POLITIK BUNDESTAGSWAHLEN GESETZGEBUNG PRÄSIDENTENWAHLEN PARTEIEN WAHLERGEBNISSE WAHLKAMPFKOSTEN WAHLSLOGANS
UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNGEN BUNDESWAHLBEHÖRDE LANDTAGSWAHLEN in Ö NR-WAHLEN SCHWEIZ 2011
| Was einem freien Mann ermöglicht, sich lächerlich zu machen und sein Land zu ruinieren. "Aus dem Wörterbuch des Teufels" AMBROSE BIERCE |
WAHLEN |
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| Schafft
der Burger ein Mandat? Gutes Beispiel
für
Ambush-Marketing. Die österreichische Bevölkerung wählt ihre politischen Vertreter auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene. Gesetze zur Durchführung der Landtags- und Gemeinderatswahlen können die Länder selbst erlassen, bundesweite Wahlen (Nationalratswahlen, Europawahlen und Bundespräsidentenwahlen) werden durch Bundesgesetze geregelt. |

Kampagne Bundes-ÖVP NR-Wahl
2008 Format:
16 Bogen 1. Serie im August Plakatbilder :
NETSCHOOL

Wahlkampagne der Bundes-ÖVP NR-Wahl
2008 2. Serie Anfang September Plakatbilder :
NETSCHOOL

Kampagne Bundes-ÖVP NR-Wahl
2008 3. Serie 11. Sep. Plakatbilder :
NETSCHOOL

ÖVP-Wien NR-Wahl 2008 im
SPÖ-Layout
Format:
24 Bogen-Preis
Plakatbilder:
NETSCHOOL
|
NATIONALRATSWAHLEN Für die in der Nationalrats-Wahlordnung 1992 geregelte Wahl der 183 Abgeordneten zum Nationalrat ist das Bundesgebiet in 9 Landeswahlkreise und diese wiederum in insgesamt 43 Regionalwahlkreise eingeteilt. Zu den sich daraus ergebenden Ermittlungsebenen (Regionalwahlkreis, Landeswahlkreis, Bund) gibt es je ein Ermittlungsverfahren.
Zugangsbeschränkung für
die Erlangung eines Mandats im Nationalrat ist für jede wahlwerbende
Gruppe die Überschreitung einer Vier-Prozent-Klausel,
sofern die betreffende wahlwerbende Gruppe nicht im ersten
Ermittlungsverfahren ein sogenanntes Direktmandat
erzielt hat. Zur Aufteilung der Mandate auf die Bundesländer sind zwei Rechnungen notwendig:
Die Wahlzahl (= jene Stimmenzahl, die man für ein Mandat benötigt) kann erst nach Schließung der Wahllokale errechnet werden. Wahlzahl = Gültige Stimmen des Wahlkreises / Mandatsanzahl des Wahlkreises Im Ersten Ermittlungsverfahren erhält jede Partei soviel Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Regionalwahlkreis enthalten ist. Parteien, die im Ersten Ermittlungsverfahren in mindestens einem Regionalwahlkreis ein Mandat gewonnen oder im gesamten Bundesgebiet mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben, nehmen am Zweiten Ermittlungsverfahren teil. In diesem erhält jede Partei soviel Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Landeswahlkreis enthalten ist, abzüglich der im 1. Verfahren erzielten Mandate.
Parteien, die einen Bundeswahlvorschlag eingereicht
und in einem Regionalwahlkreis mindestens ein Mandat gewonnen oder
bundesweit mindestens vier Prozent der gültigen Stimmen erreicht haben,
nehmen am Dritten Ermittlungsverfahren teil. Auf sie werden jene
Mandate verteilt, die nach Abzug der von jenen Parteien gewonnenen
Mandate, die keinen Bundeswahlvorschlag eingebracht haben, noch übrig
sind.
