POLITIK    DIREKTE DEMOKRATIE    PARLAMENTARISMUS    EUROPÄISCHER GERICHTSHOF    EU-VERFASSUNG    RATING-AGENTUREN

 

    SCHENGENER ABKOMMEN  EURO-KONVERGENZKRITERIEN  NETTOZAHLER  KOHÄSIONSPOLITIK  STRUKTURFOND  STAATEN IN ZAHLEN

 

EU-BEITRITT: ABSTIMMUNGSERGEBNISSE    EU-VORSITZ seit 2005    EU-KOMMISSION    EUROPÄISCHER STABILITÄTSMECHANISMUS

 

EU-FISKALUNION

 

 

EU

ROPÄISCHE UNION Und die Größe ist gefährlich
Und der Ruhm ein leeres Spiel
            " Der Traum ein Leben"     GRILLPARZER

 

 

Es war einmal, da kamen ein paar Männer zusammen, die waren der Meinung, Europa habe nun genug Leichen aufgehäuft und es wäre an der Zeit, nationalstaatliches Denken gemeinsamen, friedlichen Zielen unterzuordnen.

Im Auftrag der Alliierten sollte Frankreich Vorschläge für die Kontrolle des kriegswirtschaftlichen Potentials im Ruhrgebiet machen. Der französische Außenminister Robert Schuman schlug in seiner Erklärung vom 9. Mai 1950 die Bildung eines Einheitsmarktes für Kohle und Stahl unter gemeinschaftlicher Kontrolle vor.

Der deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer (Bild unten) sah in dem Plan die Möglichkeit der Wiedereingliederung Deutschlands in die Völkergemeinschaft.
 

  Bild-Kanzleramt

1951 wurde der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Paris von Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland, Italien, Belgien den Niederlanden und Luxemburg unterzeichnet.
1952
trat der Vertrag in Kraft. Neu an diesem Konzept war die Übernationalität, die rechtlichen Bestimmungen dieses Vertrags hatten Vorrang gegenüber nationalen Rechten in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Die "Gemeinsame Versammlung der EGKS" war ein parlamentarisches Organ, die Mitglieder wurden von den nationalen Parlamenten delegiert.
1952
unterzeichneten die EGKS-Staaten den Vertrag über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG), mit dem nach der wirtschaftlichen auch ihre militärische Integration gelungen wäre. Der Vertrag kam nicht zustande, weil die französische Nationalversammlung die Ratifikation verweigerte!
1957
wurden die Römer Verträge unterzeichnet. Die Mitglieder der EGKS gründeten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom). Die Verträge traten 1958 in Kraft. Sie enthalten auch Formulierungen über einen "immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker".
1963
der Beitritt Großbritanniens zur EWG wird durch ein Veto Frankreichs verhindert!
1968
kam es zur Fusionierung der Organe der drei europäischen Gemeinschaften. Neue Bezeichnung: EG. Die Zölle im innergemeinschaftlichen Handel werden abgeschafft, die nationalen Zölle gegenüber Drittstaaten durch den Gemeinsamen Zolltarif ersetzt.
1973
traten Großbritannien, Dänemark und Irland der EG bei.
1974
Schaffung des Europäischen Rates, des bis heute wichtigsten EU-Organs.
1975
erhält die EG "eigene Einnahmen". Zuständig für den EG-Haushalt waren Ministerrat und Parlament.
1979
erste direkte Volkswahl des Europäischen Parlaments, jeder Mitgliedstaat bildet einen Wahlkreis. Die Wahlbeteiligung betrug 61 Prozent. Neuwahlen alle fünf Jahre.
1981
Beitritt Griechenlands
1986
mit der Einheitlichen Europäischen Akte erhält das Parlament neue Kompetenzen und Mitentscheidungsrechte beim Abschluss von Beitritts- und Assoziationsverträgen. Noch bestehende wirtschaftliche Hindernisse zwischen den Mitgliedstaaten müssen bis 1992 beseitigt werden, damit ab diesem Zeitpunkt freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr möglich ist.
1986
Portugal und Spanien treten bei.
1992
in Maastricht wird der Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet. Bis Ende 1993 wurde er von allen Mitgliedstaaten ratifiziert - von Dänemark allerdings erst im zweiten "Versuch" und nachdem sich die Dänen einige Sonderregelungen ausgehandelt hatten. Die zwölf gelben Sterne in der EU-Flagge stehen für je einen der zwölf Unterzeichnerstaaten.
1995
treten Finnland, Österreich und Schweden bei.
Bundeskanzler Kohl und der französische Ministerpräsident Mitterand haben die Entwicklung der EU in den letzten 20 Jahren vor der Jahrhundertwende maßgeblich beeinflusst.

 

  Bild Kanzleramt

 
1997 der Vertrag von Amsterdam sichert dem EU-Parlament weitere Rechte (z. B. Zustimmungsrecht bei der Ernennung des Kommissionspräsidenten)
1998
Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
1998  1. Juni - Die Europäische Zentralbank wird gegründet.
1999
Europäische Währungsunion mit der Einheitsvaluta EURO wird in 11 Staaten eingeführt. Griechenland ist nicht dabei. Ende des Schillings an den Devisenbörsen. Am 4. Dez. wird erstmals der EURO gehandelt. 1. Dollarkurs: 1 € = 1,1811 $
2000
Beim Gipfeltreffen in Nizza einigen sich die Regierungschefs der EU über jene institutionellen Reformen, die notwendig sind, damit die EU nach erfolgter Erweiterung handlungs- und entscheidungsfähig bleibt. Der Vertrag von Nizza muss bis Ende 2002 von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert sein. In Irland waren zwei Volksabstimmungen nötig, bis die für die Ratifizierung erforderliche Mehrheit erreicht war. Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakei.
Die Kommission empfiehlt den EURO-Beitritt der Griechen. Das EU-Parlament stimmt mit großer Mehrheit dafür. Beim EU-Gipfel in Feira (POR) wird der Beitritt Griechenlands beschlossen.
Historischer Tiefststand des EURO:
 1 € = 0,8252 $
2001 Am 1. Jänner wird die EURO-Zone auf Griechenland ausgeweitet
2002
Am 1. Jänner werden die nationalen Währungen (außer in GB, Dänemark und Schweden) durch den EURO ersetzt.  Beim Gipfeltreffen in Brüssel (Oktober) sind die notwendigen Umstrukturierungen des EU-Budgets nach der nächsten Erweiterung (2004) der schwierigste Verhandlungspunkt. Der Gipfel in Kopenhagen (Dezember) schließt die Beitrittsverhandlungen ab.
2003
Frühjahr - Unterzeichnung des Beitrittsvertrags (16. April in Athen), danach dauert es ungefähr ein Jahr, bis die Ratifizierung des Beitrittsvertrags in den 15 EU-Staaten und die Abstimmungen in den Kandidatenländern beendet sind.
2004
Am 2. Mai - Beitritt von Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, Slowakei und Zypern. 13. Juni - Wahlen zum EU-Parlament in den alten und neuen Mitgliedstaaten. Spärliche Wahlbeteiligung; Siehe Daten auf dieser Seite unten.

