benötigte die schwedische PIRATENPARTEI um die notwendigen 2000 Unterschriften für die landesweite Kandidatur bei den Reichstagwahlen 2006 (17. September) zu bekommen. Die Partei war am 1. Jänner 2006 gegründet worden. Bis August hatte sie 8000 Mitglieder, mehr als die Grünen. Ihr Hauptanliegen: die Legalisierung des Tauschs von Musikdateien zu privaten Nutzung.
Der Einzug ins Parlament gelang nicht!

                   

NR-Wahlen 2008 - 1. LIF-Plakat, geklebt am 5. September  Bild: NETSCHOOL  Nationalratswahl 2008 - LIF, geklebt am 12. September 2008; Plakatfoto: NETSCHOOL

  Nationalratswahl 2008 - Liste fritz dinkhauser  Bild: NETSCHOOL

Bilder: NETSCHOOL   

 LIF NR-Wahl 2008  Format: 8 Bogen

KPÖ NR-Wahl 2008 Plakatständer

Liste fritz   Format: 12 Bogen

 

WAHLRECHT:
Das Allgemeine Wahlrecht wurde in Deutschland 1871 für Männer und 1919 für Frauen eingeführt; in Österreich 1907 bzw. 1918 und in der Schweiz 1879 bzw. 1971.

Aktiv wahlberechtigt (=man darf seine Stimme abgeben) ist eine Österreicherin oder ein Österreicher, wenn sie/er mit Ablauf des Wahltages das 16. Lebensjahr (bis 2007 das 18. Lebensjahr) vollendet hat.
[seit 2007 ist Österreich das einzige europäische Land, mit einem Wahlalter unter 18. Weltweit gibt es außer Österreich nur sechs Staaten, mit einem Wahlrechtsalter <18: BRASILIEN, NICARAGUA, INDONESIEN, IRAN, KUBA, NORDKOREA.]
Das "Homogenitätsprinzip" zwingt die Bundesländer, die für die NR-Wahlen geltenden Altersgrenzen auch bei den Landtagswahlen anzuwenden.

Passives Wahlrecht
§41. (1) Wählbar sind alle Männer und Frauen, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht durch eine inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer mit Vorsatz begangener strafbarer Handlungen zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind. Der Ausschluss von der Wählbarkeit endet nach sechs Monaten. Die Frist beginnt, sobald die Strafe vollstreckt ist und mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahmen vollzogen oder weggefallen sind; ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden, so beginnt dien Frist mit Rechtskraft des Urteils. (Änderung der Nationalrats-Wahlordnung 1992 durch Wahlrechtsänderungsgesetz 2011; 7. Juli 2011)
 

Am 8. April 2010 entschied der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass die Verweigerung des Stimmrechtes bei Strafgefangenen nur in Ausnahmefällen erfolgen darf. "Man müsse das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wahren und überprüfen, ob die individuelle Straftat und das Verhalten des Täters den Ausschluss vom Wahlrecht rechtfertigten."
Dem Kläger, einen ehemaligen ORF-Moderator von Jugendsendungen und wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Österreicher, muss die Republik eine Entschädigungszahlung von 5.000,- € leisten.
Die Republik Österreich berief erfolglos gegen das Urteil.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind weiters Personen, die nur bedingt handlungsfähig ("entmündigt", "teilentmündigt") sind.

Das Wahlrecht unterliegt folgenden Grundsätzen:  

  • allgemein - unabhängig von Geschlecht, Einkommen, ... dürfen alle Staatsbürger wählen bzw. gewählt werden
  • gleich - jede Stimme zählt gleich
  • unmittelbar - es wird eine Liste oder eine Person, deren Name auf dieser Liste steht (=Vorzugsstimme) gewählt. Andere Methode siehe Elektoren - hier werden Personen gewählt, die ihrerseits jemanden wählen.
  • persönlich - die Stimme muss vom Wähler selbst abgegeben werden, er kann keine Vertretung schicken
  • frei - die Entscheidung wird ohne Zwang oder Behinderung getroffen
  • geheim - daher Wahlzelle, Stimmzettel im Kuvert, Wahlurne

Besonderheit des österreichischen Wahlrechts ist ein umfassendes Wahlkartensystem für Personen, die am Wahltag das Wahllokal in ihrer Heimatgemeinde nicht aufsuchen können. Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die bettlägerig sind. Letztere werden von so genannten besonderen Wahlbehörden zu Hause besucht. Auch Häftlinge können vor besonderen Wahlbehörden wählen, sofern sie das Stimmrecht besitzen.
Briefwahl:

  • Beim Gemeindeamt (bei Auslandsösterreichern am einstigen Wohnsitz) eine Wahlkarte (irreführende Bezeichnung, die "Karte" ist ein Kuvert) beantragen
  • den ausgefüllten Stimmzettel in ein mitgeliefertes Kuvert, auf dem der Wahlkreis aufgedruckt ist, geben
  • auf der Wahlkarte durch die eigene Unterschrift bestätigen, dass der Stimmzettel  persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde
  • Ort und Zeitpunkt der Wahl angeben (damit soll gesichert werden, dass der Stimmzettel vor dem Schließen des letzten Wahllokals in das Kuvert gegeben wurde).