Vorzugsstimmen können Wähler vergeben, in dem
sie den Namen eines Kandidaten ankreuzen (die Kandidaten der
Regionalwahlkreise sind auf den Stimmzetteln vorgedruckt) oder den
Namen eines Kandidaten aus dem Landeswahlkreis (!) selbst auf den
Stimmzettel schreiben. |
| Anzahl der Mandate, die ab 2002 in den Bundesländern vergeben werden: | ||||||||
| NÖ | OÖ | Tirol | Sbg. | Bgld. | Vlbg. | Ktn. | Stmk. | Wien |
| 36 | 32 | 15 | 11 | 7 | 8 | 13 | 28 | 33 |

Wahlkampagne SPÖ zur NR-Wahl
2008 Format:
16 Bogen (2)
8 Bogen (rechts) Plakatbilder :
NETSCHOOL
Im selben Layout
gab es noch Plakate bzw. Inserate mit den Headlines:
Mehr Chancen für
Frauen •
Maßnahmen gegen die Teuerung.
•
Genug gestritten. Zusammen
arbeiten.
| Kandidatur: Um bei der Nationalratswahl zu kandidieren, muss eine wahlwerbende Gruppe Wahlvorschläge einbringen, für die eine - je nach Bundesland unterschiedliche (siehe Tabelle unten) - bestimmte Anzahl von Unterstützungserklärungen erforderlich ist, wobei Unterstützungswillige (müssen das Wahlrecht zum NR haben) zur Beglaubigung ihrer Unterschrift die Gemeindebehörde seiner Heimatgemeinde persönlich aufsuchen muss. |
| Burgenland | 100 |
|
|
| Kärnten | 200 | ||
| Niederösterreich | 500 | ||
| Oberösterreich | 400 | ||
| Salzburg | 200 | ||
| Steiermark | 400 | ||
| Tirol | 200 | ||
| Vorarlberg | 100 | ||
| Wien | 500 | ||
| GESAMT | 2.600 |
| Eine Partei, die im gesamten
Bundesgebiet antreten will, benötigt demnach 2.600
Unterschriften, darf aber in keinem Bundesland die Mindestanzahl
unterschreiten.
Zum Vergleich: Wer bei der Wiener Gemeinderatswahl in allen Bezirken kandidieren möchte, benötigt 1.800 Unterstützungserklärungen! Ist eine Partei bereits im Nationalrat vertreten, ist das Verfahren weniger aufwändig: ihr genügen die Unterschriften von drei Nationalratsabgeordneten für einen Landeswahlvorschlag. Gemeinsam mit dem Landeswahlvorschlag muss eine Zustimmungserklärung der Kandidaten und ein Druckkostenbeitrag von 435,-- Euro (pro Bundesland) der Wahlbehörde übergeben werden. Für Kleinparteien könnte trotz Überwindung der Unterschriftshürde die Besetzung der 43 Regionalwahlkreise mit der erforderlichen Anzahl von Kandidaten zum Problem werden. Ohne die jeweiligen Regionalwahlkreislisten kann keine Landesliste erstellt werden, was bedeutet, dass die Partei nicht im betreffenden Bundesland antreten kann.
Nur 24 Stunden benötigte die
schwedische PIRATENPARTEI um die notwendigen 2000 Unterschriften für die
landesweite Kandidatur bei den Reichstagwahlen 2006 (17. September) zu
bekommen. Die Partei war am 1. Jänner 2006 gegründet worden. Bis August
hatte sie 8000 Mitglieder, mehr als die Grünen. Ihr Hauptanliegen: die
Legalisierung des Tauschs von Musikdateien zu privaten Nutzung. |
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Bilder: NETSCHOOL |
LIF NR-Wahl 2008 Format: 8 Bogen |
KPÖ NR-Wahl 2008 Plakatständer |
Liste fritz Format: 12 Bogen |
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WAHLRECHT:
Aktiv wahlberechtigt
(=man
darf seine Stimme abgeben) ist eine Österreicherin oder ein Österreicher, wenn sie/er
mit Ablauf des Wahltages das
16. Lebensjahr
(bis 2007 das 18. Lebensjahr)
vollendet
hat.
Passives
Wahlrecht Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind weiters Personen, die nur bedingt handlungsfähig ("entmündigt", "teilentmündigt") sind. Das Wahlrecht unterliegt folgenden Grundsätzen:
Besonderheit des österreichischen
Wahlrechts ist ein umfassendes
Wahlkartensystem für Personen, die
am
Wahltag
das Wahllokal in ihrer Heimatgemeinde nicht aufsuchen können.
Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag
ortsabwesend
sind, ebenso auch Personen, die
bettlägerig
sind. Letztere
werden von so genannten besonderen Wahlbehörden zu Hause besucht. Auch Häftlinge
können vor besonderen Wahlbehörden wählen, sofern sie das Stimmrecht
besitzen. |
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Theoretisch könnten Briefwähler das
Wahlformular nach Schließung der Wahllokale, ja sogar nach Bekanntgabe
der Hochrechnungen ausfüllen und abschicken. Das kann nicht kontrolliert
werden, ist jedoch verboten und wird daher nicht gemacht. Bei der NR-Wahl 2008 hat man von den Briefwählern die Angabe von Datum und Ort auf dem Stimmzettel verlangt. Diese intellektuelle Herausforderung hatte viele ungültige Stimmen zur Folge. Im Jänner 2010, rechtzeitig vor der Wahl des BP, beschlossen die Parteien die Korrektur des Wahlformulars: Die Datums- + Ortsangabe wurde gestrichen. |
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Wahlkampagne GRÜNE NR-Wahl
2008 1. Serie Anfang Sep. (Bild 1 + 2)
2. Serie 12. Sep. (3 + 4)
Plakatbilder :GRÜNE (1 + 2) NETSCHOOL (3 + 4)
wann, wenn nicht jetzt!
Erinnern Sie sich noch an "Wer, wenn
nicht er!"? (NR-Wahl
2002, Schüssel)
| Oberste
Wahlbehörde ist die Bundeswahlbehörde. Sie wird vor jeder NR-Wahl
neu installiert. Die Zusammen-setzung richtet sich nach dem letzten
Wahlergebnis - sofern die Bundesregierung keinen anderen Beschluss fasst. Bei ihr sind die Bundeswahlvorschläge einzubringen, sie kontrolliert die Landeswahlvorschläge und berechnet das endgültige Wahlergebnis auf Basis der Bundesländerergebnisse. Bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode ist sie für alle Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen zuständig. 2008 bildeten die Vorsitz führende Innenministerin, zwei Richter und 15 Parteienvertreter (6 SP, 6 VP, 1 FP, 1 Grüne, 1 BZÖ) die Bundeswahlbehörde. |
|
KUNDMACHUNG gem. $ 15 Abs. 4 und 5 der
Nationalratswahlordnung 1992, BGBl. Nr. 471 in der Fassung des BGBl. I Nr.
28/2007. Die Namen der Beisitzer(innen) und der Ersatzbeisitzer(innen) der
Bundeswahlbehörde sowie der in die Bundeswahlbehörde entsendeten
Vertrauenspersonen lauten: |
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|
Sozialdemokratische Partei Österreichs |
Österreichische Volkspartei |
Die Grünen - Die Grüne Alternative |
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|
Beisitzer(in): Doris BURES Dkfm. Dr. Hannes BAUER Dr. Johannes JAROLIM Dr. Peter POINTNER Dr. Aug. RESCHREITER Mag. Elisab. GROSSMANN |
Ersatzbeisitzer(in): Mag. Sonja ARTNER Johann HATZL Mag. Monika JUCH Mag. Dr. G: KOTZEGGER Dr. Herbert OSTLEITNER Dr. Peter WITTMANN |