Die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten einigen sich am 19. Juni
auf eine gemeinsame Verfassung
29. Oktober - Unterzeichnung des "Vertrags über eine Verfassung für Europa" (beinhaltet 448 Artikel, sowie div.  Protokolle und Anhänge). Er tritt in Kraft, sobald alle nationalen Parlamente dem Vertrag zugestimmt (= Ratifizierung) haben bzw. die in elf Staaten zu erwartenden Volksabstimmungen positiv verlaufen sind. Das wird dauern, als erster Staat hat Litauen die Verfassung ratifiziert (10. 11. 04), als letzte Staaten lassen Großbritannien und die Tschechische Republik (Juni 2006) abstimmen. Vorausgesetzt, alle Staaten stimmen zu, kann die Verfassung im November 2006 in Kraft treten.
Am 23. Juni 2007 beschloss der EU-Rat den Begriff VERFASSUNG nicht mehr zu verwenden!

2005
12. Jänner - Mit 500 gegen 137 Stimmen (40 Enthaltungen; 55 waren irgendwo anders) hat das EU-Parlament den Vertrag über die Europäische Verfassung befürwortet.
April
- Unterzeichnung der Beitrittsverträge mit Bulgarien und Rumänien. Frühester Beitrittstermin: 2007
3. Oktober - Beginn der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei.
2006
12. Juni - 1. Kapitel der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und Kroatien abgeschlossen.
2006 11. Dezember - Die EUsetzt die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei in acht Themengebieten aus. Bei den anderen Themenbereichen sollen Verhandlungen zwar aufgenommen, aber nicht abgeschlossen werden.
2007
1. Jänner - Beitritt Bulgarien und Rumänien. Slowenien wird in die €-Zone aufgenommen.
24. Juni - Die deutsche Präsidentschaft legt in Brüssel einen "Reformvertrag" zur Abstimmung vor, der den von einigen Mitgliedstaaten abgelehnten "Verfassungsvertrag" ersetzen soll. Der EU-Vertrag (Nizza) behält seine Bezeichnung, der Vertrag zur Gründung der EG (siehe 1968) wird in "Vertrag über die Arbeitsweise der Union" umbenannt. Die EU erhält Rechtspersönlichkeit und ersetzt die EG. Der Reformvertrag wird während der Zeit des portugiesischen Vorsitzes auf einer Regierungskonferenz in seinen Details ausgearbeitet.
2007
19. Oktober - Als "Ersatz" für die gescheiterte Verfassung werden der "Vertrag über die Europäische Union" und der Vertrag über die Arbeitsweise der Union beschlossen und am
2007
13. Dezember - in Lissabon ("Vertrag von Lissabon" siehe
Reformvertrag) unterzeichnet.
2008
1. Jänner - Malta und Zypern werden in die €-Zone aufgenommen.
2008 12. Juni - Irland: Volksabstimmung über den Reformvertrag von Lissabon NEIN: 862.415 53,4 %  JA: 752.451 46,6 %
2009 1. Jänner - Slowakei wird in die €-Zone aufgenommen.
2009 Mai - Die Euro-Länder beschließen ein Hilfspaket für Griechenland in der Höhe von 110 Mrd.€. Die Hilfsfonds ESM und EFSF werden eingerichtet.
2009
3. November - Der  tschechische Präsident unterschreibt nach langem Widerstand den Beitritt seines Landes zum "Lissabon-Vertrag".
2009 1. Dezember - Vertrag von Lissabon tritt in Kraft.
2011 1. Jänner - Estland wird in die €-Zone aufgenommen.
2011 Juli - erneut bekommt Griechenland ein Hilfspaket, diesmal beträgt die Kreditsumme 109 Mrd.€.
2011 1. Dez. - EU-Parlament stimmt dem Beitritt Kroatiens zu (Aufnahme 1. Juli 2013)
2011 10. Dez. - 26 EU-Mitglieder (außer GB) schließen sich zu einer Fiskalunion zusammen. Im März 2012 soll ein Vertrag vorliegen
2012 Jänner - die EURO-Staaten beschließen Wachstumsprogramme, einen permanenten Rettungsschirm und einen Fiskalpakt, der ihrer finanzielle Stabilität verbessern und langfristig sichern soll. 25 EU-Staaten planen den Pakt zu unterzeichnen. GB und Tschechien lehnen ihn ab.

 

 

 

Abstimmungen über den EG- bzw. EU-Beitritt
   

Ergebnis

Irland 10. Mai 1972 83 %  JA
Norwegen 24. September 1972 54 % NEIN
Dänemark 2. Oktober 1972

63 %  JA

Großbritannien  5. Juni 1975

67 %  JA

Grönland EG-Austritt! 1982 53 %  JA
Schweiz EWR-Beitritt 6. Dezember 1992 50,3 % NEIN
ÖSTERREICH 12. Juni 1994

67 %  JA

Finnland 16. Oktober 1994

57 %  JA

Schweden 13. November 1994

53 %  JA

Norwegen 28. November 2000 52 % NEIN
Malta 8. März 2003

53 %  JA

Slowenien 23. März 2003

90 %  JA

Ungarn 12. April 2003

84 %  JA

Litauen 11. Mai 2003

90 %  JA

Slowakei 16. Mai 2003

92 %  JA

Polen 8. Juni 2003

78 %  JA

Tschechien 14. Juni 2003

77 %  JA

Estland 14. September 2003

67 %  JA

Lettland 20. September 2003

67 %  JA

Kroatien 22. Jänner 2012

67 %  JA

 

 

EU-15: Fläche 3,2 Millionen Quadratkilometer  Einwohner: 375 Millionen
EU-25
: Fläche 4,0 Millionen Quadratkilometer  Einwohner: 450 Millionen
EU-27
: Fläche 4,3 Millionen Quadratkilometer  Einwohner: 480 Millionen

 

 

Die Institutionen der EUROPÄISCHEN UNION

EUROPÄISCHES PARLAMENT
wird für fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Es ist die demokratische Vertretung aller EU-Bürger. Nächster Wahltermin: Juni
2009
Wahlberechtigt
sind alle Österreicherinnen, Österreicher und alle in Österreich wohnenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in die Europawählerevidenz eingetragen sind und die spätestens mit Ablauf des Wahltages das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wählbar
sind Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in die Europawählerevidenz eingetragen sind und die spätestens mit Ablauf des Wahltages das 19. Lebensjahr vollendet haben.
Unionsbürger unterliegen dem Wahlrecht des EU-Staates, in dem sie leben. D. h. für Unionsbürger, die in Belgien oder Luxemburg leben gilt Wahlpflicht.

Sitz
:

Die Arbeitsorte des Parlaments liegen in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Die Plenartagungen, zu denen alle Abgeordneten zusammenkommen, finden in Straßburg (Bild unten rechts) statt, das somit Sitz des Parlaments ist. Die parlamentarischen Ausschüsse sowie die zusätzlichen Plenartagungen finden in Brüssel (Bild unten links) statt, während das Generalsekretariat in Luxemburg angesiedelt ist. Aus dieser örtlichen Aufteilung, ein Ergebnis nationaler Eitelkeiten, entstehen unnötig hohe Kosten und sinnlose zeitliche Beanspruchung der Abgeordneten.

