POLITIK DIREKTE DEMOKRATIE PARLAMENTARISMUS EUROPÄISCHER GERICHTSHOF EU-VERFASSUNG RATING-AGENTUREN
SCHENGENER ABKOMMEN EURO-KONVERGENZKRITERIEN NETTOZAHLER KOHÄSIONSPOLITIK STRUKTURFOND STAATEN IN ZAHLEN
EU-BEITRITT: ABSTIMMUNGSERGEBNISSE EU-VORSITZ seit 2005 EU-KOMMISSION EUROPÄISCHER STABILITÄTSMECHANISMUS
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EU |
ROPÄISCHE UNION | Und die
Größe ist gefährlich Und der Ruhm ein leeres Spiel |
| " Der Traum ein Leben" GRILLPARZER |
| Es war einmal, da
kamen ein paar Männer zusammen, die waren der Meinung, Europa habe nun
genug Leichen aufgehäuft und es wäre an der Zeit, nationalstaatliches
Denken gemeinsamen, friedlichen Zielen unterzuordnen. Im Auftrag der Alliierten sollte Frankreich Vorschläge für die Kontrolle des kriegswirtschaftlichen Potentials im Ruhrgebiet machen. Der französische Außenminister Robert Schuman schlug in seiner Erklärung vom 9. Mai 1950 die Bildung eines Einheitsmarktes für Kohle und Stahl unter gemeinschaftlicher Kontrolle vor. Der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer (Bild unten) sah in dem Plan die Möglichkeit der Wiedereingliederung Deutschlands in die Völkergemeinschaft. |
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1951
wurde der Vertrag über die Gründung der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
in Paris von Frankreich, der Bundesrepublik
Deutschland, Italien,
Belgien den Niederlanden
und Luxemburg unterzeichnet. 1952 trat der Vertrag in Kraft. Neu an diesem Konzept war die Übernationalität, die rechtlichen Bestimmungen dieses Vertrags hatten Vorrang gegenüber nationalen Rechten in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die "Gemeinsame Versammlung der EGKS" war ein parlamentarisches Organ, die Mitglieder wurden von den nationalen Parlamenten delegiert. 1952 unterzeichneten die EGKS-Staaten den Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG), mit dem nach der wirtschaftlichen auch ihre militärische Integration gelungen wäre. Der Vertrag kam nicht zustande, weil die französische Nationalversammlung die Ratifikation verweigerte! 1957 wurden die Römer Verträge unterzeichnet. Die Mitglieder der EGKS gründeten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). Die Verträge traten 1958 in Kraft. Sie enthalten auch Formulierungen über einen "immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker". 1963 der Beitritt Großbritanniens zur EWG wird durch ein Veto Frankreichs verhindert! 1968 kam es zur Fusionierung der Organe der drei europäischen Gemeinschaften. Neue Bezeichnung: EG. Die Zölle im innergemeinschaftlichen Handel werden abgeschafft, die nationalen Zölle gegenüber Drittstaaten durch den Gemeinsamen Zolltarif ersetzt. 1973 traten Großbritannien, Dänemark und Irland der EG bei. 1974 Schaffung des Europäischen Rates, des bis heute wichtigsten EU-Organs. 1975 erhält die EG "eigene Einnahmen". Zuständig für den EG-Haushalt waren Ministerrat und Parlament. 1979 erste direkte Volkswahl des Europäischen Parlaments, jeder Mitgliedstaat bildet einen Wahlkreis. Die Wahlbeteiligung betrug 61 Prozent. Neuwahlen alle fünf Jahre. 1981 Beitritt Griechenlands 1986 mit der Einheitlichen Europäischen Akte erhält das Parlament neue Kompetenzen und Mitentscheidungsrechte beim Abschluss von Beitritts- und Assoziationsverträgen. Noch bestehende wirtschaftliche Hindernisse zwischen den Mitgliedstaaten müssen bis 1992 beseitigt werden, damit ab diesem Zeitpunkt freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr möglich ist. 1986 Portugal und Spanien treten bei. 1992 in Maastricht wird der Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet. Bis Ende 1993 wurde er von allen Mitgliedstaaten ratifiziert - von Dänemark allerdings erst im zweiten "Versuch" und nachdem sich die Dänen einige Sonderregelungen ausgehandelt hatten. Die zwölf gelben Sterne in der EU-Flagge stehen für je einen der zwölf Unterzeichnerstaaten. 1995 treten Finnland, Österreich und Schweden bei. Bundeskanzler Kohl und der französische Ministerpräsident Mitterand haben die Entwicklung der EU in den letzten 20 Jahren vor der Jahrhundertwende maßgeblich beeinflusst.
