POLITIK  GESETZGEBUNG  US-KLAGEN (Sammelklagen)  INTERNATIONALE GERICHTE  UN-TRIBUNALE  EU-STRAFVOLLZUG  EU-JUSTIZPORTAL

ZIVILGERICHTE  STRAFGERICHTE  ANWALT  VERFAHRENSHILFE  NOTAR  VOLKSANWALTSCHAFT  PROZESSFINANZIERUNG  TODESSTRAFE

 

Demjenigen vielmehr müsse man den Dienst an den Gesetzen übergeben, der den gegebenen Gesetzen pünktlichsten Gehorsam leistet.                 PLATON

GERICHTSBARKEIT

Landesgericht Wien
LANDESGERICHT WIEN     Bild: NETSCHOOL

Im gesamten Staatsgebiet wird die Gerichtsbarkeit durch Bundesorgane ausgeübt. Daher werden Urteile immer "Im Namen der Republik" verkündet. (Artikel 82 der Bundesverfassung)

Die Verfassung und Zuständigkeit der Gerichte wird durch Bundesgesetz festgestellt. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (Artikel 83)

Die Richter werden, sofern nicht in diesem Gesetz anderes bestimmt ist, gemäß dem Antrag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten oder auf Grund seiner Ermächtigung vom zuständigen Bundesminister ernannt. (Artikel 87)

Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig. Die Geschäfte sind unter die Richter eines Gerichtes für die in der Gerichtsverfassung bestimmte Zeit im voraus zu verteilen. (Artikel 87) Das bedeutet, dass die Richter ihre "Fälle" beispielsweise nach dem Alphabet zugeteilt bekommen. Die Beklagten mit den Anfangsbuchstaben A bis H kommen zu Richter 1, I bis P zu Richter 2 usw.

Die Verhandlungen in Zivil- und Strafrechtssachen vor dem erkennenden Gericht sind mündlich und öffentlich. Ausnahmen bestimmt das Gesetz. Im Strafverfahren gilt der Anklageprozess. (Artikel 90)

Das Volk hat an der Rechtsprechung mitzuwirken. Bei den mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen, die das Gesetz zu bezeichnen hat, sowie bei allen politischen Verbrechen und Vergehen entscheiden Geschworene über die Schuld des Angeklagten. Im Strafverfahren wegen anderer strafbarer Handlungen nehmen Schöffen an der Recht-sprechung teil, wenn die zu verhängende Strafe ein vom Gesetz zu bestimmendes Maß überschreitet. (Artikel 91)

Oberste Instanz in Zivil- und Strafrechtssachen ist der Oberste Gerichtshof (Artikel 92)

 

1386 wurde in England ein Schwein zum Tode durch den Strick verurteilt und exekutiert, weil es ein Kind getötet hatte.

 

Geschworene und Schöffen müssen das 25. Lebensjahr vollendet und das 65. nicht überschritten haben, sie dürfen kein geistiges Gebrechen und keine gerichtliche Verurteilung zu mehr sechs Monaten Freiheitsstrafe haben, sie müssen die Gerichtssprache verstehen und es darf kein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren gegen sie anhängig sein.
 

Verstöße gegen das Strafrecht (Verbrechen und Vergehen) werden vor Strafgerichten verhandelt. Je nach Strafandrohung für das Delikt  gibt es ein Verfahren vor

  • einem Einzelrichter (bis 12 Monate Freiheitsstrafe)
  • einem Geschworenengericht bestehend aus drei Berufsrichtern und  acht Geschworenen (zuständig für politische Verbrechen und Taten mit Strafandrohungen von fünf Jahren bis lebenslänglich). Die Geschworenen entscheiden über den Schuldspruch. Bei Stimmengleichstand gilt das für den Angeklagten günstigere Ergebnis. Gemeinsam mit den Richtern legen die Geschworenen Art und Ausmaß der Strafe fest.
  • oder einem Schöffengericht - zwei Berufsrichter + zwei Laienrichter (zuständig für alle übrigen Tatbestände). Hier werden alle Entscheidungen gemeinsam gefällt.

Ein Strafverfahren kann nur auf Antrag eines Staatsanwalts eingeleitet werden.

Verbrechen sind vorsätzliche Straftaten mit einer Strafandrohung von >3 Jahren; alles andere sind Vergehen

 

Nicht töten, arbeiten lassen! In Russland wurden die Verurteilten ab dem 18. Jahrhundert nach Sibirien geschickt. Unter welchen Umständen sie dort ihre Strafe abbüßen mussten kann in literarischen Meisterwerken nachgelesen werden. In den "Aufzeichnungen aus einem Totenhause" (Fjodor Dostojewskij), in "Der Archipel Gulag" oder in "Ein Tag im Leben des Iwan Denissowitsch" (beide von Alexander Solschenizyn).

 

Streitigkeiten im Rahmen des Zivilrechts (Personenrecht, Sachenrecht, Vertragsrecht) werden vor Zivilgerichten ausgetragen.

Der Gerichtsstand kann der Wohnsitz des Beklagten, ein vertraglich vereinbarter oder ein durch das Konsumenten-schutzgesetz geregelter Ort sein. Ob das Verfahren vor einem Bezirksgericht oder einem Landesgericht verhandelt wird, hängt von der Höhe des Streitwerts oder speziell angeführter Zuständigkeit (Scheidung, Besitzstörung, ...) ab.

 

Stella Liebeck saß im Auto ihres Enkels, hielt einen Becher Kaffee - soeben bei einem McDonalds-Drive-In gekauft - zwischen ihren Beinen fest und wollte den Deckel öffnen um Zucker hineinzugeben. Dabei verschüttete sie den Inhalt ( Kaffeetemperatur 85 Grad!) auf ihren Körper und erlitt dadurch Verbrennungen dritten Grades.

Sie forderte von McDonalds 20.000.- Dollar für Spitalsaufenthalt und Behandlungskosten. Da der Konzern nicht auf diese Forderung einging kam es zu einem Prozess, bei dem McDonalds zu einer Schadenersatzzahlung von 160.000.- Dollar verurteilt wurde. Weiters wurde Strafgeld von 2,7 Millionen Dollar ausgesprochen.  [Berechnungs-grundlage war der geschätzte tägliche Kaffeeumsatz von 1,35 Millionen $ multipliziert mit 2].

Nach amerikanischem Recht können Geschworenengerichte Unternehmen viel höher bestrafen, als die tatsächliche Schadenshöhe beträgt. Dieses Strafgeld soll den Übeltätern eine Warnung für die Zukunft sein.

In der Berufung wurde das Strafgeld auf 480.000 Dollar vermindert. Was nach gemeinsamer Vereinbarung der beiden Parteien Frau Liebeck wirklich bekam blieb geheim.

 

Fette Amerikaner contra McDonalds

Eine Klage im Namen von übergewichtigen amerikanischen Kindern gegen McDonalds wurde vom Gericht abgewiesen (Jänner 2003), weil die Kläger nicht nachweisen konnten, dass die Snacks der Fast-Food-Kette eine versteckte Gefahr für die Konsumenten darstellen. Der Richter argumentierte, es sei allgemein bekannt, dass fettes Essen fett macht und dies eine Gefahr für die Gesundheit bilde.

 

"Sie haben das Recht zu Schweigen, alles, was sie sagen kann ....". Diese Formel kommt in jedem amerikanischen Krimi mindestens einmal vor. Der Hinweis auf die Rechte des Beschuldigten wird Miranda-Regel genannt. Sie wurde 1966 vom Supreme Court, dem Obersten Gericht in Washington, im Fall Miranda gegen Arizona entwickelt.