 

                                        Bilder EU

 

 

Zahl der Abgeordneten: bis 2004 626, nach der Erweiterung 2004 732, seit der Aufnahme von Rumänien und Bulgarien 785, ab Ende 2009 750 - oder auch nicht.
Im Reformvertrag ist die Gesamtmandatszahl von 750, die Maximalmandate eines Staates mit 96 und die Minimalmandate eines Staates mit 6 festgeschrieben (Reformvertrag Artikel 14 Abs. 2 EU-Vertrag). Innerhalb dieser Grenzen kann über Mandatsverschiebungen verhandelt werden. Das wird spätestens bei der nächsten Erweiterung geschehen.
Die Addition der
Mandate ab 2009 ergibt 751, jedoch verliert der Parlamentspräsident sein Stimmrecht. Eine Regelung, durch die sich Italien beim Reformgipfel (19. 10. 2007) in letzter Minute ein 73 Mandat sicherte.
*Da der Vertrag von Lissabon von Tschechien erst am 3. Nov. 09 unterzeichnet wurde, fanden die EU-Wahlen noch nach den Regeln des Nizzaer Vertrags statt, welche für Deutschland noch 99 Mandate vorsahen. Die drei gewählten  "überzähligen" Abgeordneten dürfen bis zu den Wahlen 2014 bleiben, somit gibt es bis dahin 754 Parlamentarier.
 

Aufteilung der Sitze nach Mitgliedstaaten
 

Nation

-2004 / ab 2004 / ab 2007 / ab 12/09

Nation ab 2004 / ab 2007 / ab 12/09
Deutschland 99 / 99 / 99 /  96* Polen 54 / 50 /  51
Großbritannien 87 / 78 / 72 /  73 Tschechien 24 / 22 /  22
Frankreich 87 / 78 / 72 /  74 Ungarn 24 / 22 /  22
Italien 87 / 78 / 72 /  73 Slowakei 14 / 13 /  13
Spanien 64 / 54 / 50 /  54 Litauen 13 / 12 /  12
Niederlande 31 / 27 / 25 /  26 Lettland 9 / 8 /  9
Griechenland 25 / 24 / 22 /  22 Slowenien 7 / 7 /  8
Belgien 25 / 24 / 22 /  22 Estland 6 / 5 /  6
Portugal 25 / 24 / 22 /  22 Zypern 6 / 5 /  6
Schweden 22 / 19 / 18 /  20 Malta 5 / 5 /  6
Österreich 21 / 18 / 17 /  19 Rumänien 35 /  33
Dänemark 16 / 14 / 13 /  13 Bulgarien 18 /  18
Finnland 16 / 14 / 13 /  13
Irland 15 / 13 / 12 /  12 Kroatien
Luxemburg   6 /   6 / 6 /  6

 

 

Wahlen zum EU-PARLAMENT - Wahlbeteiligung in % 2009 / 2004  /  1999

 
Deutschland 42,5  43  45,2 Griechenland (Wahlpfl.)  71,2  62,8  75,3 Lettland 52,9   41,2
Frankreich 40,5  43,1  46,8 Spanien   49,5   45,9   63 Zypern 59,4   71,2
Belgien (Wahlpflicht) 89,3  90,8  91 Portugal   37,0   38,7   40 Ungarn 35,6   38,5
Italien  66,0   73,1  70,8 Schweden 43,8  37,2  38,8 Malta 78,8   82,4
Luxemburg   91,0   90   87,3 Österreich 46,0  42,4  49,4 Polen 24,5  20,4
Niederlande  36,5   39,1  30,0 Finnland  40,3   41,4  31,4 Slowenien 21,4   28,3
Großbritannien   38,9   24,0 Tschechien 25,0   27,9 Slowakei 19,8  16,7
Irland   54,9   59,7  50,2 Estland 43,2   26,9
Dänemark  50,2   47,9  50,5 Litauen  15,7   48,2

 


 

EU-Wahl 2009, BZÖ-Kandidat Stadler EU-Wahl 2009, Kandidat seiner eigenen Liste: MARTIN
Plakatfotos: NETSCHOOL
 

Ergebnis DEUTSCHLAND: CDU/CSU 43 Mandate, SPD 23, Grüne 14, FDP 11, Linke 8

Ergebnis ÖSTERREICH: ÖVP 6 Mandate, SPÖ 4, Liste Martin 3, FPÖ 2, Grüne 2, BZÖ 1
Obwohl klar war, dass mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags dem BZÖ ein Mandat zugesprochen werden wird, hat "man" die dann an das BZÖ zu zahlende Rückerstattung der Wahlkampfkosten in der Höhe von 576.882,17 €  unter den anderen Parteien aufgeteilt.
Der Vertrag trat schließlich am 1. 12. 2009 in Kraft, das BZÖ erhielt seine 576.882,17 €, trotzdem mussten die anderen Parteien keinen Cent zurückzahlen!

 

 

EU-Gesetzgebung 

EU-PARLAMENT - Abgeordnete, Aufgaben und Organisation

 

RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (Ministerrat)

Das NEIN der Iren zum Lissabon-Vertrag verhinderte vorerst Reformen, nach erneuter Abstimmung schwenkten die Iren um und der Vertrag konnte Ende 2009 doch noch in Kraft treten.
Daher kam es zu Verspätungen bei der Wahl des für 2,5 Jahre zu wählenden Ratspräsidenten, der den Vorsitz beim Treffen der Staatsoberhäupter führen soll.

Der
 Ratspräsidenten, kann einmal wiedergewählt werden. Für seine Wahl reicht ein mit qualifizierte Mehrheit zustande gekommener Beschluss des Europäischen Rates (EU-Vertrag Art. 15 Abs. 5 + Art. 18 Abs. 1).

 

Der Ratspräsident (Jahreseinkommen mit 293.000,- + Spesen gleich hoch wie jenes des Kommissionspräsidenten) wird künftig alle EU-Gipfel ausrichten, wofür ihm 6,5 Mio. € zur Verfügung stehen. Diese Ausgaben trugen bisher die jeweiligen EU-Vorsitzländer. Sein Team umfasst 22 Personen, deren Kosten mit 6 Mio. € budgetiert sind.

Erster Ratspräsident ist Herman Van Rompuy (B)
 

Die Etablierung des Hohen Repräsentanten für Außen- und Sicherheitspolitik, der ab 2009 dem Rat der Außenminister vorsitzen hätte sollen verschiebt sich auf Feber 2010.  Amtszeit: 5 Jahre

Der Hohen Repräsentant wird den zu schaffenden Auswärtigen Dienst der EU  (~ 7.000 Mitarbeiter; Vertretungen weltweit in 136 Staaten) leiten.
In Personalunion ist er auch Vizepräsident der EU-Kommission.
Erste Amtsinhaberin ist Catherine Ashton (GB)
 

Bei den Sitzungen aller anderen Fachminister obliegt die Vorsitzführung weiterhin dem Fachminister des Vorsitzlandes.

Der Rat ist wichtigste Entscheidungsorgan der Europäischen Union. Er besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten auf Ministerebene, die regelmäßig zusammentreten.
Je nach den auf der Tagesordnung stehenden Fragen ändert sich die Zusammensetzung des Rats: auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Ausbildung, Telekommunikation ...