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1997
der Vertrag von Amsterdam sichert dem
EU-Parlament weitere Rechte (z. B. Zustimmungsrecht bei der Ernennung
des Kommissionspräsidenten) 1998 Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. 1998 1. Juni - Die Europäische Zentralbank wird gegründet. 1999 Europäische Währungsunion mit der Einheitsvaluta EURO wird in 11 Staaten eingeführt. Griechenland ist nicht dabei. Ende des Schillings an den Devisenbörsen. Am 4. Dez. wird erstmals der EURO gehandelt. 1. Dollarkurs: 1 € = 1,1811 $ 2000 Beim Gipfeltreffen in Nizza einigen sich die Regierungschefs der EU über jene institutionellen Reformen, die notwendig sind, damit die EU nach erfolgter Erweiterung handlungs- und entscheidungsfähig bleibt. Der Vertrag von Nizza muss bis Ende 2002 von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert sein. In Irland waren zwei Volksabstimmungen nötig, bis die für die Ratifizierung erforderliche Mehrheit erreicht war. Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakei. Die Kommission empfiehlt den EURO-Beitritt der Griechen. Das EU-Parlament stimmt mit großer Mehrheit dafür. Beim EU-Gipfel in Feira (POR) wird der Beitritt Griechenlands beschlossen. Historischer Tiefststand des EURO: 1 € = 0,8252 $ 2001 Am 1. Jänner wird die EURO-Zone auf Griechenland ausgeweitet 2002 Am 1. Jänner werden die nationalen Währungen (außer in GB, Dänemark und Schweden) durch den EURO ersetzt. Beim Gipfeltreffen in Brüssel (Oktober) sind die notwendigen Umstrukturierungen des EU-Budgets nach der nächsten Erweiterung (2004) der schwierigste Verhandlungspunkt. Der Gipfel in Kopenhagen (Dezember) schließt die Beitrittsverhandlungen ab. 2003 Frühjahr - Unterzeichnung des Beitrittsvertrags (16. April in Athen), danach dauert es ungefähr ein Jahr, bis die Ratifizierung des Beitrittsvertrags in den 15 EU-Staaten und die Abstimmungen in den Kandidatenländern beendet sind. 2004 Am 2. Mai - Beitritt von Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Slowakei und Zypern. 13. Juni - Wahlen zum EU-Parlament in den alten und neuen Mitgliedstaaten. Spärliche Wahlbeteiligung; Siehe Daten auf dieser Seite unten. Die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten einigen sich am 19. Juni auf eine gemeinsame Verfassung 29. Oktober - Unterzeichnung des "Vertrags über eine Verfassung für Europa" (beinhaltet 448 Artikel, sowie div. Protokolle und Anhänge). Er tritt in Kraft, sobald alle nationalen Parlamente dem Vertrag zugestimmt (= Ratifizierung) haben bzw. die in elf Staaten zu erwartenden Volksabstimmungen positiv verlaufen sind. Das wird dauern, als erster Staat hat Litauen die Verfassung ratifiziert (10. 11. 04), als letzte Staaten lassen Großbritannien und die Tschechische Republik (Juni 2006) abstimmen. Vorausgesetzt, alle Staaten stimmen zu, kann die Verfassung im November 2006 in Kraft treten. Am 23. Juni 2007 beschloss der EU-Rat den Begriff VERFASSUNG nicht mehr zu verwenden! 2005 12. Jänner - Mit 500 gegen 137 Stimmen (40 Enthaltungen; 55 waren irgendwo anders) hat das EU-Parlament den Vertrag über die Europäische Verfassung befürwortet. April - Unterzeichnung der Beitrittsverträge mit Bulgarien und Rumänien. Frühester Beitrittstermin: 2007 3. Oktober - Beginn der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. 2006 12. Juni - 1. Kapitel der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien abgeschlossen. 2006 11. Dezember - Die EUsetzt die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei in acht Themengebieten aus. Bei den anderen Themenbereichen sollen Verhandlungen zwar aufgenommen, aber nicht abgeschlossen werden. 2007 1. Jänner - Beitritt Bulgarien und Rumänien. Slowenien wird in die €-Zone aufgenommen. 24. Juni - Die deutsche Präsidentschaft legt in Brüssel einen "Reformvertrag" zur Abstimmung vor, der den von einigen Mitgliedstaaten abgelehnten "Verfassungsvertrag" ersetzen soll. Der EU-Vertrag (Nizza) behält seine Bezeichnung, der Vertrag zur Gründung der EG (siehe 1968) wird in "Vertrag über die Arbeitsweise der Union" umbenannt. Die EU erhält Rechtspersönlichkeit und ersetzt die EG. Der Reformvertrag wird während der Zeit des portugiesischen Vorsitzes auf einer Regierungskonferenz in seinen Details ausgearbeitet. 2007 19. Oktober - Als "Ersatz" für die gescheiterte Verfassung werden der "Vertrag über die Europäische Union" und der Vertrag über die Arbeitsweise der Union beschlossen und am 2007 13. Dezember - in Lissabon ("Vertrag von Lissabon" siehe Reformvertrag) unterzeichnet. 2008 1. Jänner - Malta und Zypern werden in die €-Zone aufgenommen. 2008 12. Juni - Irland: Volksabstimmung über den Reformvertrag von Lissabon NEIN: 862.415 53,4 % JA: 752.451 46,6 % 2009 1. Jänner - Slowakei wird in die €-Zone aufgenommen. 2009 Mai - Die Euro-Länder beschließen ein Hilfspaket für Griechenland in der Höhe von 110 Mrd.€. Die Hilfsfonds ESM und EFSF werden eingerichtet. 2009 3. November - Der tschechische Präsident unterschreibt nach langem Widerstand den Beitritt seines Landes zum "Lissabon-Vertrag". 2009 1. Dezember - Vertrag von Lissabon tritt in Kraft. 2011 1. Jänner - Estland wird in die €-Zone aufgenommen. 2011 Juli - erneut bekommt Griechenland ein Hilfspaket, diesmal beträgt die Kreditsumme 109 Mrd.€. 2011 1. Dez. - EU-Parlament stimmt dem Beitritt Kroatiens zu (Aufnahme 1. Juli 2013) 2011 10. Dez. - 26 EU-Mitglieder (außer GB) schließen sich zu einer Fiskalunion zusammen. Im März 2012 soll ein Vertrag vorliegen 2012 Jänner - die EURO-Staaten beschließen Wachstumsprogramme, einen permanenten Rettungsschirm und einen Fiskalpakt, der ihrer finanzielle Stabilität verbessern und langfristig sichern soll. 25 EU-Staaten planen den Pakt zu unterzeichnen. GB und Tschechien lehnen ihn ab. |