Als plea bargaining wird das Aushandeln der Bedingungen eines Schuldbekenntnisses zwischen Anklage und Ver-teidigung bezeichnet. Diese Möglichkeit des "Feilschens" um die Art und Höhe der Strafe ist sicher ein wesentlicher Grund dafür, dass sich in den USA in 90 Prozent der Strafverfahren die Angeklagten schuldig bekennen. 

Habeas Corpus ist das in der Verfassung festgehaltene Recht auf gerichtliche Anhörung. 2006 von Präsident Bush außer Kraft gesetzt.

Ein ähnlicher Weg wird in der Schweiz überlegt. In der Schweizerischen Strafprozessordnung soll ein abgekürztes Verfahren angewendet werden, das es den Parteien - Ankläger und Beschuldigtem - ermöglicht, durch Absprachen einen Strafprozess zu beschleunigen. In den Kantonen Tessin und Baselland wird das plea bargaining schon angewandt.

 

Die Engländer schickten ihre Verbrecher in die Kolonien. Spanien und Frankreich ließen sie auf den Galeeren ihre Strafe "abrudern". Als die Segelschifffahrt aufkam, mussten die Verurteilten ihre Strafe in Steinbrüchen, Bergwerken und Arsenalen abarbeiten.

 

Opfer eines Verbrechens, Verursacher eines Unfalls oder wer sonst noch rechtlichen Beistand benötigt, wird sich an einen Anwalt wenden. Der Anwalt wird seinen Auftraggeber über eventuelle Prozessaussichten und zu erwartende Kosten informieren. Die "Erste Anwaltliche Auskunft" ist kostenlos (bei der Anwaltskammer, sonst vorher vereinbaren!) und dauert 10 bis 15 Minuten.

Auf der Internetseite der österreichischen Rechtsanwälte (www.rechtsanwaelte.at) finden Sie die Broschüren:

  • Recht einfach (Download oder kostenloser Postversand) mit Erklärungen zu jenen gesetzlichen Bestimmungen, welche am Häufigsten zu Rechtsstreitigkeiten im privaten- und beruflichen Alltag führen  und  
  • Mein Recht ist kostbar (Download), die über die Kostenstruktur der Anwaltsleistungen Auskunft gibt.

Angaben zur kostenlosen "Ersten Anwaltlichen Auskunft" bei den Landesstellen der Rechtsanwaltskammern Österreichs erleichtern den Bürgern außerhalb der Bundeshauptstadt den Zugang zu dieser Serviceleistung.

Damit der Zugang zum Recht allen Bürgern möglich ist, gibt es für Personen mit geringem Einkommen Verfahrenshilfe. Dazu muss beim Gericht ein Antrag gestellt und das Einkommen offen gelegt werden. Die Rechtsanwaltskammer weist dann einen Anwalt zu, der für seine Arbeit keinerlei Entschädigung erhält. Wird der Prozess verloren muss - auch bei Verfahrenshilfe - der gegnerische Anwalt bezahlt werden.

"Ich möchte meinen Anwalt sprechen", eine beliebte Formulierung, kommt in jedem zweiten Krimidrehbuch vor.  Vermutlich kennen Sie nicht mal einen Anwalt - ich auch nicht . Daher erübrigte sich die Sache mit der Telefonnummer. Aber nur bis 30. Juni 2008.
Seit 1. Juli 2008 ist in Österreich über die kostenlose Nummer 0800/376386 für Personen, die verdächtigt werden, eine strafbare Handlung begangen zu haben, permanent ein Verteidiger erreichbar. Weitere Infos auf der Website der österreichischen Rechtsanwälte unter SERVICE.

 

Der stärkste, entschiedenste Charakterzug bei unserm gemeinen Volke ist das Gerechtigkeitsgefühl, das heiße Verlangen nach Gerechtigkeit. ...... Es ist nicht vieles, was unsere Weisen den gemeinen Mann lehren könnten; vielmehr kann ich mit aller Bestimmtheit sagen, dass sie selbst von ihm noch vieles zu lernen hätten.

"Aufzeichnungen aus einem Totenhause"  Fjodor Dostojewskij 

 

Jährlich enden 17 Prozent der Strafverfahren in Österreich mit einem Freispruch des Angeklagten. Wurde der Freigesprochene im Rahmen der Verfahrenshilfe anwaltlich vertreten, muss er keinerlei Kosten tragen (siehe oben). Andernfalls muss er trotz Freispruchs die Kosten seines Anwaltes tragen (der für diesen Erfolg noch bis zu 50 % Zuschlag auf das gesamte Honorar verlangen darf) und erhält vom Staat nur einen geringen Kostenanteil ersetzt. 

Maximal beträgt der staatliche Vergütungsanteil bei einem Verfahren vor einem Einzelrichter 1.091 €, bei einem Schöffengericht 2.181 € und vor einem Geschworenengericht 4.361 €.

 

1555 wurde in Bridewell bei London das erste Gefängnis eröffnet. Derzeit sitzen in Großbritannien 74.000 Personen in Haftanstalten. Verglichen mit den USA eine relativ kleine Zahl. Dort sind zwei Millionen Häftlinge eingesperrt.

 

In der Republik Singapur werden Straffällige rau behandelt:
Bei Drogenbesitz wird ab einer bestimmten Menge (15 Gramm Heroin oder 30 Gramm Morphin oder 500 Gramm Cannabis) Handel unterstellt und deshalb die Todesstrafe (Galgen) verhängt. Für Autodiebstahl gibt es bis zu sieben Jahren Gefängnis. Auf Raub mit Körperverletzung stehen fünf bis zwanzig Jahre (zusätzlich gibt es noch mindestens 12 Stockschläge). Seit 1991 wurden in dem vier Millionen Einwohner zählenden Stadtstaat mehr als 400 Todes-urteile vollstreckt. Bezogen auf die Bevölkerungszahl wird damit sogar China übertroffen. 

 

Notare sind vom Staat ernannte, unabsetzbare, unabhängige Juristen. Sie sind zu absoluter Verschwiegenheit ver-pflichtet. Ihre Tätigkeit und Gebührenverrechnung wird von der Notariatskammer und den Justizbehörden kontrolliert. Sie helfen bei der Errichtung von Verträgen aller Art, Testamenten und sorgen als Treuhänder dafür, dass alle Vertragsparteien die ihnen zugesicherten Leistungen erhalten.

 

1994 wurde in Kalifornien das "THREE STRIKES-Gesetz" in einer Volksabstimmung mit großer Mehrheit angenommen. Es sieht für Personen, die zweimal wegen eines schweren Delikts und danach noch einmal wegen eines leichten verurteilt wurden, automatisch lebenslange Haft vor. Dieses Pensum hat man beispielsweise mit zwei Einbrüchen und dem Diebstahl einer Dose Cola erfüllt.
2004 scheiterten Bestrebungen, das Gesetz zu mildern, an einer neuerlichen Volksabstimmung.

 

AdvoFin nennt sich Österreichs erste Prozessfinanzierungs-Gesellschaft. Sie übernimmt nach genauer vorheriger Prüfung (kostenlos!) der Erfolgsaussichten, der Bonität des Prozessgegners, der Verfahrensdauer und der Höhe der Klageforderung die Finanzierung des Verfahrens. Im Erfolgs- oder Vergleichsfall erhält AdvoFin vom erstrittenen Betrag 20 bis 50 Prozent. Im Falle einer Niederlage trägt das Unternehmen sämtliche anfallende Kosten.

20 bis 30 Prozent kassiert die Allianz ProzessFinanz als Erfolgsbeteiligung wenn ein auf ihre Kosten geführter Prozess gewonnen oder verglichen wird. Voraussetzungen für die Übernahme der Prozesskosten sind:
Streitwert ≥ 80.000 €  /  Ausreichende Bonität des Prozessgegners  /  die Klage muss ausreichende Erfolgsaussichten haben

In der Schweiz befasst sich z. B. juragent mit diesem Geschäftsfeld. siehe Inseratausschnitte unten
In Deutschland ist FORIS www.foris.de ein Anbieter in dieser Branche.