Aufgaben:
  • Er ist das Gesetzgebungsorgan der Union; in einer Vielzahl von Gemeinschaftsbereichen nimmt er seine Gesetzgebungsbefugnis zusammen mit dem Europäischen Parlament wahr
  • Er sorgt für die Koordinierung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten
  • Er schließt im Namen der Gemeinschaft internationale Verträge zwischen ihr und einem oder mehreren Staaten oder weltweiten Organisationen
  • Er teilt die Haushaltsbefugnis des Parlaments
  • Er erlässt die notwendigen Entscheidungen zur Festlegung und Durchführung der Außen- und Sicherheitspolitik anhand der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Orientierungen
  • Er koordiniert das Vorgehen der Mitgliedstaaten und verabschiedet Maßnahmen im Bereich der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen
Abhängig von der wirtschaftlichen Leistung und Einwohnerzahl eines Mitgliedstaates haben die Stimmen der Minister unterschiedliches Gewicht. Für einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit sind ab 1. Nov. 2004 232 Stimmen (von 321) notwendig. Und noch zwei weitere Hürden sind zu nehmen:
  1. Der Beschluss muss von der Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt werden und
  2. diese Mehrheit muss außerdem mindestens 62 % der Unionsbevölkerung repräsentieren

Ab 2014 erfolgen die Abstimmungen nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit:
55 % der Staaten, die 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, fassen einen Beschluss.
Sollte 2014 ein EU-Staat eine weitere Verzögerung des Prinzips verlangen, wird die Einführung auf 2017 verschoben.

Die Aufnahme neuer Mitglieder kann nur einstimmig erfolgen!
Bis Mai 2004 gab es insgesamt 87 Stimmen, ab 1. November 2004 321

Aufteilung der Stimmgewichtung
Nation vor / nach der Erweiterung Nation

nach der Aufnahme

Deutschland 10 / 29 Polen 27
Großbritannien 10 / 29 Tschechien 12
Frankreich 10 / 29 Ungarn 12
Italien 10 / 29 Slowakei 7
Spanien   8 / 27 Litauen 7
Niederlande   5 / 13 Lettland 4
Griechenland   5 / 12 Slowenien 4
Belgien   5 / 12 Estland 4
Portugal   5 / 12 Zypern 4
Schweden   4 / 10 Malta 3
Österreich   4 / 10
Dänemark   3 /   7 Rumänien 14
Finnland   3 /   7 Bulgarien 10
Irland   3 /   7
Luxemburg   2 /   4

   

 

 

EUROPÄISCHE KOMMISSION

Die Europäische Kommission vertritt das Allgemeininteresse der Union. Der Präsident und die Mitglieder der Kommission werden von den Mitgliedstaaten mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments ernannt. Sie sollen im Interesse der Union handeln und NICHT die Anliegen ihres Staates vertreten!

Bis zu den EU-Wahlen 2009 stellt jeder Mitgliedstaat einen Kommissar. Danach sah der Vertrag von Lissabon  vor,  die Kommission auf 15 Personen zu verkleinern, die Mitgliedstaaten hätten "ihre" Kommissare nach dem  Rotationsprinzip gestellt.
Im Dezember 08 erhielten die Iren im Gegenzug für eine Wiederholung der Volksabstimmung (im 1. Versuch am 12. 6. 08 wurde der
Vertrag von Lissabon abgelehnt) die Zusicherung, dass weiterhin alle Staaten einen Kommissar stellen werden. Womit der, von den meisten Mitgliedstaaten bereits ratifizierte, Vertrag von Lissabon wieder verändert wurde.
 
Die Kommission BARROSO I wurde am 18. November 2004 vom Parlament mit 449 JA-Stimmen bestätigt. 149 Abgeordnete stimmten dagegen, 82 haben sich der Stimme enthalten. Ergibt eine Gesamtbeteiligung von 680 Parlamentariern. 52 fehlten. Die waren auch irgendwo.
Die Kommission
BARROSO II (Zusammensetzung weiter unten) wurde am 9. Feber 2010 vom Parlament mit 488 JA-Stimmen bestätigt. 137 Abgeordnete stimmten dagegen, 72 haben sich der Stimme enthalten. Ergibt eine Gesamtbeteiligung von 697 Parlamentariern. 53 fehlten. Krank? Im Stau? Keine Zeit? Vergessen?
 

Aufgaben:

  • Schlägt Gesetzestexte vor, die dem Parlament und dem Rat unterbreitet werden
  • Sorgt für die Ausführung der europäischen Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen), des Haushalts und der Programme, die vom Rat und vom Parlament angenommen werden
  • Als Hüterin der Verträge sorgt sie gemeinsam mit dem Gerichtshof für die Befolgung des Gemeinschaftsrechts
  • Als Vertreterin der Union auf weltweiter Ebene handelt sie vor allem in den Bereichen Handel und Zusammenarbeit internationale Übereinkommen aus

Monatliches Einkommen: Brutto 12 x / Jahr - Nach einem vor dem EuGH durchgefochtenen Rechtsstreit gegen die EU-Staaten gab es eine Gehaltserhöhung von 3,7 % rückwirkend ab Mitte 2009 und weiteren 0,4 % ab Juli 2010

  • Kommissionspräsident: Grundgehalt 25.326.- + 15 % Ortszuschlag + 1.418.- Repräsentationszulage + Familienzulage (gestaffelt nach Kopfzahl)
  • Jeder der sechs Vizepräsidenten*: Grundgehalt 22.880.- + 15 % Ortszuschlag + 911.- Repräsentationszulage + Familienzulage (gestaffelt nach Kopfzahl)
  • Kommissare: Grundgehalt 20.646.- + 15 % Ortszuschlag + 607.- Repräsentationszulage + Familienzulage (gestaffelt nach Kopfzahl) Kommissare, die mind. eine Legislaturperiode im Amt waren, erhalten nach ihrem Ausscheiden mehr als 10.000,- € pro Monat über einen Zeitraum von drei Jahren.
     
Kommissionspräsident: Manuel BARROSO (POR)
Catherine Ashton (GB) Hohe Repräsentantin Janusz Lewandowski (POL) Budget + Finanzen
Johannes Hahn (Ö) Regionales Máire Geoghegan-Quinn  (IRL) Forschung, Innovation
Günter Oettinger (D) Energie Connie Hedegaard (DEN) Klimaschutz
Joaquin Almunia* (ESP) Wettbewerb Cecila Malmström (SWE) Inneres
Siim Kallas* (EST) Transport Andris Piebalgs (LET) Entwicklungshilfe
Neelie Kroes-Smit* (NED) Digitales, Informationsgesellschaft Janez Potocnik (SLO) Umwelt
Antonio Tajani* (I) Industrie / Unternehmen Olli Rehn (FIN) Wirtschaft, Währung
László Andor (HUN) Soziales Viviane Reding* (LUX) Justiz + Grundrechte
Michel Barnier (F) Binnenmarkt Maros Sefcovic* (SVK) Verwaltung, EU-Institutionen
Dacian Ciolos (RUM) Landwirtschaft Kristalina Georgiewa (BUL) Humanitäre Koordination + Hilfe
Maria Damanaki (GRI) Fischerei Androulla Vassiliou (CYP) Bildung, Kultur, Jugend
Karel De Gucht (BEL) Außenhandel Algirdas Semeta (LIT) Steuern + Zollunion
Stefan Füle (TCH) Erweiterung John Dalli (MLT) Gesundheit

 

 

Der Kommissionsapparat wächst und wächst und wächst....
im September 2010 beschäftigte die EU-Bürokratie 101 Generaldirektoren (Grundgehalt p. M. 15.000 bis 18.000 €), deren Stellvertreter und 338 "einfache" Direktoren (Grundgehalt p. M. 13.000 bis 16.600 €). Quelle: Handelsblatt Nr. 143

 

EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
Er
überprüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Union. Seine 27 Mitglieder (je Unionsstaat eines) werden vom Ministerrat ernannt. Ihre Amtszeit dauert sechs Jahre.