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| Abstimmungen über den EG- bzw. EU-Beitritt | ||
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Ergebnis |
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| Irland | 10. Mai 1972 | 83 % JA |
| Norwegen | 24. September 1972 | 54 % NEIN |
| Dänemark | 2. Oktober 1972 |
63 % JA |
| Großbritannien | 5. Juni 1975 |
67 % JA |
| Grönland EG-Austritt! | 1982 | 53 % JA |
| Schweiz EWR-Beitritt | 6. Dezember 1992 | 50,3 % NEIN |
| ÖSTERREICH | 12. Juni 1994 |
67 % JA |
| Finnland | 16. Oktober 1994 |
57 % JA |
| Schweden | 13. November 1994 |
53 % JA |
| Norwegen | 28. November 2000 | 52 % NEIN |
| Malta | 8. März 2003 |
53 % JA |
| Slowenien | 23. März 2003 |
90 % JA |
| Ungarn | 12. April 2003 |
84 % JA |
| Litauen | 11. Mai 2003 |
90 % JA |
| Slowakei | 16. Mai 2003 |
92 % JA |
| Polen | 8. Juni 2003 |
78 % JA |
| Tschechien | 14. Juni 2003 |
77 % JA |
| Estland | 14. September 2003 | 67 % JA |
| Lettland | 20. September 2003 | 67 % JA |
| Kroatien | 22. Jänner 2012 |
67 % JA |
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| EU-15:
Fläche 3,2 Millionen Quadratkilometer Einwohner:
375 Millionen EU-25: Fläche 4,0 Millionen Quadratkilometer Einwohner: 450 Millionen EU-27: Fläche 4,3 Millionen Quadratkilometer Einwohner: 480 Millionen |
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| Die
Institutionen der EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHES
PARLAMENT
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| Zahl
der Abgeordneten: bis 2004 626, nach
der Erweiterung 2004 732, seit der
Aufnahme von Rumänien und Bulgarien 785,
ab Ende 2009 750 - oder auch nicht. Im Reformvertrag ist die Gesamtmandatszahl von 750, die Maximalmandate eines Staates mit 96 und die Minimalmandate eines Staates mit 6 festgeschrieben (Reformvertrag Artikel 14 Abs. 2 EU-Vertrag). Innerhalb dieser Grenzen kann über Mandatsverschiebungen verhandelt werden. Das wird spätestens bei der nächsten Erweiterung geschehen. Die Addition der Mandate ab 2009 ergibt 751, jedoch verliert der Parlamentspräsident sein Stimmrecht. Eine Regelung, durch die sich Italien beim Reformgipfel (19. 10. 2007) in letzter Minute ein 73 Mandat sicherte. *Da der Vertrag von Lissabon von Tschechien erst am 3. Nov. 09 unterzeichnet wurde, fanden die EU-Wahlen noch nach den Regeln des Nizzaer Vertrags statt, welche für Deutschland noch 99 Mandate vorsahen. Die drei gewählten "überzähligen" Abgeordneten dürfen bis zu den Wahlen 2014 bleiben, somit gibt es bis dahin 754 Parlamentarier. |
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Aufteilung der Sitze nach Mitgliedstaaten |
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| Nation |
-2004 / ab 2004 / ab 2007 / ab 12/09 |
Nation | ab 2004 / ab 2007 / ab 12/09 |
| Deutschland | 99 / 99 / 99 / 96* | Polen | 54 / 50 / 51 |
| Großbritannien | 87 / 78 / 72 / 73 | Tschechien | 24 / 22 / 22 |
| Frankreich | 87 / 78 / 72 / 74 | Ungarn | 24 / 22 / 22 |
| Italien | 87 / 78 / 72 / 73 | Slowakei | 14 / 13 / 13 |
| Spanien | 64 / 54 / 50 / 54 | Litauen | 13 / 12 / 12 |
| Niederlande | 31 / 27 / 25 / 26 | Lettland | 9 / 8 / 9 |
| Griechenland | 25 / 24 / 22 / 22 | Slowenien | 7 / 7 / 8 |
| Belgien | 25 / 24 / 22 / 22 | Estland | 6 / 5 / 6 |
| Portugal | 25 / 24 / 22 / 22 | Zypern | 6 / 5 / 6 |
| Schweden | 22 / 19 / 18 / 20 | Malta | 5 / 5 / 6 |
| Österreich | 21 / 18 / 17 / 19 | Rumänien | 35 / 33 |
| Dänemark | 16 / 14 / 13 / 13 | Bulgarien | 18 / 18 |
| Finnland | 16 / 14 / 13 / 13 | ||
| Irland | 15 / 13 / 12 / 12 | Kroatien | |
| Luxemburg | 6 / 6 / 6 / 6 | ||
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Wahlen zum EU-PARLAMENT - Wahlbeteiligung in % 2009 / 2004 / 1999 |
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| Deutschland 42,5 43 45,2 | Griechenland (Wahlpfl.) 71,2 62,8 75,3 | Lettland 52,9 41,2 | ||
| Frankreich 40,5 43,1 46,8 | Spanien 49,5 45,9 63 | Zypern 59,4 71,2 | ||
| Belgien (Wahlpflicht) 89,3 90,8 91 | Portugal 37,0 38,7 40 | Ungarn 35,6 38,5 | ||
| Italien 66,0 73,1 70,8 | Schweden 43,8 37,2 38,8 | Malta 78,8 82,4 | ||
| Luxemburg 91,0 90 87,3 | Österreich 46,0 42,4 49,4 | Polen 24,5 20,4 | ||
| Niederlande 36,5 39,1 30,0 | Finnland 40,3 41,4 31,4 | Slowenien 21,4 28,3 | ||
| Großbritannien 38,9 24,0 | Tschechien 25,0 27,9 | Slowakei 19,8 16,7 | ||
| Irland 54,9 59,7 50,2 | Estland 43,2 26,9 | |||
| Dänemark 50,2 47,9 50,5 | Litauen 15,7 48,2 |
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Plakatfotos: NETSCHOOL
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Ergebnis DEUTSCHLAND: CDU/CSU 43 Mandate, SPD 23, Grüne 14, FDP 11, Linke 8 Ergebnis
ÖSTERREICH: ÖVP 6 Mandate, SPÖ 4, Liste
Martin 3, FPÖ 2, Grüne 2, BZÖ 1 |
| RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION (Ministerrat)
Der
Erster
Ratspräsident ist Herman Van
Rompuy (B) Die Etablierung des Hohen Repräsentanten für Außen- und Sicherheitspolitik, der ab 2009 dem Rat der Außenminister vorsitzen hätte sollen verschiebt sich auf Feber 2010. Amtszeit: 5 Jahre Der
Hohen Repräsentant wird den zu schaffenden
Auswärtigen Dienst der EU
(~ 7.000 Mitarbeiter; Vertretungen weltweit in 136 Staaten) leiten.
Der Rat ist wichtigste
Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er besteht
aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig
zusammentreten.