In den USA kann mit einem Anwalt eine derartige Vereinbarung - kein Honorar, dafür ein Anteil am Prozesserfolg - getroffen werden, österreichischen Anwälten ist diese Art der "Bezahlung" ihrer Dienstleistung verboten (fällt im ABGB unter "sittenwidrige und unwirksame Verträge").

 

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www.advofin.at
Wir übernehmen Gerichtsprozesse gegen Beteiligung am Erlös ab einem Streitwert
von € 50.000.-
Tel. 01 / 40 90 30-75 50

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Klagen ohne
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Juragent (Schweiz) AG
Tel. 044-267 17 81 Fax 044 -267 17 79

 

Einige Strafrechts- bzw. Anwaltskanzleien bieten auf ihrer Website nicht nur ihren juristischen Beistand an, sondern informieren oft detailreich über juristische Themen.
So findet man unter www.strafverteidiger-friis.at Wissenswertes zum
  • Strafprozess - Strafprozessordnung
  • Jugendstrafrecht
  • Suchtmittelgesetz (Therapieplatz)
  • Einschalten von Detekteien, Labors, Sachverständigen
  • ...

 

Seit 1977 hat der Nationalrat als zusätzliches Kontrollorgan die Volksanwaltschaft eingerichtet. Sie prüft Bürgerbe-schwerden, in denen Missstände der Verwaltung behauptet werden, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Die Volkanwaltschaft hat uneingeschränkte Prüfungsmöglichkeit aller Organe des Bundes, der Länder und der Gemeinden ohne dass diese sich auf ihre gesetzliche Verschwiegenheitspflicht berufen dürfen. 

Jede Person, ungeachtet ihrer Staatszugehörigkeit, kann die Volksanwaltschaft kostenlos anrufen. Es besteht die Möglichkeit Beschwerden formfrei schriftlich an die Volkanwaltschaft zu richten oder persönlich vorzusprechen.

 

Wer Schmerz oder Schaden jeglicher Art mit möglichst viel Geld vergolten haben möchte, versucht seine Ansprüche möglichst vor einem US-Gericht einzuklagen.

Fühlt sich in einem Schadenersatzprozess ein US-Gericht zuständig, dann kommt auch amerikanisches Schaden-ersatzrecht zur Geltung. 

Amerikanische Gerichte fühlen sich schon zuständig, wenn ein Unternehmen in den USA eine Niederlassung oder geschäftliche Verbindungen hat.

Das Gericht in New York hat sich im Fall des Gletscherbahnunglücks von Kaprun für zuständig erklärt und die Sammelklage Ed Fagans gegen Siemens (aber auch gegen österreichische und Schweizer Unternehmen) angenommen, weil Siemens beschuldigt wird, fehlerhafte elektronische Geräte für die ausgebrannte Zugsgarnitur geliefert zu haben. Alle Unternehmen haben in den USA Niederlassungen oder Töchter.

Während in Österreich bei einem Zivilprozess die obsiegende Partei ihre Kosten ersetzt bekommt, muss man nach amerikanischem Recht auch im Falle einer Klagsabweisung  seine Kosten selbst tragen. Und die sind bei Schadenersatzbeträgen von vielen Millionen US-Dollar sehr hoch.

 

Am 1. Juli 2005 befanden sich in Österreichs Gefängnissen 8.793 (1. 7. 2004: 8.493) Personen in Haft. 3.970 (1. 7. 2004: 3.514) bzw. 45,15 % (2004: 41,4 %) waren ausländische Staatsbürger.
Im September 2006 lag der Ausländeranteil in den österreichischen Gefängnissen bei 45%. Den größten Anteil stellte NIGERIA (395 Personen) gefolgt von der TÜRKEI (272), GEORGIEN (270) und RUMÄNIEN (232) Quelle BMJ
Am 1. Jänner 2007 befanden sich rund 8.600 Personen in Haft, das BMJ gab den Ausländeranteil mit "etwa 3.600 aus über 100 Nationen" an.
Am 1. März 2007 kam lt. Pressemeldungen bereits eine "große Mehrheit der damals 9.093 Häftlinge aus Nicht-EU-Staaten". Von diesen stellten Afrikaner die stärkste Gruppe.
Nach Österreich haben Deutschland mit 29 Prozent und Großbritannien mit 12 Prozent den höchsten Ausländeranteil unter den Inhaftierten.
Am 1. Nov. 2007 waren in Österreichs Gefängnissen 8.910 Personen in Haft. Quelle BMJ
Am 30. Juni 2008 waren in Österreichs Gefängnissen 8.044 Personen in Haft. Davon waren 40 % ausländische StaatsbürgerQuelle BMJ
Am 31. August 2010 waren in Österreichs Gefängnissen 5.007 Österreicher und 3.938 Ausländer (44 %) in Straf- oder U-Haft. Bürger aus Rumänien, Nigeria und Serbien stellten den größten Anteil. Quelle BMJ
 

Am 7. Sep. 2007 waren in der Schweiz 5.715 der insgesamt 6.654 zur Verfügung stehenden Haftplätze belegt. Von den 1.635 Untersuchungshäftlingen waren 79 % Ausländer.   Quelle Bundesamt für Statistik, CH

 

Seit 1. Jänner 2012 beträgt die Höhe der Arbeitsvergütung für Strafgefangene pro Arbeitsstunde für
  • leichte Hilfsarbeiten 5,18
  • schwere Hilfsarbeiten 5,83
  • handwerksgemäße Arbeiten 6,48
  • Facharbeiten 7,12
  • Arbeiten eines Vorarbeiters 7,77

Davon ziehen die Behörden rund drei Viertel als Haftkostenanteil ab.

 

Am 6. September 2006 waren von den insgesamt 6741 Haftplätzen in den 119 Haftanstalten der Schweiz 13 % nicht belegt. Fast ein Drittel der Insassen waren Untersuchungshäftlinge (etwas mehr als 1.800), von denen wiederum 80 Prozent Ausländer waren.

Am 1. September 2010 waren von den insgesamt 6.683 Haftplätzen in den 114 Haftanstalten der Schweiz 7,5 % nicht belegt. 31 % der Insassen waren Untersuchungshäftlinge, von denen wiederum 81 Prozent Ausländer waren.
Quelle: Schweizer Bundesamt für Statistik BfS

 

In den Privatgefängnissen eines der größten derartigen US-Unternehmens, der Corrections Corporation of America, saßen 2009 ~80.000 Häftlinge.
Dafür bezahlte der Staat 1,7 Mrd. $.

 

EU-STRAFVOLLZUG
 

Ab 2010 müssen EU-Staaten ihre im Ausland zu Haftstrafen verurteilten Staatsbürger zum Strafvollzug im eigenen Land übernehmen. Die Bestimmung gilt für Urteile, die nach diesem Datum gefällt werden.
Damit soll Resozialisierung und Weiterbildung in vertrauter sprachlicher Umgebung erfolgen.
Außerdem soll dem "Kriminaltourismus" ein Riegel vorgeschoben werden, weil die Gefängnisse in den reichen EU-Staaten weit komfortabler sind und umfangreichere "Serviceleistungen" (Unterbringung, Freizeit, Verpflegung, Bildungsangebot, Bezahlung) bieten.