 

EUROPÄISCHER GERICHTSHOF

 

 

 

SCHENGENER ABKOMMEN

Unterzeichnet am 14. Juni 1985 in Schengen (Luxemburg). Die wichtigsten Punkte dieses Abkommens sind:

  • Wegfall der Grenzkontrollen
  • Anschluss an SIS
  • Polizeiliche Zusammenarbeit
  • Gemeinsame Visapolitik
Das SIS ist eine Datenbank und enthält Angaben über Personen, gegen die Haftbefehle oder Einreiseverbote bestehen. Ferner sind Vermisstenanzeigen, Nummern gestohlener Kraftfahrzeuge bzw. Reisepässe gespeichert.
Unterzeichnerstaaten
sind: Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Italien, Portugal, Spanien.
An den gemeinsamen Grenzen wurden die Grenzstationen geschlossen.
Mobile Kontrollen in Grenznähe
werden durchgeführt. (Reisepass nicht vergessen!)
Bei der Einreise aus einem Nicht-Schengen-Land muss jeder Pass genau kontrolliert werden.
Deutsche und italienische Polizeieinheiten dürfen Straftäter einige Kilometer innerhalb Österreichs verfolgen.
Gleiches gilt für die österreichische Polizei in den beiden Nachbarstaaten.

Im Dezember 2007 wurden Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien Schengen-Mitglieder.
 

PRÜMER VERTRAG

Unterzeichnet am 27. Mai 2005 in Prüm (D). Der Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammen-arbeit (Austausch von DNS-Profilen, Fingerabdrücken, Daten zu Fahrzeugen und Haltern) insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration wurde von den BENELUX-Staaten, Deutschland, Österreich, Frankreich und Spanien unterfertigt.
Den Beginn des Datenaustausches (anfangs nur DNS-Daten) machten Deutschland und Österreich im Jahr 2006.
Weitere acht EU-Mitglieder beabsichtigen einen Beitritt zum Vertrag

 

 

 

EURO - KONVERGENZKRITERIEN
 

Unionsstaaten, die am 1. Jänner 1999 den EURO einführen wollten mussten vorher bestimmte wirtschaftliche Vorgaben (Konvergenzkriterien) nicht überschreiten: Das Haushaltsdefizit durfte maximal 3 % des BIP und die Bruttoverschuldung höchstens 60 % des BIP betragen, die Inflation war auf 2,7 % limitiert. Griechenland meldete falsche Haushaltsdefizite, mit den tatsächlichen (1997 6,4 % / 1998 4,1 % / 1999 3,4 %) hätte die Aufnahme in die EURO-ZONE nicht erfolgen dürfen.

EURO-Symbol vor der Europäischen Zentralbank in Frankfurt
Euro-Skulptur vor dem EZB-Gebäude.
Künstler: Ottmar Hörl.
Eigentümer: "Frankfurter Kultur Komitee"
Bild: NETSCHOOL

Die Vorgaben für das Budgetdefizit und die Verschuldung sind Bestandteile des EU-Stabilitätspaktes. Wer diese Ziele nicht einhält, muss mit Maßnahmen der EU-Kommission rechnen.
Portugal ist der erste Unionsstaat gegen den die Kommission ein "Verfahren bei einem übermäßigen Defizit" eingeleitet hat (am 25. Juli 2002), weil die portugiesische Regierung das Defizit 2001 von 2,2 % auf 4,1 % korrigiert hat.
Wie sich 2004 herausstellte, war Portugals "Fehltritt" verglichen mit den Manipulationen Griechenlands nicht einmal der Rede wert. Die Griechen mussten 2004 eingestehen, ihre Defizitzahlen seit 2000 kreativ gestaltet zu haben. Für 2000 gaben sie 2,0 % Defizit an, tatsächlich waren es jedoch 4,1 %. Und so ging es weiter: 2001 und 2002 statt 1,4 % 3,7 %, 2003 statt 1,7 % 4,6 %. 2004 ging es mit 6,1 % Defizit noch weiter bergab. Bis heute und in der Vorschau bis 2011 haben die Griechen in keinem Jahr die 3-Prozent-Grenze eingehalten. Gleiches gilt für die Staatsschuld, 2008 waren es 94 % des BIP.
 

Auch die "Großen" wären "dran" gewesen: 2002 haben Deutschland, Frankreich und Italien die 3 % Marke überschritten, 2003 Deutschland, Frankreich, Großbritannien und die Niederlande, 2004 Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien und wieder einmal Portugal. Einsame Spitze waren Frankreich mit 4,1 % Defizit und 63 % Staatsverschuldung und Italien "beeindruckte" mit angezweifelten 3,0 % Defizit und 106 % Staatsverschuldung, die gleich zwei Konvergenzkriterien überschritten. Die Einleitung eines Verfahrens oder gar eine Strafzahlung, wie das seinerzeit im Fall Portugals geschehen ist,  wussten die "Großen" zu verhindern. Die Kommission war der Ansicht, dass dieses Vorgehen gegen die EU-Bestimmungen verstoße und hat den Ministerrat geklagt. Ein Urteil des EuGH gab der Kommission teilweise Recht und erklärte die Stilllegung der Verfahren für nichtig.
 
Österreich
ist mit seinem Budgetdefizit weit unter der "Gefahrengrenze": 2006 waren es 1,6 %, 2007 0,5 % und 2008 0,4 %, die Verschuldung liegt 2009 bei 66,5 % des BIP.
 
Von den im Mai 2004 aufgenommen EU-Mitgliedern überschreiten sechs (Malta, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Zypern) die 3 %-Grenze. Weil diese Staaten nicht zur Euro-Zone gehören, haben sie im Falle eines Defizitverfahrens dessen letzte beiden Stufen (Überwachung und Bestrafung) nicht zu befürchten. Zypern muss bis 2005 unter die 3 %-Grenze kommen, Malta 2006, Polen und die Slowakei haben Zeit bis 2007, Ungarn und Tschechien sogar bis 2008. Aber ganz so streng wird´s nicht werden.
 

Seit März 2005 ist der Stabilitätspakt eher ein "Elastizitätspakt". Die Defizitgrenze von 3 % darf überschritten werden, wenn ein Staat "hohe Beiträge zur Stärkung der internationalen Solidarität und zur Erreichung europäischer Politikziele, vor allem zur Vereinigung Europas" leistet. Also immer. Die Mitgliedstaaten versprechen, in wirtschaftlich guten Zeiten zu versuchen (!) ihr Defizit um 0,5 % abzubauen.

Frankreich, Italien, Deutschland und Portugal überschritten auch 2005 die 3-Prozentmarke, wobei Portugal sogar mit einem Haushaltsdefizit von 6 Prozent (!) rechnet.
 