Ab 2014 erfolgen die Abstimmungen nach dem
Prinzip der doppelten Mehrheit: Die Aufnahme
neuer Mitglieder kann nur einstimmig
erfolgen! |
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| Nation | vor / nach der Erweiterung | Nation |
nach der Aufnahme |
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| Deutschland | 10 / 29 | Polen | 27 | |
| Großbritannien | 10 / 29 | Tschechien | 12 | |
| Frankreich | 10 / 29 | Ungarn | 12 | |
| Italien | 10 / 29 | Slowakei | 7 | |
| Spanien | 8 / 27 | Litauen | 7 | |
| Niederlande | 5 / 13 | Lettland | 4 | |
| Griechenland | 5 / 12 | Slowenien | 4 | |
| Belgien | 5 / 12 | Estland | 4 | |
| Portugal | 5 / 12 | Zypern | 4 | |
| Schweden | 4 / 10 | Malta | 3 | |
| Österreich | 4 / 10 | |||
| Dänemark | 3 / 7 | Rumänien | 14 | |
| Finnland | 3 / 7 | Bulgarien | 10 | |
| Irland | 3 / 7 | |||
| Luxemburg | 2 / 4 | |||
| EUROPÄISCHE
KOMMISSION Die Europäische Kommission vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt. Sie sollen im Interesse der Union handeln und NICHT die Anliegen ihres Staates vertreten! Bis zu den EU-Wahlen 2009 stellt jeder Mitgliedstaat einen Kommissar. Danach sah der Vertrag von Lissabon vor, die Kommission auf 15 Personen zu verkleinern, die Mitgliedstaaten hätten "ihre" Kommissare nach dem Rotationsprinzip gestellt.Im Dezember 08 erhielten die Iren im Gegenzug für eine Wiederholung der Volksabstimmung (im 1. Versuch am 12. 6. 08 wurde der Vertrag von Lissabon abgelehnt) die Zusicherung, dass weiterhin alle Staaten einen Kommissar stellen werden. Womit der, von den meisten Mitgliedstaaten bereits ratifizierte, Vertrag von Lissabon wieder verändert wurde. Die Kommission BARROSO I wurde am 18. November 2004 vom Parlament mit 449 JA-Stimmen bestätigt. 149 Abgeordnete stimmten dagegen, 82 haben sich der Stimme enthalten. Ergibt eine Gesamtbeteiligung von 680 Parlamentariern. 52 fehlten. Die waren auch irgendwo. Die Kommission BARROSO II (Zusammensetzung weiter unten) wurde am 9. Feber 2010 vom Parlament mit 488 JA-Stimmen bestätigt. 137 Abgeordnete stimmten dagegen, 72 haben sich der Stimme enthalten. Ergibt eine Gesamtbeteiligung von 697 Parlamentariern. 53 fehlten. Krank? Im Stau? Keine Zeit? Vergessen? Aufgaben:
Monatliches Einkommen: Brutto 12 x / Jahr - Nach einem vor dem EuGH durchgefochtenen Rechtsstreit gegen die EU-Staaten gab es eine Gehaltserhöhung von 3,7 % rückwirkend ab Mitte 2009 und weiteren 0,4 % ab Juli 2010
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| Kommissionspräsident: Manuel BARROSO (POR) | |
| Catherine Ashton (GB) Hohe Repräsentantin | Janusz Lewandowski (POL) Budget + Finanzen |
| Johannes Hahn (Ö) Regionales | Máire Geoghegan-Quinn (IRL) Forschung, Innovation |
| Günter Oettinger (D) Energie | Connie Hedegaard (DEN) Klimaschutz |
| Joaquin Almunia* (ESP) Wettbewerb | Cecila Malmström (SWE) Inneres |
| Siim Kallas* (EST) Transport | Andris Piebalgs (LET) Entwicklungshilfe |
| Neelie Kroes-Smit* (NED) Digitales, Informationsgesellschaft | Janez Potocnik (SLO) Umwelt |
| Antonio Tajani* (I) Industrie / Unternehmen | Olli Rehn (FIN) Wirtschaft, Währung |
| László Andor (HUN) Soziales | Viviane Reding* (LUX) Justiz + Grundrechte |
| Michel Barnier (F) Binnenmarkt | Maros Sefcovic* (SVK) Verwaltung, EU-Institutionen |
| Dacian Ciolos (RUM) Landwirtschaft | Kristalina Georgiewa (BUL) Humanitäre Koordination + Hilfe |
| Maria Damanaki (GRI) Fischerei | Androulla Vassiliou (CYP) Bildung, Kultur, Jugend |
| Karel De Gucht (BEL) Außenhandel | Algirdas Semeta (LIT) Steuern + Zollunion |
| Stefan Füle (TCH) Erweiterung | John Dalli (MLT) Gesundheit |
| Der Kommissionsapparat wächst und
wächst und wächst.... im September 2010 beschäftigte die EU-Bürokratie 101 Generaldirektoren (Grundgehalt p. M. 15.000 bis 18.000 €), deren Stellvertreter und 338 "einfache" Direktoren (Grundgehalt p. M. 13.000 bis 16.600 €). Quelle: Handelsblatt Nr. 143
EUROPÄISCHER
RECHNUNGSHOF |
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SCHENGENER ABKOMMEN Unterzeichnet am 14. Juni 1985 in Schengen (Luxemburg). Die wichtigsten Punkte dieses Abkommens sind:
Unterzeichnerstaaten sind: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Italien, Portugal, Spanien. An den gemeinsamen Grenzen wurden die Grenzstationen geschlossen. Mobile Kontrollen in Grenznähe werden durchgeführt. (Reisepass nicht vergessen!) Bei der Einreise aus einem Nicht-Schengen-Land muss jeder Pass genau kontrolliert werden. Deutsche und italienische Polizeieinheiten dürfen Straftäter einige Kilometer innerhalb Österreichs verfolgen. Gleiches gilt für die österreichische Polizei in den beiden Nachbarstaaten.