Theoretisch könnten Briefwähler das Wahlformular nach Schließung der Wahllokale, ja sogar nach Bekanntgabe der Hochrechnungen ausfüllen und abschicken. Das kann nicht kontrolliert werden, ist jedoch verboten und wird daher nicht gemacht.
Bei der NR-Wahl 2008 hat man von den Briefwählern die Angabe von Datum und Ort auf dem Stimmzettel verlangt. Diese intellektuelle Herausforderung hatte viele ungültige Stimmen zur Folge. Im Jänner 2010, rechtzeitig vor der Wahl des BP, beschlossen die Parteien die Korrektur des Wahlformulars: Die Datums- + Ortsangabe wurde gestrichen.

        Nationalratswahl 2008 - Die Grünen, geklebt am 12. September 2008, Plakatfoto: NETSCHOOL    Nationalratswahl 2008 - Die Grünen, geklebt 12. September 2008, Plakatfoto: NETSCHOOL
Wahlkampagne GRÜNE NR-Wahl 2008   1. Serie Anfang Sep.  (Bild 1 + 2)    2. Serie 12. Sep. (3 + 4)       Plakatbilder :GRÜNE (1 + 2) NETSCHOOL (3 + 4)
wann, wenn nicht jetzt!  Erinnern Sie sich noch an "Wer, wenn nicht er!"?  (NR-Wahl 2002, Schüssel)

 

Oberste Wahlbehörde ist die Bundeswahlbehörde. Sie wird vor jeder NR-Wahl neu installiert. Die Zusammen-setzung richtet sich nach dem letzten Wahlergebnis - sofern die Bundesregierung keinen anderen Beschluss fasst.
Bei ihr sind die Bundeswahlvorschläge einzubringen, sie kontrolliert die Landeswahlvorschläge und berechnet das endgültige Wahlergebnis auf Basis der Bundesländerergebnisse. Bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode ist sie für alle Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen zuständig.
2008 bildeten die Vorsitz führende Innenministerin, zwei Richter und 15 Parteienvertreter (6 SP, 6 VP, 1 FP, 1 Grüne, 1 BZÖ) die Bundeswahlbehörde.
 

KUNDMACHUNG

gem. $ 15 Abs. 4 und 5 der Nationalratswahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471 in der Fassung des BGBl. I Nr. 28/2007. Die Namen der Beisitzer(innen) und der Ersatzbeisitzer(innen) der Bundeswahlbehörde sowie der in die Bundeswahlbehörde entsendeten Vertrauenspersonen lauten:
 
BEISITZER(INNEN) und ERSATZBEISITZER(INNEN)
auf Vorschlag der wahlwerbenden Partei
 

Sozialdemokratische Partei Österreichs

Österreichische Volkspartei

Die Grünen - Die Grüne Alternative

Beisitzer(in):
Doris BURES
Dkfm. Dr. Hannes BAUER
Dr. Johannes JAROLIM
Dr. Peter POINTNER
Dr. Aug. RESCHREITER
Mag. Elisab. GROSSMANN
Ersatzbeisitzer(in):
Mag. Sonja ARTNER
Johann HATZL
Mag. Monika JUCH
Mag. Dr. G: KOTZEGGER
Dr. Herbert OSTLEITNER
Dr. Peter WITTMANN
Beisitzer(in):
DI Hannes MISSETHON
Michaela MOJZIS
Dr. Werner ZÖGERNITZ
Dr. Karlheinz KOPF
Mag. Elmar PICHL
Dr. Karl SCHÖN
Ersatzbeisitzer(in):
Mag. Ilse SIMMA
Mag. Werner SUPPAN
Dr. Harald WÖGERBAUER
Mag. Alexander BÄCK
Sven PÖLLAUER
Roman KUNYIK
Beisitzer(in):
Michaela SBURNY
Ersatzbeisitzer(in):
Mag. Robert LUSCHNIK