Die EU-Kommission hat im September 2005 gegen Großbritannien wegen wiederholter Überschreitung der Defizitgrenze (in den Budgetperioden 2003/04 und 2004/05) ein Verfahren eingeleitet.
Staatsschuldenprognose für 2010: 80 % des
BIP
 

2008 hat die Europäische Statistikbehörde (Eurostat) bei den Griechen wieder mal etwas genauer geschaut und schon musste das im April mit 2,7 % angegebene Defizit auf 3,5 % korrigiert werden. Damit hat Griechenland seit seinem Beitritt zur Währungsunion noch nie das Defizit-Kriterium erfüllt.
2009 hatten die Griechen eine Staatsverschuldung in Höhe von 125 % des BIP erreicht. (Sehr schwacher Trost: Japans Staatsschuld lag 2010 bei 200 % des BIP, in Zahlen: 600 Billionen Yen = 4,6 Billionen €)
 

! Listenreich hatte man in ÖSTERREICH versucht, durch Ausgliederungen von Gesellschaften aus dem öffentlichen Sektor (BIG, ÖBB, Asfinag, ...) bei den Maastricht-Kriterien ein wenig zu tricksen. Doch EUROSTAT sah genauer hin und gab 2008 bekannt, dass Österreich im Jahr 2004 durch eine Kapitalaufstockung der ÖBB (1,4 Mrd. €) und Schuldentilgungen im Rahmen der Filetierung der ÖBB in mehrere operative Töchter, defiziterhöhende Vermögenstransfers vorgenommen hat. Daher musste das Defizit von 1,2 % auf 4,5 % korrigiert werden.
 

Kandidaten für die Aufnahme in die EURO-Zone müssen zwei Jahre am Europäischen Wechselkursmechanismus teilnehmen und dabei feste Bandbreiten einhalten (Abweichungen plus / minus 15 Prozent). Die Inflation darf nicht mehr als 1,5 % über der Inflationsrate der drei EU-Mitglieder mit der geringsten Teuerung liegen.
Slowenien
trat 2007 der Euro-Zone bei. Im Gegensatz zu manch "alten" Euroländern hatte es alle Auflagen und die Konvergenzkriterien erfüllt. Gleiches galt für die 2008 in den EURO-Raum aufgenommenen Staaten Malta und Zypern.
Die Staatsverschuldung der Euroschwächlinge (PIIGS) 2009:
Portugal 126,6 Mrd €, Irland 107,6 Mrd €, Italien 1.742,- Mrd €, Griechenland 267,4 Mrd €, Spanien 570,7 Mrd €

 

2010 konnten von den Euro-Staaten nur fünf ihre Staatsverschuldung unter der erlaubten 60 %-Marke halten: Luxemburg 16 %, Slowakei 39 %, Slowenien (43 %), Finnland 47 %, Zypern 59 %.
Zu mehr als 100 % verschuldet waren Griechenland (142,7 % Eurostat), Italien (117 %), Belgien (101 %).
 

Im April 2010 mussten die Euro-Staaten Griechenland mit Kreditzusagen für den Zeitraum 2010 - 2012 von 80 Mrd. € vor der Pleite bewahren. Dazu kommen weiter 30 Mrd. € vom Internationalen Währungsfond (IMF). Kredite, deren vollständige Rückzahlung nur von großen Optimisten erwartet wurde.
Da die Euro-Staaten jedoch selbst nicht flüssig waren, mussten sie für das Geld, das sie Griechenland versprachen, selbst Kredite aufnehmen. Die meisten zu einem Zinssatz unter 5 %. Das geborgte Geld wurde an die Griechen weiter verborgt. Zu 5 %. Kreditgebenden Euro-Mitgliedern, die selbst mehr als 5 % zu zahlen hatten, wurden die Kosten von den anderen rückerstattet.
Alles klar?
Auch der Internationale Währungsfond (=IMF =IWF) verletzte seine Regeln. Jeder Mitgliedstaat darf sich pro Jahr maximal 200 % seiner Einlage ausborgen. Griechenland hat 1,24 Mrd. $ in den IMF eingebracht, hat demnach 2,5 Mrd. $ jährlich bzw. 7,5 Mrd. $ für drei Jahre Kreditanspruch. Bekam abe
r 40 Mrd.
$ (Kurs 3. 5. 10 1 € = 1,32 $)
Aber dabei sollte es nicht bleiben.

"Riesiger Schutzschirm für den Euro" lautete die Schlagzeile in der NZZ, Ausgabe 11. Mai 2010
Das war nicht übertrieben, denn am Vortag hatten die EU-Finanzminister (Ecofin) und der IMF ein monströses Hilfspaket geschnürt.
Sie sicherten den Euro mit zwei Feuermauern:

1. Kann die EU auf dem Kapitalmarkt Kredite bis zu 60 Milliarden € aufnehmen und an Mitglieder in Not vergeben. Können die Hilfskredite von den Schuldnern nicht zurückgezahlt werden, erfolgt die Rückzahlung über den EU-Haushalt. Rechtsgrundlage ist die Gummi-Formulierung im § 122: "Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Ereignisse"

2. die Gründung einer Zweckgesellschaft durch die Euro-Staaten (mit allfälliger Beteiligung weiterer EU-Staaten). Die Zweckgesellschaft darf auf dem Kapitalmarkt bis zu 440 Milliarden € aufnehmen. Garant für die Anleihen sind die teilnehmenden Staaten. Mit den Geldern kauft die Zweckgesellschaft Anleihen von Staaten, die sich am Markt nicht mehr zu akzeptablen Konditionen finanzieren können.

Zusätzlich stellt der Internationale Währungsfond (=IMF =IWF) bei Bedarf eine Kreditlinie von 250 Milliarden € bereit.

 

Im Juli 2011 durften die Euro-Staaten Griechenland erneut vor der Pleite retten. 109 Mrd. € an neuen Krediten mussten aufgebracht werden. Die Konditionen wurden geändert. Für die Rückzahlung der nunmehr gesamt 219 Mrd. € haben die Griechen statt bisher 7,5 Jahre nun 15 bis 30 Jahre Zeit, die Zinsen wurden von 4,5 % auf 3,5 % gesenkt.

 

Von den Hilfszahlungen an Griechenland flossen lediglich 19 % in den laufenden Haushalt; 23 % landeten bei griechischen Besitzern von Staatsanleihen (hauptsächlich Banken); 18 % gingen an die EZB, für deren griechische Staatsanleihen; 40 % gingen an nichtgriechische Banken und Finanzinstitute. Quelle: NZZ vom 12. 11. 11, zitiert auf S 8 die Kreditberatungsfirma TFMA

 

 

€-DEFIZIT--MARKE ÜBERSCHRITTEN

  2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
DEUTSCHLAND      3,6 3,9 3,8 3,3

 

 

3,0

3,3

FRANKREICH     3,1 4,1 3,7     3,1* 3,3 7,5 7,0 5,8* 5,3* 5,1*
GRIECHENLAND 4,1 3,7 5,2 6,1 7,8 5,7 7,5  5,1 7,7 15,4 10,5 8,9* 7,0* 6,8*
GROSSBRITAN.1       3,2 3,2 3,3     4,9 11,4 10,4 9,4* 7,8* 5,8*
IRLAND                 7,3 14,4 32,4 10,3* 8,6* 7,8*
ITALIEN  