Beisitzer(in): DI Hannes MISSETHON Michaela MOJZIS Dr. Werner ZÖGERNITZ Dr. Karlheinz KOPF Mag. Elmar PICHL Dr. Karl SCHÖN |
Ersatzbeisitzer(in): Mag. Ilse SIMMA Mag. Werner SUPPAN Dr. Harald WÖGERBAUER Mag. Alexander BÄCK Sven PÖLLAUER Roman KUNYIK |
Beisitzer(in): Michaela SBURNY |
Ersatzbeisitzer(in): Mag. Robert LUSCHNIK |
|
Freiheitliche Partei Österreichs |
|||||
| Beisitzer(in): Dr. Peter FICHTENBAUER |
Beisitzer(in): Mag. Hilmar KABAS |
||||
|
Bündnis Zukunft Österreich |
aus dem Richterstand auf Vorschlag des BMJ |
KPÖ VERTRAUENSPERSONEN Die Christen |
|||
|
Beisitzer(in): Mag. K. PESCHKO-G. |
Ersatzbeisitzer(in): Mag. Gernot PICHLER |
Beisitzer(in): Dr. Therese HURCH Dr. Wolfgang PÖSCHL |
Ersatzbeisitzer(in): Dr. Elisabeth LOVREK Dr. Anton SUMERAUER |
Dr. Ingram RISS Mag. Michael GRABER LIF Dr. A. HOFMANN |
Mag. Gernot STEIER Dr. HELBIG-NEUBAUER |
| Wien,
am 19. August 2008 Der Stellvertreter der Bundeswahlleiterin: VOGL |
|||||
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DOPPEL-STIMME
2008 Hilfreicher Hinweis für die Stimmenoptimierung unentschlossener Rechtswähler? "Illegaler" Überkleber auf den Dreieckständer-Plakaten der FPÖ in Wien (Kärntner Straße). Bild: NETSCHOOL, 10. September 2008 |
| Neun Landeswahlbehörden (Vorsitz: Landeshauptmann) entscheiden über
die Landeswahlvorschläge und die Reihung der Parteien auf den
Stimmzetteln. Sie sammeln die Ergebnisse der Wahlbehörden im Bundesland
und übermitteln sie an die Bundeswahlbehörde. Bei den Bezirkswahlbehörden (118 im gesamten Bundesgebiet) werden die Bezirksergebnisse zusammenge-fasst und die Vorzugsstimmen ermittelt. Den Gemeinden (gesamt 2358 Gemeindewahlbehörden) obliegt die Organisation der Wahllokale, der Wahlkom-missionen, die Führung der Wählerverzeichnisse und die |
|
Kundmachung |
|||||
|
Nationalratswahl 2008 Stichtag: 29. Juli 2008 Wahltag: 28. September 2008 |
Wahlsprengel: ...... | ||||
| Tür-Nr. |
Anzahl der Wahlberechtigten |
Tür-Nr. |
Anzahl der Wahlberechtigten |
Tür-Nr. |
Anzahl der Wahlberechtigten |
| 1 | 1 | 12 | 2 | 23 | 1 |
| 2 | 1 | 13 | 1 | 24 | - |
| 3 | - | 14 | 1 | ||
| ..... | ..... | ..... | ..... | ||
| Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis
vermerkt sind, können dagegen Einspruch erheben. Wo, wann und bis zu welchem Termin sie das tun können, muss auf der Kundmachung vermerkt sein. Wie in der KUNDMACHUNG für Eisenstadt zu sehen: |
|
|
|||
| Gemeinde: | Eisenstadt | DVR: 0099830 | |
| Bezirk: | Eisenstadt-Stadt | ||
| Land: | Burgenland | ||
|
An die
|
|||
|
Für die oben angeführte Wahl sind die auf der Liste
angeführten Personen im Wahlverzeichnis eingetragen.
Sollten auf dieser Liste Nichtwahlberechtigte angeführt
bzw. Wahlberechtigte nicht angeführt sein, so kann in der Zeit vom 22.