 

In den Vereinigten Staaten kann mit Hilfe des Internets der Aufenthaltsort entlassener Sexualstraftäter erkundet werden. Unter den kalifornischen Adressen www.parentsformeganslaw.com  www.meganslaw.ca.gov können Online-Datenbanken abgefragt werden. Die Eingabe einer Postleitzahl genügt, um eine Liste mit den Namen aller in diesem Gebiet wohnenden einschlägig Vorbestraften zu erhalten. Weitere Daten (genaue Adresse, Namen der Arbeitgeber,...) gibt es über eine kostenpflichtige Hotline.

Rechtliche Grundlage dieser Seiten ist das unter dem Namen "
Megans Law" bekannte Gesetz vom 17. Mai 1996, das im Falle des Zuzuges eines Sexualstraftäters die Information der Nachbarschaft vorsieht. Das Gesetz entstand als Reaktion auf die Vergewaltigung und Ermordung der siebenjährigen Megan Kanka (1994) durch einen in der Nachbarschaft wohnenden, vorbestraften Sexualverbrecher.

Ein weiteres kalifornisches Gesetz, Jessica´s Law, verbietet seit November 2006 Sexualtätern die Wohnsitznahme in der Nähe von Schulen und öffentlichen Parkanlagen in einem Umkreis von 2000 Fuss.
 

Rechtliche Grundlage dieser Seite ist das unter dem Namen "Megans Law" bekannte Gesetz vom 17. Mai 1996, das im Falle des Zuzugs eines Sexualstraftäters die Information der Nachbarschaft vorsieht. Das Gesetz entstand als Reaktion auf die Vergewaltigung und Ermordung der siebenjährigen Megan Kanka (1994).
 
Seit 2006 stellt das US-Justizministerium in einer über das Internet abrufbaren Datenbank - http://www.nsopr.gov/ - Angaben zu 500.000 im gesamten Staatsgebiet verurteilten Sexualstraftätern (Name, Aussehen, Delikt) zur Verfügung.

 

In San Francisco wurde eine Frau dazu verurteilt, sich mit einer Tafel mit der Aufschrift "Ich habe Post gestohlen. Dies ist meine Strafe." vor das Postamt zu stellen.

 

Pranger am Dorfplatz von Palt (Niederösterreich). Bild: WEBSCHOOL
PRANGER
Bild: WEBSCHOOL

Das Internet findet in den USA als moderner Pranger häufig Verwendung: der Bundesstaat Louisiana veröffentlicht eine Liste mit Steuersündern, die Stadt Sharon (Massachusetts) stellt die Namen jener Bürger ins Netz, welche die Leistung öffentlicher Einrichtungen mit ungedeckten Schecks bezahlen wollten (www.townofsharon.net).

Die Polizei von Chicago - www.chicagopolice.org - liefert zu den Namen von Straftätern auch gleich die Fotos.
The Chicago Police Department in conjunction with the Mayor's office have now made prostitution solicitors' information available online. By using this website, you will be able to view public records on individuals who have been arrested for soliciting prostitutes or other related arrests.
The following individuals were arrested and charged for either patronizing or soliciting for prostitution. It is not a comprehensive list of all individuals arrested by the Chicago Police Department for patronizing or soliciting for prostitution.

The names, identities and citations appear here as they were provided to police officers in the field at the time of arrests.
Und stets auf dem letzten Stand: All photos and information will automatically be removed after thirty (30) days from the arrest date.

 

Eine Privatinitiative im US-Bundesstaat Oregon widmet sich dem Kampf gegen die Pädophilie im Internet.
Die Mitarbeiter geben sich in Chat-Rooms als minderjährige Mädchen aus und müssen nie lange warten, bis sie dort von Erwachsenen "eindeutig" angesprochen werden.
Die sexuell unmissverständlichen Gesprächspro-tokolle, Foto, persönliche Daten, Telefonnunum-mer und Nick-Name der Pädophilen werden unter der Adresse www.perverted-justice.com  veröffentlicht.

  

Die Besucher der Website INTERNET EYES sind eingeladen, sich durch eine Unzahl von Videos zu Klicken, die täglich von Überwachungskameras in Großbritannien aufgenommen werden, um nach
Straftaten bzw. Tätern zu suchen. Monatlich gibt es 1.000,- ₤ für den, der die meisten Straftaten findet. http://interneteyes.co.uk/

 

Ein ganzes Volk ist niemals an den Exzessen schuld, die sein Herrscher es begehen heisst. Dieser Herrscher leitet es vielmehr in die Irre, oder, was noch häufiger vorkommt, er beherrscht es nur mit Gewalt, ohne es zu verführen"

Benjamin Constant 1767 - 1830

 

Internationale Gerichtshöfe
  

Der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC, gegründet 1998 in Rom) wurde eingerichtet, damit Verstöße gegen die Menschenrechte geahndet werden können, wenn das auf nationaler Ebene nicht geschieht und um potentielle Täter abzuschrecken. www.icc-cpi.int
Der  ICC verfügt über 18 Richter und einen Chefankläger.
Die USA waren gegen die Schaffung des ICC. Sie wollen verhindern, dass ihre Staatsbürger vor dem Gerichtshof Rechenschaft ablegen müssen. Daher haben sie mit mehr als 80 Staaten bilaterale Abkommen geschlossen, in denen sich diese verpflichten, keine Amerikaner an den ICC auszuliefern. Dabei waren die USA wenig zimperlich: wer das Abkommen nicht unterschreiben wollte, dem drohte die Einstellung von Militär- oder Entwicklungshilfe.
Der ICC mit Sitz in Den Haag ist ein permanentes Weltgericht, zuständig für Straftaten, die im Römer Statut aufgelistet sind und die nach dem 1. Juli 2002 von Personen, die zum Tatzeitpunkt mindestens 18 Jahre alt waren, begangen wurden. Diese Straftaten sind: 

GENOZID (Art: 6) - „(...) jede der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Vernichtung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“.
 

VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT (Art. 7) - „(...) jede der folgenden Handlungen, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs begangen wird:
a) vorsätzliche Tötung;
b) Ausrottung;
c) Versklavung;
d) Vertreibung oder zwangsweise Überführung der Bevölkerung;
e) Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts;
f) Folter;
g) Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation oder jede andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere;
h) Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, Gründen des Geschlechts im Sinne des Absatzes 3 oder aus anderen nach dem Völkerrecht universell als unzulässig anerkannten Gründen im Zusammenhang mit einer in diesem Absatz genannten Handlung oder einem der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen;
i) zwangsweises Verschwindenlassen von Personen;
j) das Verbrechen der Apartheid;
k) andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden.“
 
KRIEGSVERBRECHEN (Art. 8) - sind schwere Verletzungen der Genfer Konventionen von 1949 sowie Verletzungen des Kriegsvölkerrechts. Kriegsverbrechen können sowohl in internationalen als auch in internen Konflikten begangen werden.
 
Voraussetzung für eine mögliche Verfolgung durch den ICC ist, dass das Verbrechen in einem Unterzeichnerstaat begangen wurde oder dass der Täter Staatsangehöriger eines Vertragsstaates ist. Einige Staaten haben Probleme mit der Ratifizierung des Abkommens, weil ihre Verfassungen Politikern in höchsten Funktionen Straflosigkeit zusprechen. Bis Ende 2010 hatten 114 Staaten ihre Ratifizierungsurkunde zum Römer Statut hinterlegt.

Von den 53 Mitgliedern der Afrikanischen Union (AU) haben 31 das Römer Statut unterzeichnet. Die zeigen sich jedoch nicht gewillt, Haftbefehle des ICC zu vollstrecken. Beispiele dazu weiter unten: Gaddafi, Omar al-Bashir

Am 12. 6. 2010 einigten sich die Vertragsstaaten auf eine Definition des Verbrechens der Aggression, als "schwerste Form völkerrechtswidriger Gewaltanwendung zwischen Staaten". Das sind Gewaltanwendungen, die nach Charakter, Schwere und Ausmaß als manifeste Verletzung der UNO-Charta zu betrachten sind.
Damit darf der ICC das "Verbrechen der Aggression" auch ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrats strafrechtlich verfolgen. Allerdings erst ab 2017 und nur, wenn der betroffene Vertragsstaat zuvor nicht erklärt hat, dass er die Gerichtsbarkeit nicht anerkennt.