3,2

   3,2 3,4 4,1 4,4      5,3 4,6 4,0* 3,2*  
NIEDERLANDE       3,2          

5,6

5,1

4,6*

 4,1*

 
ÖSTERREICH         4,5!         4,1 4,6 3,4* 3,1*  
PORTUGAL   4,2     3,2 6,1  3,9  3,0   9,3 9,1 5,8* 4,5* 3,2*
SPANIEN                 4,1 11,1 9,2 6,6* 5,9* 5,3*

1GB-Haushaltsjahr von 1.4 bis 31.3

 Quellen: EU-Kommission; DESTATIS; BMF; National Statistics UK 

           Grafik: NETSCHOOL

 

  

Euro-Staaten, die aus Eigenverschulden in finanzielle Schwierigkeiten geraten, darf von anderen Mitgliedstaaten  NICHT Beistand geleistet werden. Drei Paragrafen des Vertrags über die Arbeitsweise der EU regeln diese Problematik:

  • § 122 erlaubt einen finanziellen Beistand, wenn der Ministerrat auf Empfehlung der Kommission dies beschließt, weil ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen, die sich seiner Kontrolle entziehen in Schwierigkeiten ist oder zu geraten droht.

  • § 123 verbietet Rettungsaktionen durch die EZB oder nationale Zentralbanken, sei es durch Gewährung von Krediten oder durch den unmittelbaren Erwerb von Schuldentiteln der EU-Staaten.

  • § 125 bestimmt, dass die EU oder andere Mitgliedstaaten nicht für die Verbindlichkeiten eines EU-Staates haften und nicht für derartige Verbindlichkeiten eintreten

 

Die Politik setzte sich über diese Vertragsbestimmungen locker hinweg. Die Pleite Griechenlands (2010) führte zur Einrichtung des Krisenfonds

 

  • EFSF (European Financial Stability Facility)
    Gesamtrahmen 780 Mrd. € - Österreich garantiert für 21,6 Mrd.
    Kreditvolumen bis 440 Mrd. €.
    An ihm säugten sich  Irland mit 17,5 Mrd. € und Portugal mit 26 Mrd. €.Stand Jän. 2012
    Mitte 2013 läuft der EFSF aus.

  • EFSM (Europäischer Finanzstabilitätsmechanismus)
    Gesamtrahmen: 60 Mrd. €
    Seine Mittel sind über den EU-Haushalt besichert. Wird von der EU-Kommission verwaltet.
    22,5 Mrd. lieh sich Irland, 26 Mrd. Portugal Stand Jän. 2012

  • ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) ab Mitte 2012
    Gesamtgarantien: 620 Mrd. €  -  davon entfallen auf Ö. 17,3 Mrd.
    Eingezahltes Kapital: 80 Mrd. €  - davon trägt Ö. 2,2 Mrd.


 

GEBER und NEHMER

Bis zum Jahr 2004 waren vier EU-Staaten Nettoempfänger, d. h. sie erhielten aus dem EU-Haushalt mehr Geld als sie in diesen einzahlten. Diese Nettoempfänger waren Spanien, Griechenland, Portugal und Irland.

Seit dem EU-Beitritt (1986) wurden an Spanien 110 Milliarden Euro überwiesen. Das spanische Außenministerium meldet für die letzten zwanzig Jahre den Zufluss von netto 85,2 Milliarden Euro.
Zwischen 1986 und 2006 erhielt Portugal aus Struktur- und Kohäsionsfonds 48 Milliarden Euro. Auf den Wohlstand der Portugiesen hatte das keinen Einfluss, vielmehr fiel das BIP 2005 auf nur noch 71 % des EU-Durchschnitts.

Fast die Hälfte der EU-Gelder für die Unterstützung der Fischerei und knapp ein Viertel der EU-Fördergelder für die Landwirtschaft gingen an Spanien. 40 % der spanischen Autobahnen wurden mit EU-Mitteln finanziert.
Österreich hat 2008 2,05 Mrd. € überwiesen, 2009 werden es 2,2 Mrd. €  und 2010 2,4 Mrd. € sein. Gerechnet wurde mit Rückflüssen von 1,59 Mrd. € 2008, 1,84 Mrd. € 2009 und 1,78 Mrd. € 2010. BVA 2009/2010 Budget


 

Nettozahler - Nettoempfänger

 

in Millionen Euro

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
 Belgien 256 775 536 607 711 869 720 1.453 1.466
Dänemark 165 214 225 265 506 605 543 821 615
Deutschland 5.068 7.652 7.141 6.064 6.331 7.420 8.774 8.107 9.223
Finnland 6 21 70 85 242 172 318 430 300
Frankreich 2.184 1.911 3.051 2.884 3.018 3.002 3.842 4.739 5.534
Griechenland EL 3.388 3.368 4.163 3.901 5.102 5.436 6.779 3.252 3.597
Großbritannien* 2.903 2.763 2.865 1.529 2.144 4.168 844 1.363 5.625
Irland IE 1.577 1.565 1.594 1.137 1.080 672 566 47 803
Italien 2.885 794 2.947 2.200 1.736 2.017 4.101 4.079 4.534
Luxemburg 49 56 93 87 30 115 22 83 42
Niederlande 2.188 1.956 2.035 2.637 2.589 2.866 2.687 2.026 1.833
Österreich 226 336 365 278 302 563 356 432 677
Portugal 2.692 3.482 3.124 2.378 2.291 2.470 2.695 2.243 2.622
Schweden 747 950 1.060 867 857 996 1.463 704 1.211
Spanien 8.871 8.773 8.502 6.018 3.809 3.650 2.813 1.794 4.101
Estland EE     145 154 176 226 227 582 672
Lettland LV 198 264 256 489 407 514 674
Litauen LT     369 476 585 793 842 1.511 1.358
Malta MT 45 90 101 28 30 12 53
Polen PL     1.438 1.853 2.997 5.136 4.441 6.489 8.427
Slowakei SK 169 271 323 617 725 580 350
Slowenien SI     110 102 143 89 113 262 424
Tschechien CZ 272 178 386 656 1.178 1.777 2.080
Ungarn     193 590 1.115 1.606 1.111 2.772 2.784
Zypern CY 64 90 102 10 17 7 11
Bulgarien BG           335 669 642 896
Rumänien RO           596 1.581 1.756 1.245
Quelle: EU-Kommission,  EU-Haushalt 2008 - Finanzbericht / S108  EU-Haushalt 2009 - Finanzbericht / S 88
EU-Haushalt 2010 - Financial Report Annex 3 / S 75
Grafik: WEBSCHOOL

 

 

 

* Großbritannien genoss bis inkl. 2006 eine Entlastung, die 1984 mit der Begründung vereinbart wurde, dass es wegen der geringen Bedeutung seiner Landwirtschaft netto überproportional belastet werde. Für die Ermittlung der Höhe der Entlastung wird der Betrag, den die Briten an die EU überweisen um jene Zahlungen reduziert, welche sie von der EU retourniert bekommen. Von der Differenz (=Nettobeitrag) darf GB einen ein Rabatt von 66 % abziehen. Das fehlende Geld muss von den anderen Nettozahlern aufgebracht werden.
2001 gab es den höchsten Rabatt: 7,3 Mrd. Euro. Im Durchschnitt erreichte der Rabatt jährlich rund 5 Mrd. €.