bis 28. August 2008, täglich von 8.00 - bis 12.00 Uhr, ACHTUNG! |
|||
|
lfd.Zahl Wählerverz. |
Name |
M |
W |
| 743 | Glockner Sabine | x | |
| 744 | Kremser Bernd | x | |
| 745 | Gleissner Romana | x | |
| .... | .... | ... | ... |

Wahlkampagne FPÖ zur NR-Wahl
2008 Plakatformat:
24 Bogen Plakatbilder:
NETSCHOOL
Der Weg zum NR-Wahlergebnis 2008:
Laut Wählerverzeichnis sind ~6,33 Mio. Personen (3,03 Mio. Männer + 3,30 Mio. Frauen) wahlberechtigt. Der Verwaltungsaufwand für die Durchführung der NR-Wahl 2008 beträgt 13 Mio. € und ist von den Gemeinden zu tragen. Ein Drittel der Kosten (4,35 Mio. € bzw. 68 Cent/Wahlberechtigten) überweist ihnen der Bund. |
| Wahlkampfkosten
- Rückvergütung: Die Werbeaktivitäten im Wahlkampf stellen für die Parteien eine hohe finanzielle Belastung dar. Nach den Wahlen wird ihnen ein Teil dieser Ausgaben refundiert. Jede Liste, die mehr als ein Prozent der Stimmen bekommt, kann eine einmalige Parteienförderung (ca. 150.000 Euro) beantragen. Schafft eine Partei den Einzug in den Nationalrat, erhält sie pro Stimme ca. 2.- Euro. Nach den Nationalratswahlen 1999 erhielten die ins Parlament gewählten Parteien folgende Beträge (damals noch in Schilling): SPÖ - 51 Millionen, FPÖ und ÖVP je 41 Millionen, Grüne 11 Millionen. Das Wahlkampfbudget für die Nationalratswahlen 2002 belief sich bei der SPÖ auf 7,5 Millionen Euro, die ÖVP gab 6 Millionen aus, die FPÖ 3,5 Millionen und die Grünen 2,7. Für die Nationalratswahlen
2006
budgetierten die Parteien nach eigenen Angaben: SPÖ
- 7 Millionen
Euro, ÖVP - 7 Millionen, die FPÖ 4-5
Millionen, die Grünen
3,9 und das
BZÖ
max.
5 Millionen. |

Kampagne BZÖ zur NR-Wahl
2008 Plakatformat:
16 Bogen Plakatbilder: NETSCHOOL
|
Wahlkampfkosten-Rückerstattung (in Mio. €) |
|||||
| 1999 | 3,7 | 3,0 | 3,0 | 0,8 | |
| 2002 | 4,3 | 1,2 | 4,9 | 1,0 | |
| 2006 | 4,6 | 1,4 | 4,4 | 1,4 | 0,5 |
| 2008 | 4,2 | 2,5 | 3,7 | 1,5 | 1,5 |
|
2008 vorläufig |
|||||
|
Über die widmungsgemäße Verwendung der
Zuwendungen müssen die politischen Parteien genaue Aufzeichnungen
führen. (§ 4 Abs. 1 des Parteiengesetzes vom 2. 7. 75) Auch nach Landtags- und Gemeinderatswahlen erhalten die Parteien einen Kostenanteil rückerstattet. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des BMI |
| Bei der Nationalratswahl 2002
kandidierten bundesweit SPÖ,
FPÖ, ÖVP, Grüne,
KPÖ und LIF.
"Die Demokraten" durften nur in
den Bundesländern Wien und Vorarlberg
antreten, die "Sozialistische Linkspartei"
nur in Wien und die "Christliche
Wählergemeinschaft" nur in Vorarlberg. Bei der Nationalratswahl 2006 kandidierten bundesweit SPÖ, FPÖ, ÖVP, Grüne, KPÖ, BZÖ und die Liste Hans Peter Martin. In fünf Bundesländern (K, S, T, V, W) kandidierte NEUTRALES FREIES ÖSTERREICH, die INITIATIVE 2000 schaffte es im Burgenland, die SOZIALISTISCHE LINKSPARTEI erreichte in Wien die erforderlichen Unterschriften und nur in Kärnten gab es genügend Unterstützungserklärungen für die SAU und die LISTE STARK. Bei der Nationalratswahl
2008
kandidierten bundesweit SPÖ,
FPÖ, ÖVP, Grüne,
KPÖ,
BZÖ, Rettet