Freiheitliche Partei Österreichs

Beisitzer(in):
Dr. Peter FICHTENBAUER
Beisitzer(in):
Mag. Hilmar KABAS
 

Bündnis Zukunft Österreich

aus dem Richterstand auf Vorschlag des BMJ

KPÖ VERTRAUENSPERSONEN Die Christen

Beisitzer(in):
Mag. K. PESCHKO-G.
Ersatzbeisitzer(in):
Mag. Gernot PICHLER
Beisitzer(in):
Dr. Therese HURCH
Dr. Wolfgang PÖSCHL
Ersatzbeisitzer(in):
Dr. Elisabeth LOVREK
Dr. Anton SUMERAUER
Dr. Ingram RISS
Mag. Michael GRABER
LIF Dr. A. HOFMANN
Mag. Gernot STEIER
Dr. HELBIG-NEUBAUER
Wien, am 19. August 2008
Der Stellvertreter der Bundeswahlleiterin: VOGL

 

DOPPEL-STIMME 2008
Hilfreicher Hinweis für die Stimmenoptimierung unentschlossener Rechtswähler?
"Illegaler" Überkleber auf den Dreieckständer-Plakaten der FPÖ in Wien (Kärntner Straße). Bild: NETSCHOOL, 10. September 2008

 

Neun Landeswahlbehörden (Vorsitz: Landeshauptmann) entscheiden über die Landeswahlvorschläge und die Reihung der Parteien auf den Stimmzetteln. Sie sammeln die Ergebnisse der Wahlbehörden im Bundesland und übermitteln sie an die Bundeswahlbehörde.
Bei den Bezirkswahlbehörden (118 im gesamten Bundesgebiet) werden die Bezirksergebnisse zusammenge-fasst und die Vorzugsstimmen ermittelt.
Den Gemeinden (gesamt 2358 Gemeindewahlbehörden) obliegt die Organisation der Wahllokale, der Wahlkom-missionen, die Führung der Wählerverzeichnisse und die
 

Kundmachung
 über die Zahl der Wahlberechtigten

Nationalratswahl 2008
Stichtag: 29. Juli 2008
Wahltag: 28. September 2008
 
Wahlsprengel: ......
Tür-Nr. Anzahl der
Wahlberechtigten
Tür-Nr. Anzahl der
Wahlberechtigten
Tür-Nr. Anzahl der
Wahlberechtigten
1 1 12 2 23 1
2 1 13 1 24 -
3 - 14 1    
..... ..... ..... .....    

 
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis vermerkt sind, können dagegen Einspruch erheben.
Wo, wann und bis zu welchem Termin sie das tun können, muss auf der Kundmachung vermerkt sein. Wie in der KUNDMACHUNG für Eisenstadt zu sehen:

 


HAUSKundmachung
 für die Nationalratswahl 2008 am 28. Sep. 2008
 

Gemeinde: Eisenstadt DVR: 0099830
Bezirk: Eisenstadt-Stadt
Land: Burgenland
   

An die
Hausbewohner des Hauses

 

Winzerweg 9
7000 Eisenstadt

 

Für die oben angeführte Wahl sind die auf der Liste angeführten Personen im Wahlverzeichnis eingetragen.

Sollten auf dieser Liste Nichtwahlberechtigte angeführt bzw. Wahlberechtigte nicht angeführt sein, so kann in der Zeit vom 22. bis 28. August 2008, täglich von 8.00 - bis 12.00 Uhr,
im Rathaus, Zimmer E.04, Einspruch erhoben werden.

ACHTUNG!
Gemäß § 26. Abs. 1 der Nationalratswahlordnung ist dies Kundmachung .....anzuschlagen!

lfd.Zahl
Wählerverz.

Name

M

W
743 Glockner Sabine    x
744 Kremser Bernd  x  
745 Gleissner Romana    x
.... .... ... ...

NR-Wahl 2008, FPÖ, erstes Motiv, geklebt 16. August Bild: WEBSCHOOL    Nationalratswahlen 2008 - FPÖ, 2. Plakat, geklebt Anfang September 08; Bild:NETSCHOOL
Wahlkampagne FPÖ zur NR-Wahl 2008     Plakatformat:  24 Bogen                     Plakatbilder:   NETSCHOOL

Der Weg zum NR-Wahlergebnis 2008:
  • 28. September 17:00 Uhr - Nach Schließung des Wahllokals wird die Urne geöffnet, die Stimmen gezählt und das Ergebnis der Bezirkswahlbehörde gemeldet. Diese addiert die Gemeindergebnisse und meldet die Summe der Landeswahlbehörde, von der das Landesergebnis an die Bundeswahlbehörde gelangt.
  • 28. September ~20:30 Uhr - Innenministerin verkündet ein vorläufiges Ergebnis
  • 30. September - Zwischenauszählung der in Österreich abgegebenen Briefwahlstimmen (Wahlkarten)
  • 6. Oktober 14:00 Uhr - "Annahmeschluss" für die im Ausland aufgegebenen Wahlkarten. Auszählung und danach Bekanntgabe des nunmehrigen vorläufigen Endergebnisses.
    Es wird endgültig, wenn weder die Bundeswahlbehörde noch der Verwaltungsgerichtshof eine Überprüfung anordnet.