Im Dezember 2007 wurden Estland, Lettland, Litauen, Polen,
Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien Schengen-Mitglieder. PRÜMER VERTRAG Unterzeichnet am 27. Mai 2005
in Prüm (D). Der Vertrag über die Vertiefung der
grenzüberschreitenden Zusammen-arbeit (Austausch
von DNS-Profilen, Fingerabdrücken, Daten zu Fahrzeugen und Haltern) insbesondere zur Bekämpfung des
Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen
Migration wurde von den BENELUX-Staaten, Deutschland, Österreich,
Frankreich und Spanien unterfertigt. |
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EURO
- KONVERGENZKRITERIEN |
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| Unionsstaaten, die am 1. Jänner 1999 den EURO einführen wollten mussten vorher bestimmte wirtschaftliche Vorgaben (Konvergenzkriterien) nicht überschreiten: Das Haushaltsdefizit durfte maximal 3 % des BIP und die Bruttoverschuldung höchstens 60 % des BIP betragen, die Inflation war auf 2,7 % limitiert. Griechenland meldete falsche Haushaltsdefizite, mit den tatsächlichen (1997 6,4 % / 1998 4,1 % / 1999 3,4 %) hätte die Aufnahme in die EURO-ZONE nicht erfolgen dürfen. |
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| Die Vorgaben für das Budgetdefizit und die Verschuldung sind Bestandteile des EU-Stabilitätspaktes. Wer diese Ziele nicht einhält, muss mit Maßnahmen der EU-Kommission rechnen. | |
| Portugal ist der erste Unionsstaat gegen den die Kommission ein "Verfahren bei einem übermäßigen Defizit" eingeleitet hat (am 25. Juli 2002), weil die portugiesische Regierung das Defizit 2001 von 2,2 % auf 4,1 % korrigiert hat. | |
| Wie sich 2004 herausstellte,
war Portugals "Fehltritt" verglichen mit den Manipulationen Griechenlands
nicht einmal der Rede wert. Die Griechen mussten 2004 eingestehen, ihre Defizitzahlen
seit 2000 kreativ gestaltet zu haben. Für 2000
gaben sie 2,0 % Defizit an, tatsächlich waren es jedoch 4,1
%. Und so ging es weiter: 2001 und 2002
statt 1,4 % 3,7 %, 2003
statt 1,7 % 4,6 %. 2004
ging es mit 6,1 % Defizit noch weiter
bergab. Bis heute und in der Vorschau bis 2011 haben die Griechen in
keinem Jahr die 3-Prozent-Grenze eingehalten. Gleiches gilt für die
Staatsschuld, 2008 waren es
94 % des BIP. Auch die "Großen"
wären "dran" gewesen: 2002 haben Deutschland, Frankreich
und Italien
die 3 % Marke überschritten, 2003 Deutschland, Frankreich,
Großbritannien
und die
Niederlande, 2004
Deutschland, Frankreich,
Griechenland,
Italien
und wieder einmal Portugal. Einsame
Spitze waren Frankreich mit 4,1
% Defizit und 63
% Staatsverschuldung und Italien
"beeindruckte" mit angezweifelten 3,0 % Defizit
und 106 % Staatsverschuldung,
die gleich zwei
Konvergenzkriterien überschritten. Die Einleitung eines
Verfahrens oder gar eine Strafzahlung, wie das seinerzeit im Fall Portugals geschehen
ist, wussten die "Großen" zu verhindern. Die Kommission war der Ansicht, dass dieses
Vorgehen gegen die EU-Bestimmungen verstoße und hat den Ministerrat geklagt.
Ein Urteil des EuGH gab der Kommission teilweise Recht und erklärte die
Stilllegung der Verfahren für nichtig. Frankreich,
Italien, Deutschland
und Portugal überschritten
auch 2005
die 3-Prozentmarke,
wobei Portugal sogar mit einem Haushaltsdefizit von 6 Prozent (!)
rechnet. Staatsschuldenprognose für 2010: 80 % des BIP
2008 hat die Europäische Statistikbehörde (Eurostat)
bei den Griechen wieder mal etwas genauer geschaut und schon musste das im
April mit 2,7 % angegebene Defizit auf 3,5 % korrigiert werden. Damit hat
Griechenland seit seinem Beitritt zur Währungsunion noch nie das
Defizit-Kriterium erfüllt.
!
Listenreich hatte man in ÖSTERREICH versucht, durch Ausgliederungen von
Gesellschaften aus dem öffentlichen Sektor (BIG, ÖBB, Asfinag, ...) bei
den Maastricht-Kriterien ein wenig zu tricksen. Doch
EUROSTAT sah genauer hin und gab 2008 bekannt, dass Österreich im
Jahr 2004 durch eine Kapitalaufstockung der
ÖBB (1,4 Mrd. €) und Schuldentilgungen im Rahmen der Filetierung der
ÖBB
in mehrere operative Töchter, defiziterhöhende Vermögenstransfers
vorgenommen hat. Daher musste das Defizit von
1,2 % auf 4,5 % korrigiert werden.
Kandidaten für die Aufnahme in die EURO-Zone müssen zwei Jahre am
Europäischen Wechselkursmechanismus teilnehmen und dabei feste Bandbreiten
einhalten (Abweichungen plus / minus 15 Prozent). Die Inflation darf nicht
mehr als 1,5 % über der Inflationsrate der drei EU-Mitglieder mit der
geringsten Teuerung liegen.
2010 konnten von den Euro-Staaten nur fünf ihre
Staatsverschuldung unter der erlaubten 60 %-Marke halten:
Luxemburg 16 %,
Slowakei 39 %, Slowenien (43 %),
Finnland 47 %, Zypern
59 %. |
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Im April 2010 mussten die Euro-Staaten Griechenland
mit Kreditzusagen für den Zeitraum 2010 - 2012 von
80 Mrd. €
vor der Pleite bewahren. Dazu kommen weiter
30 Mrd. €
vom Internationalen Währungsfond (IMF). Kredite, deren vollständige Rückzahlung
nur von großen Optimisten erwartet wurde. Da die Euro-Staaten jedoch selbst nicht flüssig waren, mussten sie für das Geld, das sie Griechenland versprachen, selbst Kredite aufnehmen. Die meisten zu einem Zinssatz unter 5 %. Das geborgte Geld wurde an die Griechen weiter verborgt. Zu 5 %. Kreditgebenden Euro-Mitgliedern, die selbst mehr als 5 % zu zahlen hatten, wurden die Kosten von den anderen rückerstattet. Alles klar? Auch der Internationale Währungsfond (=IMF =IWF) verletzte seine Regeln. Jeder Mitgliedstaat darf sich pro Jahr maximal 200 % seiner Einlage ausborgen. Griechenland hat 1,24 Mrd. $ in den IMF eingebracht, hat demnach 2,5 Mrd. $ jährlich bzw. 7,5 Mrd. $ für drei Jahre Kreditanspruch. Bekam aber 40 Mrd. $ (Kurs 3. 5. 10 1 € = 1,32 $) Aber dabei sollte es nicht bleiben. "Riesiger
Schutzschirm für den Euro" lautete die Schlagzeile in der NZZ, Ausgabe
11. Mai 2010 2. die Gründung einer Zweckgesellschaft durch die Euro-Staaten (mit allfälliger Beteiligung weiterer EU-Staaten). Die Zweckgesellschaft darf auf dem Kapitalmarkt bis zu 440 Milliarden € aufnehmen. Garant für die Anleihen sind die teilnehmenden Staaten. Mit den Geldern kauft die Zweckgesellschaft Anleihen von Staaten, die sich am Markt nicht mehr zu akzeptablen Konditionen finanzieren können. Zusätzlich stellt der Internationale Währungsfond (=IMF =IWF) bei Bedarf eine Kreditlinie von 250 Milliarden € bereit.