Unter den Staaten, welche den ICC nicht anerkennen befinden sich z. B.  Israel, die USA, Russland, China, Indien, Algerien, Ägypten, Sudan und der Iran. Die USA haben mit zahlreichen Staaten bilaterale Verträge über eine Nichtauslieferung amerikanischer Staatsangehöriger an den ICC geschlossen. 

Die ersten Ermittlungsverfahren begannen 2004 und galten Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs im KONGO (2002 und 2003) und in UGANDA. 2005 starten die Prozesse. Für die Einleitung eines dritten Verfahrens reichen die finanziellen Mittel nicht (Budget 2005: 70 Millionen Euro).

Im Oktober 2005 stellte der ICC seine ersten Haftbefehle aus. Joseph Kony, Führer der ugandischen Rebellenorganisation LRA (Lord´s Resistance Army) und vier Kommandanten waren wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Verstümmelung tausender Zivilisten, Vergewaltigungen und Entführung von >10.000 Kindern) zur Verhaftung ausgeschrieben.
Im März 2006 wurde der erste Angeklagte, der kongolesische Rebellenführer Thomas Lubanga dem ICC überstellt. Er soll Kinder ihren Eltern weggenommen und als Soldaten in seine Miliz eingegliedert haben.
Geplanter  Prozessbeginn: 23. Juni 2008. Weil die die Anklage sich weigerte Beweisunterlagen der UNO vorzulegen, wurde das Verfahren schon vor Prozessbeginn auf unbestimmte Zeit vertagt. Bis es endlich am 26. 1. 2009 zu einer Fortsetzung kam.
Im Herbst 2007 folgte ihm Germain Katanga nach Holland.
Am 5. Februar 2008 gelang die nächste Festnahme. Die Behörden verhafteten Mathieu Ngudjolo Chui und verfrachteten ihn tags darauf nach Den Haag.
Im Juni 2007 begann in Den Haag vor dem Sondergericht für Sierra Leone der erste Prozess gegen einen mutmaßlichen Kriegsverbrecher, den ehemaligen Präsidenten von Liberia, Charles Taylor. Im September 2008 musste sich sein Sohn, Charles "Chuckie" Taylor junior, als amerikanischer Staatsbürger vor einem US-Gericht verantworten. Er hatte während der Amtszeit seines Vaters die verrufenen liberianischen Anti-Terror-Einheit geleitet.
Der Rebellenführer Issa Sesay und zwei weitere Anführer wurden Anfang 2009 in Freetown (Sierra Leone) zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt.
Am 25. Mai 2008 wurde der ehemalige kongolesische Vizepräsident Jean-Pierre Bemba, dem Kriegsverbrechen, Folter und Vergewaltigung zugeschrieben werden und gegen den ein geheim gehaltener Haftbefehl des ICC vorlag, in Belgien verhaftet.

Auf Wunsch der Regierung der Zentralafrikanischen Republik, die im Land begangenen schweren Menschenrechts-verletzungen während der Jahre 2002 und 2003 zu untersuchen, begann der ICC 2007 mit seinen Ermittlungen.

Am 14 Juli 2008 beantragte der Chefankläger des  ICC einen internationalen Haftbefehl gegen den Präsidenten des Sudan, Omar Hassan al-Bashir. Am 4. März 2009 wurde der Haftbefehl ausgestellt. Delikt: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Am 12. Juli 2010 folgte der nächste Haftbefehl gegen Omar Hassan al-Bashir. Delikt: VÖLKERMORD
Gelegenheit zur Verhaftung:
Am 22. Juli 2010 reiste Omar Hassan al-Bashir zum einem regionalen Gipfeltreffen in das Nachbarland, das ICC-Mitglied Tschad. Obwohl durch seine Mitgliedschaft verpflichtet, weigerte sich Tschad dem Haftbefehl nachzukommen.
Entgangene Gelegenheit zur Verhaftung:
Eine Einladung zum Gipfeltreffen der Afrikanischen Union (AU) in Kamapala (Uganda) am 24. Juli 2010 nahm Omar Hassan al-Bashir nicht wahr.
Ende August 2010 war Omar Hassan al-Bashir Ehrengast in Nairobi bei den Feiern anlässlich der Inkraftsetzung der neuen kenianischen Verfassung. Kenia hat das
Römer Statut unterzeichnet und ist zur Auslieferung al-Bashirs an das Haager Tribunal verpflichtet.

Haftbefehle gegen den sudanesischen Minister für humanitäre Angelegenheiten (Ahmad Harun) und den Führer der Janjawid-Miliz (Ali Kushaib) sind seit 2008 aufrecht.

Im April 2010 beschloss der ICC Ermittlungen wegen der tödlichen Ausschreitungen im Zusammenhang mit den Präsidentschaftswahlen 2007 in Kenia aufzunehmen. Delikt: Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Der Chefankläger, Moreno-Ocampo, ermittelt gegen 20 Verdächtige.
Am 15. 12. beantragte er, dass die sechs Hauptverantwortlichen ("Ocampo Six") vor dem ICC zur Rechenschaft gezogen werden. Je drei der Beschuldigten kommen aus den beiden großen Parteien, ODM (Orange Democratic Movement) und PNU (Party of National Unity).
Es handelt sich um den Ex-Minister für Höhere Bildung, Ruto, Finanzminister und stv. Ministerpräsident Kenyatta, Industrieminister Kosgey, Ex-Polizeichef Hussein Ali (derzeit Postdirektor), Staatssekretär Muthaura (Chef des Staatspersonals) und den Rundfunkjournalisten Joshua Sang.
Am
23. 1. 2012 entschied das Gericht Anklage gegen vier Personen zu erheben:  Uhuru Kenyatta, +  William Ruto (beide kandidieren 2012 für das Amt des Staatspräsidenten), Francis Muthaura + Joshua Sang.
Den vier Männern werden Aufruf zum Mord, Deportation, Vergewaltigung und weitere Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.

Am 27. Juni 2011 erließ der ICC einen Haftbefehl gegen Muammar Gaddafi, dessen Sohn Saif al-Islam Gaddafi und den Geheimdienstchef Abdullah Senussi.
Die Staatschefs der Afrikanischen Union (AU) beschlossen am 2. Juli 2011 diese Haftbefehle zu ignorieren.
Weiters begrüßten sie die Entscheidung von Kenya, Djibouti und Tschad, den sudanesischen Präsidenten
Omar Hassan al-Bashir bei dessen Aufenthalt auf ihren Staatsgebieten nicht verhaftet zu haben ("Das Haager Strafgericht hat sich gegen Afrika verschworen!").

Aufgrund eines geheimen Haftbefehls wurde am 29. 11. 2011 der ehemalige Präsident der Elfenbeinküste, Laurent Gbago, von den Behörden des Landes festgenommen und tags darauf an den ICC überstellt.
Er ist wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.

 

Die Irrtümer der Männer, die unter welchem Titel auch immer die höchste Macht ausüben, können nie so harmlos sein wie die eines Einzelnen. Immer steht die Gewalt hinter diesen Irrtümern, bereit, ihre schrecklichen Mittel für deren Anerkennung einzusetzen.