Laut Wählerverzeichnis sind ~6,33 Mio. Personen (3,03 Mio. Männer + 3,30 Mio. Frauen) wahlberechtigt.

Der Verwaltungsaufwand für die Durchführung der NR-Wahl 2008 beträgt 13 Mio. € und ist von den Gemeinden zu tragen. Ein Drittel der Kosten (4,35 Mio. € bzw. 68 Cent/Wahlberechtigten) überweist ihnen der Bund.

 

Wahlkampfkosten - Rückvergütung:
Die Werbeaktivitäten im Wahlkampf stellen für die Parteien eine hohe finanzielle Belastung dar. Nach den Wahlen wird ihnen ein Teil dieser Ausgaben refundiert. Jede Liste, die mehr als ein Prozent der Stimmen bekommt, kann eine einmalige Parteienförderung (ca. 150.000 Euro) beantragen.

Schafft eine Partei den Einzug in den Nationalrat, erhält sie pro Stimme ca. 2.- Euro. Nach den Nationalratswahlen 1999 erhielten die ins Parlament gewählten Parteien folgende Beträge (damals noch in Schilling): SPÖ - 51 MillionenFPÖ und ÖVP je 41 Millionen, Grüne 11 Millionen.

Das Wahlkampfbudget für die Nationalratswahlen 2002 belief sich bei der SPÖ auf 7,5 Millionen Euro, die ÖVP gab 6 Millionen aus, die FPÖ 3,5 Millionen und die Grünen 2,7.

Für die Nationalratswahlen 2006 budgetierten die Parteien nach eigenen Angaben: SPÖ - 7 Millionen Euro, ÖVP - 7 Millionen, die FPÖ  4-5 Millionen, die Grünen 3,9 und das BZÖ max. 5 Millionen.
Für jeden der ca. 6 Millionen Wahlberechtigten wurde ein Betrag von 1,94 Euro in den Rückerstattungstopf gegeben. Machte gesamt rund 11 Millionen Euro, die nach der Wahl zu verteilen waren.
 
Für die Nationalratswahlen 2008 budgetierten die Parteien nach eigenen Angaben: SPÖ - 9,5 Mio. €, ÖVP - 8 bis 8,5 Mio., die FPÖ  2,5 bis 3 Mio., die Grünen ~2,9 Mio. das LIF 1,5 Mio. €., die KPÖ 0,14 Mio. €. Das BZÖ machte keine Angaben.
Nach den Nationalratswahlen 2008 erhielten die ins Parlament gewählten Parteien: SPÖ - 4,15 Mio.€ÖVP 3,68 Mio.€FPÖ 2,48 Mio.€,
BZÖ 1,52, Grüne 1,48 Mio.€.
Die Beträge der
Wahlkampfkosten-Rückerstattung an die Parlamentsparteien finden Sie in der folgenden Tabelle.
Für seine 102.249 Stimmen (2,1 %) kassierte das LIF 310.000 €, 86.194 Stimmen (1,8 %) brachten der Liste FRITZ 260.000 €.

        Nationalratswahlen 2008 - BZÖ, 3. Motiv, geklebt am 4. September. Bild: NETSCHOOL
Kampagne BZÖ zur NR-Wahl 2008    Plakatformat: 16 Bogen                                         Plakatbilder:  NETSCHOOL

 Wahlkampfkosten-Rückerstattung (in Mio. €)

1999 3,7 3,0 3,0 0,8  
2002 4,3 1,2 4,9 1,0  
2006 4,6 1,4 4,4 1,4 0,5
2008 4,2 2,5 3,7 1,5 1,5

2008 vorläufig

         

 

Über die widmungsgemäße Verwendung der Zuwendungen müssen die politischen Parteien genaue Aufzeichnungen führen. (§ 4 Abs. 1 des Parteiengesetzes vom 2. 7. 75)
Diese Aufzeichnungen  und alle dazugehörigen Unterlagen sind von zwei beeideten Wirtschaftsprüfern jährlich zu prüfen; das Ergebnis ist im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" zu veröffentlichen. (§ 4 Abs. 2 des BG vom 2. 7. 75 über die Aufgaben, Finanzierung und
Wahlwerbung politischer Parteien)

Auch nach Landtags- und Gemeinderatswahlen erhalten die Parteien einen Kostenanteil rückerstattet.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des BMI

 

Bei der Nationalratswahl 2002 kandidierten bundesweit SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grüne, KPÖ und LIF. "Die Demokraten" durften nur in den Bundesländern Wien und Vorarlberg antreten, die "Sozialistische Linkspartei" nur in Wien und die "Christliche Wählergemeinschaft" nur in Vorarlberg.