Österreich,
Die Christen, LIF
und Liste Dinkhauser. In fünf Bundesländern
(B, OÖ, S, T, W) hatte die Linke die geforderte Unterschriftenzahl
erreicht, in Tirol Die Linke, in Kärnten die
Listen Klement und
Stark, in Wien die Tierrechtspartei. |
|
Alle Plakatbilder -außer GRÜNE 2008 - zu NR-Wahlen 2006 + 2008 auf dieser Seite: NETSCHOOL |
|
Das bis heute mutigste Wahlplakat ließ die ÖVP-Wien anlässlich der GR-Wahlen 2001 in WCs anbringen. |
|
Ergebnisse der Nationalratswahlen - Mandatsverteilung |
||||||
|
Partei |
Wahl 1995 | Wahl 1999 |
Wahl 02 |
Wahl 06 | Wahl 08 | |
| SPÖ | 71 | 65 | 69 | 68* | 57 | |
| ÖVP | 52 | 52 | 79 | 66* | 51 | |
| FPÖ | 41 | 52 | 18 | 21* | 34 | |
| Grüne | 9 | 14 | 17 | 21* | 20 | |
|
LIF |
10 | - | - | * | - | |
|
BZÖ |
- | - | - | 7 | 21 | |
| Liste MARTIN | - | - | - | - | - | |
|
*Wahlbündnis SPÖ + LIF |
||||||

Rettet Österreich
und die FPÖ
adaptierten 2008 ein Staatssymbol
zur Comicfigur
| Auf der Website www.meinparlament.at können Sie an Personen, die für Landtagswahlen bzw. für die Wahl zum NR kandidieren Fragen richten. Ihre Frage + Antwort werden auf der Website veröffentlicht. |

SPÖ Wien 30. 09. 08
FPÖ Bgld. 04. 10. 08
Regelungen der Mandatsermittlung bei LANDTAGSWAHLEN in Ö
| Burgenland: Wahlkreise 7 Mandate: 36 Erstes Ermittlungsverfahren: Die Wahlzahl wird gefunden, indem die Gesamtsumme der im Landesgebiet für die Parteien (Abs. 2) abgegebenen gültigen Stimmen durch die Zahl 36 geteilt wird. Die so gewonnene und in jedem Fall auf die nächstfolgende ganze Zahl zu erhöhende Zahl ist die Wahlzahl
Zweites Ermittlungsverfahren:
Kärnten:
Zweites Ermittlungsverfahren: OOe:
Zweites Ermittlungsverfahren: NOe:
Zweites Ermittlungsverfahren: Steiermark:
Zweites Ermittlungsverfahren: Tirol:
Zweites Ermittlungsverfahren: Vorarlberg:
Zweites Ermittlungsverfahren: Wien:
Zweites Ermittlungsverfahren: |
| "Wir werden an den Wahlversprechen gemessen - das ist unfair!" |
|
Vizekanzler Franz Müntefering SPD (August 2006) |
|
Bundestagswahlen Die (mindestens) 598* Abgeordneten zum Bundestag werden in 299 Wahlkreisen gewählt. Jeder Wahlkreis weist durchschnittlich 250.000 Personen auf (± 25 %).
Auf ihrem Stimmzettel können die Wahlberechtigten
zwei Stimmen durch Ankreuzen vergeben.
Voraussetzung für
die Erlangung eines Mandats im Bundestag ist für jede Partei die Überschreitung
der Fünf-Prozent-Klausel, sofern die Partei
nicht mindestens drei Direktmandate (Grundmandate)
erzielt hat. Maßgeblich für die Verteilung der Sitze, die auf
eine Partei entfallen, ist die ZWEITSTIMME. Die bundesweit
abgegebenen Zweitstimmen werden mit dem Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer
mit der Formel:
* hat eine Partei
in einem Land mit Hilfe der
ERSTSTIMMEn
mehr Wahlkreismandate errungen,
als ihr nach
dem Verhältnis der in diesem Land für alle Parteien
abgegebenen Zweitstimmen zustehen, erhält
sie Überhangmandate. Dadurch bleiben ihr
diese Direktmandate erhalten. Das hat zur Folge, dass die Zahl der
Bundestagsabgeordneten auf 598 + Anzahl der
Überhangmandate steigt.