Benjamin Constant 1767 - 1830

 

Viel älter (Gründung 1946), aber auch weit zahnloser, ist der Internationale Gerichtshof (IGH) bzw. International Court of Justice (ICJ), das höchste juristische Organ der UNO, der ebenfalls in Den Haag tagt. Er hat keine Kompetenzen, seine Urteile  auch durchzusetzen - außer, Staaten haben sich dazu freiwillig verpflichtet. Sein 15-köpfiges Richtergremium entscheidet über völkerrechtliche Konflikte zwischen einzelnen Staaten, was bisher in rund 80 Fällen geschah. Durch mediales Echo besondere Aufmerksamkeit erhielt seine Entscheidung bezüglich des umstrittenen israelischen Mauerbaus. Der IGH (ICJ) erkannte jene Teile des israelischen Grenzwalls, die nicht entlang der Grünen Linie (der bis zum Sechstagekrieg von 1967 gültigen Grenze zwischen Israel und Jordanien) sondern auf palästinensischen Gebiet verlaufen als völkerrechtswidrig. Israel sprach dem IGH die Zuständigkeit ab und ignorierte das Urteil.
Zu den Staaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, die Urteile des Gerichts anzuerkennen, gehörte auch die USA. Allerdings nur so lange, bis sie 1985 selbst verurteilt wurden. Damals hatte Nicaragua die USA wegen der Vermi-nung der nicaraguanischen Häfen geklagt. Als Reaktion darauf entzog die USA dem IGH ihre Anerkennung als Schlichtungsstelle für internationale Streitfälle. Und 2005 erklärte Außenministerin Rice, dass für die USA die Zuständigkeit des IGH bei konsularischen Streitigkeiten nicht mehr gelte. Anlass war das Versäumnis der US-Behörden, nach der Festnahme von Ausländern deren diplomatische Vertretungen einzuschalten. Der Gerichtshof verurteilte die USA dazu, die jeweiligen Gerichtsfälle neu aufzurollen.
 

Als Ergebnis von Ermittlungen, die der IGH auf Anordnung des UN-Sicherheitsrats über die Menschenrechtsver-letzungen in Darfur durchgeführt hatte, beschloss der Hauptankläger des IGH im Juni 2005 die Einleitung einer formellen Untersuchung.

Der IGH (ICJ) ist Nachfolger des von 1902 bis 1945 existierenden Permanenten Internationalen Gerichtshofs (Permanent Court of International Justice, PCIJ).

 

UN-Tribunale

werden auf Beschluss des UN-Sicherheitsrates für die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen, die während eines bestimmten Zeitraumes in einem bestimmten Staat begangen wurden, eingerichtet.
Derzeit gibt es zwei Tribunale:
Das Kriegsverbrechertribunal für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag (Niederlande)
und das Tribunal zur Verfolgung des Völkermordes in Ruanda in Arusha (Tansania) 

Die Kompetenzen der Tribunale sind in der Rechtsgeschichte ohne Beispiel:

  • sie können in jedem Staat Ermittlungen durchführen
  • ihre Haftbefehle müssen überall befolgt werden
  • ihre Auslieferungsersuchen gehen jedem bestehenden Auslieferungsabkommen vor
  • Staaten müssen auch eigene Staatsangehörige ausliefern
  • das Tribunal hat Vorrang vor jeder nationalen Gerichtsbarkeit
  • das Tribunal kann Verfahren vor einem nationalen Gericht an sich ziehen
Das HAAGER TRIBUNAL ist zuständig für Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nach dem 1. Jänner 1991 in Jugoslawien verübt wurden.
Gegründet im Mai 1993 hat es hat im Dezember 1994 seine Tätigkeit aufgenommen. Die Kosten für das Tribunal (2004 betrugen sie 270 Millionen Dollar) tragen hauptsächlich die NATO-Staaten und Saudi-Arabien.
Seit 1998 gab es 73 Verurteilungen, 60 Täter sind in Den Haag in Haft, 13 im Ausland. 18 Angeklagte sind flüchtig.
Der Prozess gegen den ehemaligen Präsidenten Serbiens, Slobodan Milosevic, konnte nicht beendet werden, weil der Angeklagte während des Verfahrens, im Mai 2006, starb.
 
Buch zum Jugoslawien-Tribunal:
Im Namen der Anklage - Meine Jagd auf Kriegsverbrecher und die Suche nach Gerechtigkeit. CARLA DEL PONTE     S. Fischer 2009

   

Das Internationale KRIEGSVERBRECHERTRIBUNAL FÜR RUANDA
  • verurteilte im Juli 2004  - als bisher höchstrangigen Politiker - den früheren Finanzminister Emmanuel Ndindabahizi zu lebenslanger Haft. Ndindabahizi hat 1994 in seiner Heimatprovinz die Volksgruppe der Hutu aufgefordert, Angehörige der Tutsi-Minderheit zu töten, er hat dafür Waffen geliefert und selbst Angriffe geführt.
  • Am 18. 12. 2008 wurden der ehemalige Armeekommandant Théoneste Bagosora und zwei weitere Offiziere wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt.
    Am 14. 12. 2011änderte das Berufungsgericht das Urteil gegen Bagosora. Sein Strafmaß wurde von lebenslänglich auf 35 Jahre reduziert.
  • Ebenfalls wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen wurde am 14. 7. 2009 Tharcisse Renzaho, ehemaliger Gouverneur von Kigali, zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah in ihm einen Mitverantwortlichen für ein Massaker an 100 Tutsi, das am 17. Juni 1994 in einer Kirche verübt wurde.
  • In erster Instanz war Protais Zigiranyriazo wegen der Vorbereitung des Genozids an den Tutsi im Dezember 2008 zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Berufungsverfahren (November 2009) sprach ihn der Richter frei. Er begründete das Urteil damit, dass seine Richterkollegen von der Anklage in schwerwiegender Weise in die Irre geführt worden seien. Zigiranyriazos Schwester, die ebenfalls der Gruppe der Verschwörer angehörende
  •  Agathe Habyariman plante eine sorglose Zukunft in Frankreich, wo sie sich 1998 niederließ. Bis dort ihr Asylantrag (Begründung: Politischer Flüchtling) im Oktober 2009 abgewiesen und sie aufgrund eines internationalen Haftbefehls am 2. März 2010 verhaftet wurde. Bis dort ihr Asylantrag abgewiesen und sie aufgrund eines internationalen Haftbefehls im März 2010 festgenommen wurde.
  • In Kanada wurde Desire Munyaneza im Oktober 09 wegen Völkermordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Munyaneza hatte in Kanada Asyl beantragt. Dabei dürfte ihm entgangen sein, dass ein Gesetz aus dem Jahr 2000 der kanadischen Justiz erlaubt, auch im Ausland begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen.
  • Ephrem Nkezabera, früher Leiter der Handelsbank von Ruanda wurde Anfang Dezember 2009 in Brüssel zu 30 Jahren Haft verurteilt.
  • Zu lebenslanger Haft wurden am 24. Juni 2011 die ehemalige Ministerin für Familie und Frauenförderung Pauline Nyiramasuhuko und ihr Sohn, Arséne Shalom Ntahobali, wegen Völkermordes und Anstiftung zur Vergewaltigung.