Bei der Nationalratswahl 2006 kandidierten bundesweit SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grüne, KPÖ, BZÖ und die Liste Hans Peter Martin. In fünf Bundesländern (K, S, T, V, W) kandidierte NEUTRALES FREIES ÖSTERREICH, die INITIATIVE 2000 schaffte es im Burgenland, die SOZIALISTISCHE LINKSPARTEI erreichte in Wien die erforderlichen Unterschriften und nur in Kärnten gab es genügend Unterstützungserklärungen für die SAU und die LISTE STARK.

Bei der Nationalratswahl 2008 kandidierten bundesweit SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grüne, KPÖ, BZÖ, Rettet Österreich, Die Christen, LIF und Liste Dinkhauser. In fünf Bundesländern (B, OÖ, S, T, W) hatte die Linke die geforderte Unterschriftenzahl erreicht, in Tirol Die Linke, in Kärnten die Listen Klement und Stark, in Wien die Tierrechtspartei.
 

Alle Plakatbilder -außer GRÜNE 2008 - zu NR-Wahlen 2006 + 2008 auf dieser Seite:  NETSCHOOL

 

Das bis heute mutigste Wahlplakat ließ die ÖVP-Wien anlässlich der GR-Wahlen 2001 in  WCs  anbringen.

 

Ergebnisse der Nationalratswahlen - Mandatsverteilung

Partei

Wahl 1995 Wahl 1999

   Wahl 02

Wahl 06 Wahl 08
SPÖ 71 65 69 68* 57
ÖVP 52 52 79 66* 51
FPÖ 41 52 18 21* 34
Grüne   9 14 17 21* 20

LIF

10 - - * -

BZÖ

- - - 7 21
Liste MARTIN - - - - -

*Wahlbündnis SPÖ + LIF

       
Rettet Österreich und die FPÖ adaptierten 2008 ein Staatssymbol zur Comicfigur

 

Auf der Website www.meinparlament.at können Sie an Personen, die für Landtagswahlen bzw. für die Wahl zum NR kandidieren Fragen richten. Ihre Frage + Antwort werden auf der Website veröffentlicht.

   
SPÖ Wien 30. 09. 08     FPÖ Bgld. 04. 10. 08

Regelungen der Mandatsermittlung bei LANDTAGSWAHLEN in Ö

Burgenland:
Wahlkreise 7
Mandate: 36
Erstes Ermittlungsverfahren:
Die Wahlzahl wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Landesgebiet für die Parteien (Abs. 2) abgegebenen gültigen Stimmen durch die Zahl 36 geteilt wird. Die so gewonnene und in jedem Fall auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl

Zweites Ermittlungsverfahren:
Die Summen der Reststimmen werden, nach ihrer Größe geordnet, nebeneinander geschrieben; unter jede Summe wird die Hälfte geschrieben, darunter das Drittel, das Viertel und nach Bedarf die weiterfolgenden Teilzahlen.
Jede Partei erhält soviele Restmandate, wie die Wahlzahl in ihrer Reststimmensumme enthalten ist.

Kärnten:
Wahlkreise 4
Mandate: 36
Erstes Ermittlungsverfahren:
Parteien, die
im gesamten Landesgebiet mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt oder in mindestens einem der Wahlkreise ein Grundmandat erreicht haben.
Die Wahlzahl wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um die Zahl 1 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird. Die so gewonnene und in jedem Fall auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Am zweiten Ermittlungsverfahren nehmen nur Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren in einem Wahlkreis wenigstens ein Mandat erlangten. oder mind. 5 % der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen.

OOe:
Wahlkreise 5
Mandate: 56

Erstes Ermittlungsverfahren:

I
m gesamten Landesgebiet mindestens vier Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben oder in mindestens einem der Wahlkreise ein Grundmandat erreicht haben.
Zunächst ist für
jeden Wahlkreis die Gesamtzahl der gültigen Stimmen durch die Anzahl der im Wahlkreis zu vergebenden Mandate zu dividieren. Die sich dabei ergebenden Zahlen sind die jeweiligen Sperrzahlen der Wahlkreise. Ein Grundmandat hat jene wahlwerbende Partei erreicht, die in mindestens einem Wahlkreis mindestens so viele Stimmen erhalten hat, als der Sperrzahl dieses Wahlkreises entspricht.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Im Ermittlungsverfahren auf Landesebene verteilt die Landeswahlbehörde auf Grund der Wahlzahl (Abs. 2) grundsätzlich 56 Mandate auf die am weiteren Ermittlungsverfahren teilnehmenden Parteien, die einen Landeswahlvorschlag (§ 70 Abs. 1) eingebracht haben.
Die Wahlzahl wird ermittelt, indem vorerst die Landesparteisummen (NICHT die RESTSTIMMEN) nach ihrer Größe geordnet nebeneinander geschrieben werden; unter jede Landesparteisumme wird die Hälfte geschrieben, darunter das Drittel, das Viertel und nach Bedarf die weiterfolgenden entsprechenden Teilzahlen. Als Wahlzahl gilt bei 56 zu vergebenden Mandate die 56-größte, bei 55 zu vergebenden Mandaten die 55-größte usw. Zahl der so angeschriebenen Zahlen.
Jede Partei erhält so viele Mandate, als die Wahlzahl in ihrer Landesparteisumme enthalten ist.
Unterschreitet die gemäß Abs. 3 für eine Partei ermittelte Gesamtmandatszahl die Summe der dieser Partei in den Wahlkreisen insgesamt zugefallenen Mandate, ist so vorzugehen, als hätte diese Partei keinen Landeswahlvorschlag eingebracht; die Wahlzahl ist gemäß Abs. 2 neu zu berechnen.
Übersteigt die gemäß Abs. 3 für eine Partei ermittelte Gesamtmandatszahl die Summe der dieser Partei in den Wahlkreisen insgesamt zugefallenen Mandate, erhält sie so viele weitere Mandate, wie dieser Differenz entspricht.

NOe:
Wahlkreise21
Mandate: 56
Erstes Ermittlungsverfahren:
Zunächst werden die im Wahlkreis zu vergebenden Mandate auf Grund der Wahlzahl auf die Parteilisten verteilt. Die Wahlzahl wird
gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um die Zahl 0,5 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird. Die so gewonnene und in jedem Fall auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Es nehmen jene wahlwerbenden Parteien teil, die landesweit mehr als 4 % der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Grundmandat nicht nötig!
Als Wahlzahl gilt bei sechsundfünzig zu vergebenden Mandaten die 56 größte, bei fünfundfünfzig zu vergebenden Mandate die 55 größte
Zahl usw. der angeschriebenen Zahlen

Steiermark:
Wahlkreise 4
Mandate: 56 (ab 2015: 48 Mandate)
Erstes Ermittlungsverfahren:
Die Wahlzahl für die Verteilung  wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um eins vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Am zweiten Ermittlungsverfahren nehmen nur Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren in einem Wahlkreis wenigstens ein Mandat erlangten.
Keine %-Berücksichtigung! Kein Grundmandat = kein Restmandat

Tirol:
Wahlkreise 4
Mandate: 36
Erstes Ermittlungsverfahren:
Die Wahlzahl für die Verteilung  wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um 0,5 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Am zweiten Ermittlungsverfahren nehmen nur Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren in einem Wahlkreis wenigstens ein Mandat erlangten. oder mind. 5 % der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen.

Vorarlberg:
Wahlkreise 4
Mandate: 36
Erstes Ermittlungsverfahren:
Die Wahlzahl für die Verteilung  wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um 1 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Am zweiten Ermittlungsverfahren nehmen nur Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren in einem Wahlkreis wenigstens ein Mandat  erlangt oder mindestens 5 % der  gültigen Stimmen erhalten haben.

Wien:
Wahlkreise 18
Mandate: 100
Erstes Ermittlungsverfahren:
Die Wahlzahl für die Verteilung der Gemeinderatsmandate wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Wahlkreis für die Parteilisten abgegebenen gültigen Stimmen durch die um 1 vermehrte Anzahl der Mandate geteilt wird.

Zweites Ermittlungsverfahren:
Am zweiten Ermittlungsverfahren nehmen nur Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren in einem Wahlkreis wenigstens ein Mandat im Gemeinderat erlangt oder im ganzen Gemeindegebiet mindestens 5 % der für die Wahl des Gemeinderats abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.

 

"Wir werden an den Wahlversprechen gemessen - das ist unfair!"

Vizekanzler Franz Müntefering SPD (August 2006)

 

Bundestagswahlen

Die (mindestens) 598* Abgeordneten zum Bundestag werden in 299 Wahlkreisen gewählt. Jeder Wahlkreis weist durchschnittlich 250.000 Personen auf (± 25 %).

Auf ihrem Stimmzettel können die Wahlberechtigten zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben.
Die ERSTSTIMME für die Wahl eines namentlich genannten Wahlkreisabgeordneten
Die ZWEITSTIMME für die Wahl der Landesliste einer Partei

Voraussetzung für die Erlangung eines Mandats im Bundestag ist für jede Partei die Überschreitung der Fünf-Prozent-Klausel, sofern die Partei nicht mindestens drei Direktmandate (Grundmandate) erzielt hat.

Ein Direktmandat erhält eine Partei, wenn sie die in einem Wahlkreis für ein Mandat benötigten Stimmen bekommt.