Im Juli 2008 erkannte das Bundesverfassungsgericht,
dass das deutsche Wahlsystem
verfassungswidrige Regelungen enthält (Problematik:
Überhangmandate - Zweitstimmen). So kann es z. B.
zu einem negativen Stimmgewicht kommen, bei dem eine Partei mehr Sitze
im Bundestag erringen kann, z. B. wenn sie bei bestimmten
Konstellationen weniger Zweitstimmen erhält. Wahlrecht:
geregelt im Artikel 38 Grundgesetz "Die
Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, freier,
gleicher und geheimer Wahl gewählt" Das Wahlrecht unterliegt folgenden Grundsätzen:
Termin für die Wahl zum 17. Bundestag : 27. September 2009 27 Parteien sind zur Wahl zugelassen (2005:
32 Parteien): |
|
Anzahl
der Mandate (=Wahlkreise), die in
den Bundesländern vergeben werden: |
||||
| Schleswig Holstein | 11 | Bayern | 44 | |
| Hamburg | 6 | Berlin | 12 | |
| Niedersachsen | 29 | Mecklenburg-Vorpommern | 7 | |
| Bremen | 2 | Brandenburg | 10 | |
| Nordrhein-Westfalen | 64 | Sachsen-Anhalt | 10 | |
| Hessen | 21 | Thüringen | 10 | |
| Rheinland-Pfalz | 15 | Sachsen | 17 | |
| Baden-Württemberg | 37 | Saarland | 4 | |
NR-Wahlen SCHWEIZ 2011
| Die CVP
(Slogan:
"Glückliche Schweizer wählen CVP") plant ein
Wahlkampfbudget im Umfang von 3
Millionen Franken. Die FDP beziffert ihr Wahlbudget mit 2,6 Mio., die SP mit 1,5 Mio., die BDP mit 0,35 Mio.. Über den größten Werbeetat verfügt die SVP. Vermutet werden mind. 15 Mio. Franken. Als Versuch kann auf Bundesebene erstmals eine kleine Gruppe die Stimme elektronisch abgegeben. Die Auslandsschweizer der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Graubünden und St. Gallen - etwa 22.000 Personen - können per E-Voting (vote électronique) an der Wahl teilnehmen.
Wahlberechtigte: 5,09 Mio. Das Register der Interessenverbindungen der Abgeordneten kann auf http://www.parlament.ch eingesehen werden.
Knappes Ergebnis?
Nachzählung obligat! |
|
Elektronische Stimmenauswertung Nach dem bei den
amerikanischen
Präsidentschaftswahlen George Bush jun. nur aufgrund fehlerhafter
Stimmenauszählungen "siegte" und 2001 Präsident wurde, kam bei der
Wahl 2004 in mehreren Bundesstaaten ein computergestütztes System zur
Anwendung. Wahlmaschinen waren von den Anhängern des Präsidenten manipuliert worden. Dabei kamen zwei verschiedene Methoden zur Anwendung: Ein Teil der Computer war so programmiert, dass die Stimmen gegen den Präsidenten eine fixierte Höchstzahl nicht überschreiten konnten. War diese Zahl erreicht, wurde jede weitere Stimme - egal ob für oder gegen den Präsidenten - nur noch für den Präsidenten gewertet. Auf dem Kontrollausdruck, den der Wähler bekam, stand jedoch seine persönliche Entscheidung. Andere Computer waren so manipuliert, dass sie stets ein Ergebnis von 70:30 für den Präsidenten auswiesen. Fünf Minuten benötigte eine Bürgerrechtsgruppe in den Niederlanden um eine Wahlmaschine so zu manipulieren, dass sie jedes gewünschte Ergebnis liefert. Damit wollte sie den Nachweis für die Unzuverlässigkeit dieser Art von Stimmenerfassung erbringen. In Deutschland verbot das Bundesverfassungsgericht die seit zehn Jahren verwendeten Wahlcomputer (2BvC 3/07 + 2BvC 4/07). Ihr Einsatz widerspreche dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl [Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen... . ... müssen beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.] 3. 3. 2009 |
| ... Das Wahlgericht ordnete an, die Stimmzettel von knapp 12.000 der rund 130.000 Urnen überprüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Qualitätskontrolle des Wahlgangs ergab eine Reihe von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Rechnungs-fehler beim Zusammenzählen der Stimmen. ... |
|
NZZ vom 6. 9. 2006 über den Gerichtsentscheid betreffend die Anfechtung der Präsidentschaftwahlergebnisse in Mexiko |