Im Juli 2011 durften die Euro-Staaten Griechenland erneut vor der Pleite retten. 109 Mrd. € an neuen Krediten mussten aufgebracht werden. Die Konditionen wurden geändert. Für die Rückzahlung der nunmehr gesamt 219 Mrd. € haben die Griechen statt bisher 7,5 Jahre nun 15 bis 30 Jahre Zeit, die Zinsen wurden von 4,5 % auf 3,5 % gesenkt.
Von den Hilfszahlungen an Griechenland flossen lediglich 19 % in den laufenden Haushalt; 23 % landeten bei griechischen Besitzern von Staatsanleihen (hauptsächlich Banken); 18 % gingen an die EZB, für deren griechische Staatsanleihen; 40 % gingen an nichtgriechische Banken und Finanzinstitute. Quelle: NZZ vom 12. 11. 11, zitiert auf S 8 die Kreditberatungsfirma TFMA |
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€-DEFIZIT--MARKE ÜBERSCHRITTEN |
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| 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | |
| DEUTSCHLAND | 3,6 | 3,9 | 3,8 | 3,3 |
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3,0 |
3,3 |
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| FRANKREICH | 3,1 | 4,1 | 3,7 | 3,1* | 3,3 | 7,5 | 7,0 | 5,8* | 5,3* | 5,1* | ||||
| GRIECHENLAND | 4,1 | 3,7 | 5,2 | 6,1 | 7,8 | 5,7 | 7,5 | 5,1 | 7,7 | 15,4 | 10,5 | 8,9* | 7,0* | 6,8* |
| GROSSBRITAN.1 | 3,2 | 3,2 | 3,3 | 4,9 | 11,4 | 10,4 | 9,4* | 7,8* | 5,8* | |||||
| IRLAND | 7,3 | 14,4 | 32,4 | 10,3* | 8,6* | 7,8* | ||||||||
| ITALIEN |
3,2 |
3,2 | 3,4 | 4,1 | 4,4 | 5,3 | 4,6 | 4,0* | 3,2* | |||||
| NIEDERLANDE | 3,2 |
5,6 |
5,1 |
4,6* |
4,1* |
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| ÖSTERREICH | 4,5! | 4,1 | 4,6 | 3,4* | 3,1* | |||||||||
| PORTUGAL | 4,2 | 3,2 | 6,1 | 3,9 | 3,0 | 9,3 | 9,1 | 5,8* | 4,5* | 3,2* | ||||
| SPANIEN | 4,1 | 11,1 | 9,2 | 6,6* | 5,9* | 5,3* | ||||||||
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1GB-Haushaltsjahr von 1.4 bis 31.3 |
Quellen: EU-Kommission; DESTATIS; BMF; National Statistics UK |
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| Grafik: NETSCHOOL | ||||||||||||||
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Euro-Staaten, die aus Eigenverschulden in finanzielle Schwierigkeiten geraten, darf von anderen Mitgliedstaaten NICHT Beistand geleistet werden. Drei Paragrafen des Vertrags über die Arbeitsweise der EU regeln diese Problematik:
Die Politik setzte sich über diese Vertragsbestimmungen locker hinweg. Die Pleite Griechenlands (2010) führte zur Einrichtung des Krisenfonds
GEBER und NEHMER Bis zum Jahr 2004 waren vier EU-Staaten Nettoempfänger, d. h. sie erhielten aus dem EU-Haushalt mehr Geld als sie in diesen einzahlten. Diese Nettoempfänger waren Spanien, Griechenland, Portugal und Irland. Seit dem EU-Beitritt (1986) wurden an Spanien 110 Milliarden Euro überwiesen. Das spanische Außenministerium meldet für die letzten zwanzig Jahre den Zufluss von netto 85,2 Milliarden Euro.Zwischen 1986 und 2006 erhielt Portugal aus Struktur- und Kohäsionsfonds 48 Milliarden Euro. Auf den Wohlstand der Portugiesen hatte das keinen Einfluss, vielmehr fiel das BIP 2005 auf nur noch 71 % des EU-Durchschnitts.