 

Der Einsetzung eines VÖLKERMORD-TRIBUNALS FÜR KAMBODSCHA (Extraordinary Chambers of the Courts of Cambodia), das die von den Roten Khmer 1975 bis 1979 begangenen Verbrechen gerichtlich verfolgen soll, stimmte am 4. September 2004 die kambodschanische Nationalversammlung einstimmig zu.
Das Verfahren sollte im Jänner 2007 beginnen. Doch erst im Juni 2007 hatten sich die 7 kambodschanischen und fünf ausländischen Richter auf Verfahrensregeln geeinigt. Kambodschas Regierung behielt sich bei allen Urteilen ein Vetorecht vor und setzte auch durch, dass nur gegen die fünf Hauptverantwortlichen der Roten Khmer Verfahren stattfinden dürfen. Als Grund darf man annehmen, dass der derzeitige Premierminister Hun Sen ebenfalls Mitglied der Roten Khmer war.
Die Finanzierung der Prozesskosten (gesamt 56 Millionen $) erfolgt überwiegend durch ausländische Zahlungen (43 Millionen $, davon trägt 20 Millionen $ Japan), 13 Millionen steuert Kambodscha bei.
Ein Urteil erlangt nur Gültigkeit, wenn sich mindestens ein ausländischer Richter ihm anschließt.
Als erster von fünf Angeklagten musste sich Kaing Guek Eav ("Genosse Duch") vor dem Tribunal verantworten. Er leitete das Foltergefängnis Tuol Sleng (S-21), in dem 15.000 bis 20.000 Kambodschaner getötet wurden. Sein Verfahren begann am 18. Feber 2009. In seinem Schlussplädoyer am 24. Nov. 09 übernahm "Genosse Duch" die Verantwortung für 12.380 Morde.
Die drei noch lebenden ZK-Mitglieder der Roten Khmer (Staatspräsident Khieu Samphan, stv. ZK-Chef Nuon Chea, Außenminister Ieng Sary) sowie dessen Frau, Sozialministerin Ieng Thirit) müssen sich wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Vökermord (an der Volksgruppe der Cham) vor dem Tribunal verantworten.
Als Zeugen geladene, ehemalige Mitglieder der Roten Khmer, die heute als Minister oder in anderen hohen Regierungsfunktionen tätig sind, kamen ihren Ladungen nicht nach.
Am 26. Juli 2010 wurde das erste Urteil gesprochen: 35 Jahre für
Kaing Guek Eav ("Genosse Duch") abzüglich 5 Jahre, die Kaing illegal auf Veranlassung der derzeitigen Regierung festgesetzt war, von den verbleibenden 30 Jahren hatte er zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung 11 bereits abgesessen.Nach seiner Berufung kam es zu einer Reduktion der Haftstrafe auf 19 Jahre, 2012 erhielt  Kaing zuletzt doch noch die Höchststrafe: Lebenslänglich
Am 27. Juni 2011 begann das Hauptverfahren gegen Khieu Samphan, Nuon Chea, Ieng Sary und Ieng Thirit.
Kurz darauf wurde Frau Ieng Thirit von einem Gerichtsgutachter für dement erklärt. Herr Nuon Chea fühlt sich, entgegen anders lautender Diagnose eines Mediziners, nicht prozessfähig. Er fordert ein weiteres Gutachten, was die Verhandlungen weiter verzögert.
Im November 2011 erklärte das Gericht die 79-jährige
Ieng Thirit für verfahrensunfähig und setzte sie auf freien Fuß.

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Er ist eine Einrichtung des aus 47 Mitgliedstaaten bestehenden Europarates, der internationalen Organisation europäischer Staaten. Der Europarat nimmt es bei der Aufnahme seiner Mitglieder nicht so genau, sind doch u. a. mit Russland (seit 1996; Aufnahmebedingung: Abschaffung der Todesstrafe, bis heute lediglich ausgesetzt), Aserbeidschan (2001) oder der Türkei (1949!) Staaten vertreten, denen die Einhaltung der Menschenrechte auf ihrem Hoheitsgebiet kein Anliegen ist.

Seine Aufgabe ist es, Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu prüfen.
Sitz: Strassburg

Zahl der Richter: 47 (einer pro Mitgliedsstaat)

Mehr als 153.000 Fälle harren der Bearbeitung (Stand 11/2011), die meisten Beschwerden stammen aus Russland, gefolgt von Türkei, Italien, Rumänien, Ukraine.
2010 wurden 61.000 Fälle eingebracht, 40.000 wurden behandelt. Ein Viertel der Beschwerden betreffen Russland, das allein wegen Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien bis Ende 2009 mehr als hundert Mal verurteilt worden war.
Jedes Jahr werden ca. 1.000 Urteile gesprochen.
2008 waren gegen Russland 33 %, gegen die Türkei 12 % gegen Rumänien 10 % und gegen die Ukraine 7 % der Menschenrechtsbeschwerden gerichtet.
2007 ergingen die meisten Verurteilungen gegen die Türkei (331) an zweiter Stelle folgt Russland (192) vor Polen (109), der Ukraine (101), Rumänien (93), Italien (67), Griechenland (65), Moldawien (60), Bulgarien (53), GB (50) und Frankreich (48).
Im Mai 2009 wurde den 47 Staaten ein Zusatzprotokoll (Protokoll 14) zur
EMRK zur Ratifikation vorgelegt, das den Verfahrensverlauf des Gerichtshofs beschleunigen sollte, z. B. dadurch, dass künftig ein Einzelrichter (und nicht wie bisher ein Dreiersenat) klären könnte, ob eine Beschwerde unzulässig ist.
An einer rascheren Abwicklung der Verfahren war Russland jedoch nicht interessiert, weil es dann noch viel  öfter verurteilt werden würde. Deshalb verweigert lange Zeit die Duma die Ratifizierung des Protokolls und blockierte damit die Reform.
Erst im Jänner bzw. Feber 2010 gaben beide Kammern ihre Zustimmung. Allerdings nur, wenn

  • bei Verfahren gegen Russland wegen Menschenrechtsverletzungen ein russischer Richter in der jeweiligen Kammer vertreten ist
  • ein Russe in der Gruppe arbeitet, welche die Umsetzung der Urteile begutachtet.

Im 14. Protokoll wurde auch der Artikel 59 der EMRK, der festhielt, dass nur Mitgliedstaaten des Europarates der EMRK beitreten können, mit dem Zusatz "DIE EUROPÄISCHE UNION KANN DIESER KONVENTION BEITRETEN" versehen.

Strassburg, 21. Juni 2007 (afp) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Moskau wegen der kaltblütigen Ermordung einer tschetschenischen Familie durch russische Soldaten verurteilt. Die Richter gaben einer Frau recht, deren Eltern, Bruder und Onkel vor vier Jahren von einem russischen Todeskommando regelrecht hingerichtet wurden. Der Gerichtshof rügte auch, dass die Verantwortlichen bis heute nicht benannt und zur Rechenschaft gezogen wurden. ... Die Moskauer Regierung wurde angewiesen, der Klägerin rund 90.000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen.
Strassburg, 26. Juli 2007 (afp) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland erneut wegen des gewaltsamen Tods mehrerer tschetschenischer Zivilisten verurteilt. Das Straßburger Gericht gab am Montag acht Klägern recht, deren Angehörige im Februar und August 200 bei Militäroperationen getötet worden waren. Moskauer wurde angewiesen, den Hinterbliebenen rund 273.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Strassburg, 18. Juli 2008 (afp) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wieder einmal wegen des spurlosen Verschwindens eines tschetschenischen Zivilisten verurteilt. Russland wurde eine Zahlung von 38.000 Euro an die Angehörigen aufgetragen. 200 Klagen von Tschetschenen gegen Russland waren zu diesem Zeitpunkt noch anhängig.

Strassburg, 23. Juni 2008 (WZ) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich zu einer Schmerzensgeldzahlung von 3.000,- € an einen nun 24 Jahre alten Bulgaren verpflichtet, der in Österreich im Alter von 14 und 15 Jahren mehrmals straffällig und zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden war. Mit 16 wurde gegen ihn eine zehnjähriges Aufenthaltsverbot ausgesprochen, das erst drei Jahre später mittels Abschiebung vollzogen werden konnte. Urteilsbegründung: "... diese Maßnahme ist nicht notwendig in einer demokratischen Gesellschaft".