Maßgeblich für die Verteilung der Sitze, die auf eine Partei entfallen, ist die ZWEITSTIMME. Die bundesweit abgegebenen Zweitstimmen werden mit dem Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer mit der Formel:
MANDATE = (Gesamtsitze x Zweitstimmen)/Gesamtzahl der Zweitstimmen aller Parteien   in Mandate "umgerechnet".

* hat eine Partei in einem Land mit Hilfe der ERSTSTIMMEn mehr Wahlkreismandate errungen, als ihr nach dem Verhältnis der in diesem Land für alle Parteien abgegebenen Zweitstimmen zustehen, erhält sie Überhangmandate. Dadurch bleiben ihr diese Direktmandate erhalten. Das hat zur Folge, dass die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 598 + Anzahl der Überhangmandate steigt.
Beispiel: hat eine Partei in einem Bundesland aufgrund der erreichten Zweitstimmen 12 Mandate erreicht und haben gleichzeitig in 15 Wahlkreisen ihre Kandidaten die Mehrheit der Erststimmen erzielt, erhält die Partei 15 Mandate. Dadurch sind drei Überhangmandate entstanden!                          Mandatsberechnung mit EXCEL
Scheiden Abgeordnete aus Bundesländern mit Überhangmandaten aus, werden diese Mandate NICHT durch nachrücker ersetzt. Bei knappen Mandatsständen kann es dadurch zu Verschiebungen der Mehrheitsverhältnisse kommen!

Im Juli 2008 erkannte das Bundesverfassungsgericht, dass das deutsche Wahlsystem verfassungswidrige Regelungen enthält (Problematik: Überhangmandate - Zweitstimmen). So kann es z. B. zu einem negativen Stimmgewicht kommen, bei dem eine Partei mehr Sitze im Bundestag erringen kann, z. B. wenn sie bei bestimmten Konstellationen weniger Zweitstimmen erhält.
Das Gericht forderte eine
Gesetzeskorrektur bis Ende Juni 2011. Die Frist wurde NICHT eingehalten.

Wahlrecht: geregelt im Artikel 38 Grundgesetz "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt"
Aktiv wahlberechtigt (=man darf seine Stimme abgeben) sind alle deutschen Staatsbürger, wenn sie/er mit Ablauf des Wahltages das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet wohnen bzw. alle im Ausland weilenden deutschen Staatsbürger.
Für die Erlangung des
passiven Wahlrechts (=man kann gewählt werden) ist zusätzlich noch die Nominierung durch eine Partei im Wahlkreis oder auf der Landesliste erforderlich. Wem es gelingt, von 200 Wahlberechtigten (mit Namensnennung und Unterschrift) vorgeschlagen zu werden, der/die ist ebenfalls wählbar und wird namentlich auf dem Stimmzettel angeführt.

Das Wahlrecht unterliegt folgenden Grundsätzen:  

  • allgemein - mit Vollendung des 18. LJ dürfen alle Staatsbürger wählen, die nicht entmündigt sind und nicht ihre bürgerlichen Ehrenrechte durch ein Gerichtsurteil verloren haben

  • gleich - jede Stimme zählt gleich

  • unmittelbar - die Abgeordneten werden von den Wahlberechtigten ohne Umweg über Elektoren direkt gewählt

  • geheim - niemand darf durch Kontrolle erfahren, wie ein anderer gewählt hat. Man darf aber selbst seine Wahlentscheidung bekannt geben

  • frei - die Entscheidung wird ohne Zwang oder Behinderung getroffen

Termin für die Wahl zum 17. Bundestag : 27. September 2009

27 Parteien sind zur Wahl zugelassen (2005: 32 Parteien):
SPD, CDU, FDP, Die Linke, Grüne, CSU, NPD (Nationaldemokratische P.), MLPD (Marxistisch-Leninistische P.), Piratenpartei (kandidieren in 15 Ländern), DVU (Deutsche Volksunion, 12 Länder), Republikaner (11 Länder). Zum Teil auf ein Land beschränkt treten die Tierschutzpartei, die RRP (Renterinnen- und Rentner-P.), die Partei Bibeltreuer Christen, die Christliche Mitte, die Freien Wähler, die Allianz der Mitte, die Familien-Partei, die Violetten, die Volksabstimmungs-Partei, die DKP (Deutsche Kommunistische Partei), die Ökologisch-Demokratische Partei, die Deutsche Zentrumspartei, ... an

 

Anzahl der Mandate (=Wahlkreise), die in den Bundesländern vergeben werden:
 

Schleswig Holstein 11   Bayern 44
Hamburg 6   Berlin 12
Niedersachsen 29   Mecklenburg-Vorpommern 7
Bremen 2   Brandenburg 10
Nordrhein-Westfalen 64   Sachsen-Anhalt 10
Hessen 21   Thüringen 10
Rheinland-Pfalz 15   Sachsen 17
Baden-Württemberg 37   Saarland 4

 

NR-Wahlen SCHWEIZ 2011

Die CVP (Slogan: "Glückliche Schweizer wählen CVP") plant ein Wahlkampfbudget im Umfang von 3 Millionen Franken.
Die FDP beziffert ihr Wahlbudget mit 2,6 Mio., die SP mit 1,5 Mio., die BDP mit 0,35 Mio.. Über den größten Werbeetat verfügt die SVP. Vermutet werden mind. 15 Mio. Franken.