Fast die Hälfte der EU-Gelder für die Unterstützung
der Fischerei und knapp ein Viertel der EU-Fördergelder für die
Landwirtschaft gingen an Spanien. 40 % der spanischen Autobahnen wurden
mit EU-Mitteln finanziert. |
Nettozahler - Nettoempfänger
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in Millionen Euro |
2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 |
| Belgien | 256 | 775 | 536 | 607 | 711 | 869 | 720 | 1.453 | 1.466 |
| Dänemark | 165 | 214 | 225 | 265 | 506 | 605 | 543 | 821 | 615 |
| Deutschland | 5.068 | 7.652 | 7.141 | 6.064 | 6.331 | 7.420 | 8.774 | 8.107 | 9.223 |
| Finnland | 6 | 21 | 70 | 85 | 242 | 172 | 318 | 430 | 300 |
| Frankreich | 2.184 | 1.911 | 3.051 | 2.884 | 3.018 | 3.002 | 3.842 | 4.739 | 5.534 |
| Griechenland EL | 3.388 | 3.368 | 4.163 | 3.901 | 5.102 | 5.436 | 6.779 | 3.252 | 3.597 |
| Großbritannien* | 2.903 | 2.763 | 2.865 | 1.529 | 2.144 | 4.168 | 844 | 1.363 | 5.625 |
| Irland IE | 1.577 | 1.565 | 1.594 | 1.137 | 1.080 | 672 | 566 | 47 | 803 |
| Italien | 2.885 | 794 | 2.947 | 2.200 | 1.736 | 2.017 | 4.101 | 4.079 | 4.534 |
| Luxemburg | 49 | 56 | 93 | 87 | 30 | 115 | 22 | 83 | 42 |
| Niederlande | 2.188 | 1.956 | 2.035 | 2.637 | 2.589 | 2.866 | 2.687 | 2.026 | 1.833 |
| Österreich | 226 | 336 | 365 | 278 | 302 | 563 | 356 | 432 | 677 |
| Portugal | 2.692 | 3.482 | 3.124 | 2.378 | 2.291 | 2.470 | 2.695 | 2.243 | 2.622 |
| Schweden | 747 | 950 | 1.060 | 867 | 857 | 996 | 1.463 | 704 | 1.211 |
| Spanien | 8.871 | 8.773 | 8.502 | 6.018 | 3.809 | 3.650 | 2.813 | 1.794 | 4.101 |
| Estland EE | 145 | 154 | 176 | 226 | 227 | 582 | 672 | ||
| Lettland LV | 198 | 264 | 256 | 489 | 407 | 514 | 674 | ||
| Litauen LT | 369 | 476 | 585 | 793 | 842 | 1.511 | 1.358 | ||
| Malta MT | 45 | 90 | 101 | 28 | 30 | 12 | 53 | ||
| Polen PL | 1.438 | 1.853 | 2.997 | 5.136 | 4.441 | 6.489 | 8.427 | ||
| Slowakei SK | 169 | 271 | 323 | 617 | 725 | 580 | 350 | ||
| Slowenien SI | 110 | 102 | 143 | 89 | 113 | 262 | 424 | ||
| Tschechien CZ | 272 | 178 | 386 | 656 | 1.178 | 1.777 | 2.080 | ||
| Ungarn | 193 | 590 | 1.115 | 1.606 | 1.111 | 2.772 | 2.784 | ||
| Zypern CY | 64 | 90 | 102 | 10 | 17 | 7 | 11 | ||
| Bulgarien BG | 335 | 669 | 642 | 896 | |||||
| Rumänien RO | 596 | 1.581 | 1.756 | 1.245 | |||||
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Quelle: EU-Kommission, EU-Haushalt 2008 - Finanzbericht / S108
EU-Haushalt 2009 - Finanzbericht / S 88 EU-Haushalt 2010 - Financial Report Annex 3 / S 75 Grafik: WEBSCHOOL |
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* Großbritannien genoss
bis inkl. 2006 eine Entlastung, die 1984 mit der Begründung vereinbart wurde, dass es
wegen der geringen Bedeutung seiner Landwirtschaft netto überproportional
belastet werde. Für die Ermittlung der Höhe der Entlastung wird der Betrag, den
die Briten an die EU überweisen um jene Zahlungen reduziert, welche sie von der
EU retourniert bekommen. Von der Differenz (=Nettobeitrag) darf
GB einen ein Rabatt von
66 % abziehen. Das fehlende Geld muss von den
anderen Nettozahlern aufgebracht werden. Aus dem Budget 2003 blieben 5 Milliarden Euro übrig, die an die EU-Staaten retourniert wurden. Ursache dafür waren nicht ausgeschöpfte Mittel für Strukturprogramme aus den Jahren bis 1999. So bekamen z. B. Deutschland 1,1 Milliarden, GB 900 Millionen und Österreich 117 Millionen. Einsparungen und Mehreinnahmen durch Projektbeteiligungen
von Drittstaaten führten auch 2004 zu einem Budgetüberschuss. 2, 7 Milliarden
Euro flossen daher an die EU-Einzelstaaten zurück. Deutschland bekam 576
Millionen, Großbritannien 485, Österreich 61 Millionen. Von 1995 bis 2004 zahlte Österreich netto 5 Milliarden Euro (19 Milliarden flossen nach Brüssel, 14 Milliarden kamen als Fördermittel zurück) an die EU. Damit die Fördermittel in Anspruch genommen werden konnten, musste Österreich jedoch bei vielen geförderten Projekten nochmals Steuergelder zuschießen! Alle zehn der im Jahr 2004 neu
aufgenommenen Staaten sind
Nettoempfänger.
Nettozahler gibt es seither nur noch
elf: Deutschland, Großbritannien,
Frankreich, Niederlande, Italien, Belgien, Österreich, Schweden, Finnland, Dänemark,
Luxemburg. Auch Nicht-EU-Staaten müssen in den EU-Topf einzahlen. So hat sich beispielsweise Norwegen verpflichtet, im Zeitraum zwischen 1. Mai 2004 und 30. April 2009 jährlich 226,9 Millionen Euro zu bezahlen. Damit erkaufte sich Norwegen den Marktzutritt in die zehn neuen EU-Staaten. Die Mittel werden nach einem vertraglich vereinbarten Schlüssel verteilt: Polen erhält fast 50 Prozent der Gelder, Ungarn 13 %, die Tschechische Republik 11 %, Litauen und die Slowakei je 7 %, Lettland 6 % und Estland 4 %. Die Schweiz zahlt von
2006 bis 2010 insgesamt eine Milliarde Franken (667
Millionen Euro) für Entwicklungsproj-ekte in den zehn neuen EU-Staaten.
Griechenland (kassiert seit 25 Jahren!), Spanien und Portugal (kassieren seit 20
Jahren!) protestierten heftig. Sie wollen ebenfalls ein Stück vom
Frankenkuchen. |
EU-Staaten in Zahlen
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| Staatsschuld: EU-Prognose 2011 2012 Schweiz, Türkei: Werte 2010 |
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KOHÄSIONSMASSNAHMEN Um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt
innerhalb der EU zu stärken, beteiligt sie sich über den
Kohäsionsfond (62 Millionen Euro) an
Investitionen in Umweltsektor und den transeuropäischen Verkehrsnetzen.