Strassburg, 18. Feb. 2010 (dpa) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland zur Zahlung von 120.000 Euro an die Familien zweier spurlos verschwundener Tschetschenen verpflichtet. Die beiden Männer waren nach Angaben ihrer Angehörigen 2002 von russischen Militärs entführt worden und seitdem nie wieder aufgetaucht. Die Richter stuften die Ungewissheit und das Leiden der Angehörigen als Verstoß gegen das Verbot menschenunwürdiger Behandlung ein. Bemängelt wurde zudem eine fehlende Bereitschaft der russischen Behörden zur Zusammenarbeit.

Strassburg, 8. April 2010 (NZZ) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland für das Verschwinden und den mutmaßlichen Tod von 10 Tschetschenen und den Tod eines kleinen Mädchens, das bei einem Polizeieinsatz ums Leben kam, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von insgesamt 700.000 Euro an 14 klagende Angehörige verurteilt.

Strassburg, 1. Juni 2010 - Der Deutsche Magnus Gäfgen, Entführer und Mörder des 11jährigen Bankierssohns Jakob von Metzler, hatte Deutschland wegen Verstoßes gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention geklagt. Im Verlauf seiner Einvernahmen waren ihm "erhebliche Schmerzen" angedroht worden, sollte er nicht das Versteck des Buben preisgeben.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass diese Drohung eine unmenschliche Behandlung und einen Verstoß gegen das absolute Folterverbot darstellt, auch, wenn dadurch Menschenleben gerettet werden könnten.

Strassburg, 7. Okt. 2010 (NZZ) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland für das Verschwinden und den mutmaßlichen Tod von zwei jungen Tschetschenen in den Jahren 2002 + 2003 zu einer Zahlung von insgesamt 321.000 Euro an die Familien verurteilt. 79.000 Euro muss Russland an einen Mann zahlen, den Polizisten in Grosny gefoltert dabei und ein Ohr abgeschnitten haben.

Strassburg, 20. Jan. 2011 - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen brutaler Folter eines  Tschetschenen zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 55.000,- Euro verurteilt.

London, 10. Feb. 2011 - Mit 234 gegen 22 Stimmen hat das britische Unterhaus einem Antrag zugestimmt, dass es ausschließlich dem Parlament vorbehalten ist, Häftlingen das Wahlrecht zu gewähren. Damit widersetzten sie sich einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom November 2010, das befand, dass die britische Regelung, allen Häftlingen ihr Stimmrecht zu entziehen, der EMRK widerspräche. [Seit 2000 dürfen Untersuchungshäftlinge wählen]

    

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF

Er sorgt für die Befolgung und einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts. Entscheidet über Streitigkeiten, an denen Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorgane, Unternehmen und Einzelpersonen beteiligt sein können.
Die 13 Richter und sechs Generalanwälte werden von den Mitgliedstaaten ernannt.

Vier Fallbeispiele:

  • In Großbritannien erhalten Frauen ab dem 60. Lebensjahr (=Beginn ihres Pensionsalters) eine Heizkostenbeihilfe, Männer erst ab 65 (ab diesem Zeitpunkt dürfen Männer in Pension gehen). Im Prozess eines Herrn Taylor, 62 Jahre alt, (der von der Europäischen Kommission unterstützt wurde) gegen die britische Königin (sie wurde von der österreichischen Regierung unterstützt!) entschied der EuGH zugunsten Herrn Taylors und der Kommission.
  • Luxemburg ist der EU-Staat mit dem höchsten Pro-Kopf-Einkommen. Seit 1960 hat dort jeder Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch auf ein garantiertes Mindesteinkommen. Erreicht er das auf Grund seines Arbeitsvertrages nicht, erhält er einen Zuschuss aus einem Solidaritätsfond. Nur wer in den letzten 20 Jahren mindestens fünf Jahre in Luxemburg gewohnt hat bekommt den  Zuschuss. Die Europäische Kommission brachte beim EuGH eine Klage gegen Luxemburg ein und führte darin an, dass diese Regelung gegen die Niederlassungsfreiheit des EU-Rechts verstoße, da sie Betroffene dann besser stelle, wenn sie fünf Jahre im Großherzogtum gewohnt hätten. Der EuGH entschied im Sinne der Kommission.
  • Niederösterreich erlaubt die Jagd auf Greifvögel mit der Begründung, dass dadurch kleine Wildtiere geschützt werden. Nach EU-Recht ist die Jagd auf Greifvögel verboten. Daher hat die Kommission Österreich geklagt und fordert die Einstellung des Abschießens der Greifvögel.
  • Bei der Arbeiterkammerwahl 1999 in Vorarlberg waren auf einem Wahlvorschlag fünf türkische Staatsangehörige angeführt. Die Hauptwahlkommission veranlasste die Streichung der türkischen Arbeitnehmer vom Wahlvorschlag, weil sie nach österreichischen Vorschriften nicht wählbar waren. Mit Urteil vom 8. Mai 2003 erklärte der EuGH die Streichung für ungültig, weil bereits im September 1980 in einem Abkommen zwischen der EU und der Türkei beschlossen worden war, dass türkische Arbeitnehmer jenen aus der EU hinsichtlich des Arbeitsentgelts und der sonstigen Arbeitsbedingungen gleichgestellt sind.

Gegen verurteilte Staaten, die dem Urteilsspruch nicht nachkommen, kann die Kommission ein neues Vertrags-verletzungsverfahren einleiten. In weiterer Folge kommt es zur Verhängung von ZWANGSGELD, eines PAUSCHALBETRAGES oder beidem.
Die Bemessung der Strafhöhe richtet sich nach der Wirtschaftskraft des Staates.

  • ZWANGSGELD: Ein Grundbetrag von 600,- Euro/Tag wird mit einem Schwerekoeffizienten (zwischen 1 und 20), einem Dauerkoeffizienten (zwischen 1 und 3) und einem Abschreckungsfaktor - jedes EU-Mitglied hat einen eigenen (er ist abhängig vom BIP und der Stimmenanzahl des Staates im Rat. Für Ö beträgt er 4,84 Mio. €) - multipliziert.
  • PAUSCHALBETRAG: Zu einem Mindestpauschalbetrag (für Ö 2,42 Mio. €) wird noch das Ergebnis von Grundbetrag x Schwerekoeffizient x Abschreckungsfaktor addiert.

EuG
Zur Entlastung des EuGH wurde 1988 das EuG als Gericht Erster Instanz installiert. Das EuG ist für Klagen juristischer und natürlicher Personen zuständig, sofern diese nicht einer gerichtlichen Kammer übertragen werden. Seit 2004 fallen auch die Nichtigkeits- und Untätigkeitsklagen der Mitgliedstaaten gegen die Europäische Kommission, gegen das EU-Parlament und den Rat in die Zuständigkeit des EuG.
Gegen EuG-Entscheidungen ist ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel an den
EuGH möglich.

GöD
Ein einstimmiger Beschluss des Rates ist für die Einrichtung einer gerichtlichen Kammer erforderlich. Als bisher einzige Kammer wurde das Gericht für den öffentlichen Dienst der EU - GöD - installiert. Es ist Erste Instanz für Beamtenklagen. Gegen seine Entscheidungen ist ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel an den
EuG möglich.

 

EU-Justizportal
Die Website informiert EU-Bürger über Rechtssysteme und Fragen zum Recht in den anderen EU-Staaten in allen 22 Amtssprachen. 
https://e-justice.europa.eu/home.do

 

Bücher zum Thema:
Erde und Blut - Völkermord und Vernichtung von der Antike bis heute. Ben Kiernan; Deutsche Verlags-Anstalt

 

Was ich an Schlechtem tun will, ich begreif´ es zwar, / allein des Dranges Glut ist stärker als mein Grübeln.

 "Medea"  Euripides

 

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