Als Versuch kann auf Bundesebene erstmals eine kleine Gruppe die Stimme elektronisch abgegeben. Die Auslandsschweizer der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Graubünden und St. Gallen - etwa 22.000 Personen - können per E-Voting (vote électronique) an der Wahl teilnehmen.

Wahlberechtigte: 5,09 Mio.
Wahltermin: 23. Oktober 2011
Wahlergebnis:
Nationalrat (200 Sitze):  CVP 55   SP  46   FDP 31   CVP 28   Grüne 13   GLP 12   BDP 9   EVP 2   Lega 2   CSP 1   MCG 1
Ständerat (46 Sitze):   CVP 13   SP 11   FDP 11  SVP 5  GLP 2   BDP 1   GPS 2  Parteilos 1

Das Register der Interessenverbindungen der Abgeordneten kann auf http://www.parlament.ch eingesehen werden.

Knappes Ergebnis? Nachzählung obligat!
Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2009 schreibt bei sehr knappen Wahlergebnissen eine Wiederholung der Auszählung vor. Anzeichen von Unregelmäßigkeiten müssen nicht vorliegen. Nachzählungen stärken die demokratischen Institutionen hatte das Gericht in seinen Ausführungen erläutert.

 

Elektronische Stimmenauswertung 

Nach dem bei den amerikanischen Präsidentschaftswahlen George Bush jun. nur aufgrund fehlerhafter Stimmenauszählungen "siegte" und 2001 Präsident wurde, kam bei der Wahl 2004 in mehreren Bundesstaaten ein computergestütztes System zur Anwendung.
Das ermöglichte jedoch weder eine wählerfreundlichere Stimmabgabe, noch eine fehlerfreie Auswertung. Bei den Midterms 2006 konnten die Wähler in einem Bundesstaat auf dem Touchscreen-Wahlformular bei einem Kandidaten nur den Vornamen lesen. Den Nachnamen mussten sie sich denken. Ein Programmfehler hatte ihn "geschluckt". In vielen Bundesstaaten gibt es neben der elektronischen Registrierung der Stimmen KEINE Kontrolle mittels paralleler Ausdrucke auf Papier.
2007 beschloss das Parlament im Bundesstaat Florida die Rückkehr zum Stimmzettel mit der Begründung, dass nur nur damit eventuelle Neuauszählungen möglich sind. 

Wie ein Referendum über den Amtsverbleib des venezolanischen Präsidenten Chávez im August 2004 zeigte, ist diese Methode keineswegs ein Weg zur Ausschaltung von Wahlmanipulationen.
Wahlmaschinen waren von den Anhängern des Präsidenten manipuliert worden. Dabei kamen zwei verschiedene Methoden zur Anwendung:
Ein Teil der Computer war so programmiert, dass die Stimmen gegen den Präsidenten eine fixierte Höchstzahl nicht überschreiten konnten. War diese Zahl erreicht, wurde jede weitere Stimme - egal ob für oder gegen den Präsidenten - nur noch für den Präsidenten gewertet. Auf dem Kontrollausdruck, den der Wähler bekam, stand jedoch seine persönliche Entscheidung.
Andere Computer waren so manipuliert, dass sie stets ein Ergebnis von 70:30 für den Präsidenten auswiesen.

Fünf Minuten benötigte eine Bürgerrechtsgruppe in den Niederlanden um eine Wahlmaschine so zu manipulieren, dass sie jedes gewünschte Ergebnis liefert. Damit wollte sie den Nachweis für die Unzuverlässigkeit dieser Art von Stimmenerfassung erbringen.

In Deutschland verbot das Bundesverfassungsgericht die seit zehn Jahren verwendeten Wahlcomputer (2BvC 3/07 + 2BvC 4/07). Ihr Einsatz widerspreche dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl [Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen... . ... müssen beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.] 3. 3. 2009

 

... Das Wahlgericht ordnete an, die Stimmzettel von knapp 12.000 der rund 130.000 Urnen überprüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Qualitätskontrolle des Wahlgangs ergab eine Reihe von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Rechnungs-fehler beim Zusammenzählen der Stimmen. ...

NZZ vom 6. 9. 2006 über den Gerichtsentscheid betreffend die Anfechtung der Präsidentschaftwahlergebnisse in Mexiko

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