Diese Kohäsionspolitik kostet für die Finanzperiode 2007 - 2013
308 Milliarden Euro, das ist ein gutes
Drittel der EU-Ausgaben. siehe
Gesamtfinanzrahmen 2007 - 2013 |
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Kohäsionszahlungen 2007 - 2013 in Mrd. Euro |
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| Kohäsionsfond | Strukturfond | Gesamt | |
| Estland | 1,02 | 2,04 | 3,06 |
| Lettland | 1,36 | 2,73 | 4,09 |
| Litauen | 2,03 | 4,06 | 6,10 |
| Malta | 0,25 | 0,51 | 0,76 |
| Polen | 19,56 | 40,14 | 59,70 |
| Slowakei | 3,43 | 6,83 | 10,26 |
| Slowenien | 1,24 | 2,50 | 3,74 |
| Tschechien | 7,83 | 15,87 | 23,70 |
| Ungarn | 7,59 | 14,86 | 22,45 |
| Zypern | 0,19 | 0,39 | 0,58 |
| Bulgarien | 2,02 | 4,03 | 6,05 |
| Rumänien | 5,77 | 11,55 | 17,32 |
| EU-alt | 9,26 | 140,59 | 149,85 |
| 61,56 | 246,48 | 308,04 | |
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Quelle: EU-Kommission, EUROSTAT |
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Die Eigenmittelobergrenze der EU (das sind die
Beiträge aus den nationalen Haushalten) wurden mit 1,24 Prozent des gemeinsamen
Bruttonationaleinkommens (BNE) nach oben begrenzt. Eine Ausgabenfinanzierung durch
Verschuldung ist verboten. Zahlungsermächtigungen = Budget für tatsächlich Ausgaben im nächsten Budgetjahr (2012: 129,1 Mrd. €) Verpflichtungsermächtigungen = Budget für neu teilweise über mehrere Jahre laufende finanzielle Verpflichtungen (2012: 147,2 Mrd. €) |
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Größte Empfänger von
EU-Agrarsubventionen
in
Mrd. €
| 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | |
| Frankreich | 10,0 | 9,8 | 9,85 | |
| Spanien | 7,1 | 6,6 | 7,04 | |
| Deutschland | 6,6 | 6,7 | 6,05 | |
| Italien | 5,4 | 5,3 | 5,73 | |
| Großbritannien | 3,8 | 3,7 | 3,94 | |
| Griechenland | 3,4 | 2,9 | 2,92 | |
| Polen | 3,69 | |||
| EU-Kommission + Eurostat | ||||
EU-Agrarsubventionen an österreichische Betriebe?
Waren mal komplett im Internet zu finden:
www.transparenzdatenbank.at. Seit Mai 2011 werden die Förderungen an die
Bauern wegen
"Datenschutzrechtlicher Bedenken" nicht mehr veröffentlicht. Damit wurde die
Datenbank auf nur noch 4.364 Subventionsempfänger eingeschmolzen.
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Der EU-STRUKTURFOND Aufgabe des
Kommissariats für Regionalpolitik
ist die Förderung entwicklungsschwacher Regionen im EU-Raum. Sobald in
einer Region das Pro-Kopf-Einkommen 75 % des EU-Durchschnitts erreicht,
wird die Förderung langsam abgebaut. |


Grafiken: WEBSCHOOL
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Der EU- FISKALUNION Im März 2012 soll von 26 EU-Ländern (außer GB) ein Vertrag zur Gründung einer Fiskalunion unterzeichnet werden. } Die einzelnen Regierungen müssen sich verpflichten, eine Schuldenbremse im Verfassungsrang einzurichten. Damit werden sie gezwungen, für einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu sorgen. Der gilt als erreicht, wenn das strukturelle - d. h. um konjunkturelle Einflüsse bereinigte - Defizit 0,5 % des BIP nicht übersteigt. } Die Richter des Europäischen Gerichtshofs können im Zweifel prüfen, ob die Schuldenbremse vertragskonform im nationalen Recht verankert ist. } Übersteigt das Defizit die 3 %-Marke wird automatisch ein Strafverfahren gestartet. Der Rat der EU-Finanzminister kann das mit 2/3 Mehrheit verhindern. } Ist ein Strafverfahren im Laufen, muss der Staat der EU-Kommission ein Programm mit Sparmaßnahmen und Strukturreformen vorlegen, dessen Einhaltung von Kommission und Finanzministerrat überwacht wird. |
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Europäische Nachbarschaftspolitik nennt die
EU ihre Geldflüsse an die
Mittelmeerstaaten. |
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EU-VORSITZ |
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1. Juli bis 31. Dezember 2005 - GROSSBRITANNIEN |
1. Jänner bis 30. Juni 2006 - ÖSTERREICH dann 1. 1. - 30. 6. 2019 |
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1. Juli bis 31. Dezember 2006 - FINNLAND |
1. Jänner bis 30. Juni 2007 - DEUTSCHLAND |
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1. Juli bis 31. Dezember 2007 - PORTUGAL |
1. Jänner bis 30. Juni 2008 - SLOWENIEN |
| 1. Juli bis 31. Dezember 2008 - FRANKREICH | 1. Jänner bis 30. Juni 2009 - TSCHECHIEN |
| 1. Juli bis 31. Dezember 2009 - SCHWEDEN | 1. Jänner bis 30. Juni 2010 - SPANIEN |
| 1. Juli bis 31. Dezember 2010 - BELGIEN | 1. Jänner bis 30. Juni 2011 - UNGARN |
| 1. Juli bis 31. Dezember 2011 - POLEN | 1. Jänner bis 30. Juni 2012 - DÄNEMARK |
| 1. Juli bis 31. Dezember 2012 - ZYPERN | |
Literatur zum Thema EU: Sanftes Monster Brüssel oder die Entmündigung Europas Hans Magnus Enzensberger
POLITIK DIREKTE DEMOKRATIE PARLAMENTARISMUS SCHENGENER ABKOMMEN EURO-KONVERGENZKRITERIEN