Aus dem Budget 2003 blieben 5 Milliarden Euro übrig, die an die EU-Staaten retourniert wurden. Ursache dafür waren nicht ausgeschöpfte Mittel für Strukturprogramme aus den Jahren bis 1999. So bekamen z. B. Deutschland 1,1 Milliarden, GB 900 Millionen und Österreich 117 Millionen.

Einsparungen und Mehreinnahmen durch Projektbeteiligungen von Drittstaaten führten auch 2004 zu einem Budgetüberschuss. 2, 7 Milliarden Euro flossen daher an die EU-Einzelstaaten zurück. Deutschland bekam 576 Millionen, Großbritannien 485, Österreich 61 Millionen.
 

Von 1995 bis 2004 zahlte Österreich netto 5 Milliarden Euro (19 Milliarden flossen nach Brüssel, 14 Milliarden kamen als Fördermittel zurück) an die EU. Damit die Fördermittel in Anspruch genommen werden konnten, musste Österreich jedoch bei vielen geförderten Projekten nochmals Steuergelder zuschießen! 

Alle zehn der im Jahr 2004 neu aufgenommenen Staaten sind Nettoempfänger. Nettozahler gibt es seither nur noch elf: Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Italien, Belgien, Österreich, Schweden, Finnland, Dänemark, Luxemburg.
 

Auch Nicht-EU-Staaten müssen in den EU-Topf einzahlen. So hat sich beispielsweise Norwegen verpflichtet, im Zeitraum zwischen 1. Mai 2004 und 30. April 2009 jährlich 226,9 Millionen Euro zu bezahlen. Damit erkaufte sich Norwegen den Marktzutritt in die zehn neuen EU-Staaten. Die Mittel werden nach einem vertraglich vereinbarten Schlüssel verteilt: Polen erhält fast 50 Prozent der Gelder, Ungarn 13 %, die Tschechische Republik 11 %, Litauen und die Slowakei je 7 %, Lettland 6 % und Estland 4 %.

Die Schweiz zahlt von 2006 bis 2010 insgesamt eine Milliarde Franken (667 Millionen Euro) für Entwicklungsproj-ekte in den zehn neuen EU-Staaten. Griechenland (kassiert seit 25 Jahren!), Spanien und Portugal (kassieren seit 20 Jahren!) protestierten heftig. Sie wollen ebenfalls ein Stück vom Frankenkuchen.
Mit einer Mehrheit von 53,4 % erklärten sich die Bürger in einer Volksabstimmung mit der Auszahlung Kohäsions-milliarde einverstanden (26. November 2006).
Für Schweizer Projekte in Rumänien + Bulgarien werden ab 2010 für fünf Jahre 257 Mio. Franken als Rahmenkredit zur Verfügung gestellt (Rumänien: 181 Mio. Franken; Bulgarien: 76 Mio. Franken)

 

 

EU-Staaten in Zahlen

 

   
  Fläche
km
2
Einw.
in Mio.
BIP Mrd. € BIP je
Einw.
Staatsschuld
 % des BIP
BEL 30.528 10,7 352 32.900 96,7  97,5
BUL 110.994 7,7 36 4.675 18,0  18,6
DAN 43.094 5,5 235 42.300 45,3  47,1
DEU 357.093 82 2.498 30.600 82,4  81,1
EST 45.227 1,3 14 10.821 6,1    6,9
FIN 338.000 5,3 180 33.600 50,6  52,2
FRA 550.000 64,3 1.948 29.600 84,7  86,8
GRI 131.957 11,2 230 20.535 160,5 166,1
GBR 244.820 61,7 1.698 27.300 84,2  87,9
IRL 70.000 4,5 157 34.900 112,0 117,9
ITA 356.854 62 2.500 30.487 120,3 119,8
LET 64.589 2,3 18 7.993 48,2  49,4
LIT 65.301 3,4 27 8.234 40,7  43,6
LUX 2.586 0,5 40 76.500 17,2  19,0
MAL 315 0,4 6 15.100 68,0  67,9
  Fläche
km
2
Einw.
in Mio.
BIP in
Mrd. €

BIP je
Einw.

Staatsschuld
 % des BIP
NIE 41.526 16,4 591 35.700 65,2  68,2
ÖST 83.870 8,3 281 33.900 73,8  75,4
POL 312.679 38,2 354 9.280 55,4  55,1
POR 90.072 10,6 172 15.800 101,7 107,4
RUM 238.391 22,0 122 5.700 33,8  34,8
SCH 449.964 9,3 346 37.020 36,5  33,4
SLK 49.034 5,4 66 12.100 44,8  46,8
SLO 20.273 2,0 36 17.600 42,8  46,0
SPA 504.782 45,8 1.052 22.800 68,1  71,0
TCH 78.866 10,3 146  14.175 41,3  42,9
UNG 93.030 10,1 98 9.800 75,2  72,7
ZYP 9.251 0,8 17 21.700 62,3  64,3
Kroatien

56.542

4,5 46 10.400 40,0  4.,..
Schweiz

41.285

7,8

396

50.829

40,0  4.,..
Türkei

780.580

71,5 554 7.600 39,4  37,6
Staatsschuld: EU-Prognose 2011 2012  Schweiz, Türkei: Werte 2010  

 

 

KOHÄSIONSMASSNAHMEN

Um den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU zu stärken, beteiligt sie sich über den  Kohäsionsfond (62 Millionen Euro) an Investitionen in Umweltsektor und den transeuropäischen Verkehrsnetzen. Diese Kohäsionspolitik kostet für die Finanzperiode 2007 - 2013 308 Milliarden Euro, das ist ein gutes Drittel der EU-Ausgaben.  siehe Gesamtfinanzrahmen 2007 - 2013
Aus dem Strukturfond (246 Millionen Euro) kofinanziert (d. h. die Empfängerstaaten müssen die Projekte mitfinan-zieren) die EU Regionen, deren BIP pro Kopf <75 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Die Mittel fließen in die 12 neuen EU-Staaten (158 Millionen Euro) und die 15 alten EU-Staaten (150 Millionen Euro) hauptsächlich die "Dauerpatienten" Portugal, Griechenland und Spanien sowie Deutschland (Ostdeutschland), Italien (Süd) und Großbritannien.
 

Kohäsionszahlungen 2007 - 2013 in Mrd. Euro

  Kohäsionsfond Strukturfond Gesamt
Estland 1,02 2,04 3,06
Lettland 1,36 2,73 4,09
Litauen 2,03 4,06 6,10
Malta 0,25 0,51 0,76
Polen 19,56 40,14 59,70
Slowakei 3,43 6,83 10,26
Slowenien 1,24 2,50 3,74
Tschechien 7,83 15,87 23,70
Ungarn 7,59 14,86 22,45
Zypern 0,19 0,39 0,58
Bulgarien 2,02 4,03 6,05
Rumänien 5,77 11,55 17,32
EU-alt 9,26 140,59 149,85
  61,56 246,48 308,04

Quelle: EU-Kommission, EUROSTAT

 

 

Die Eigenmittelobergrenze der EU  (das sind die Beiträge aus den nationalen Haushalten) wurden mit 1,24 Prozent des gemeinsamen Bruttonationaleinkommens (BNE) nach oben begrenzt. Eine Ausgabenfinanzierung durch Verschuldung ist verboten.

Zahlungsermächtigungen = Budget für tatsächlich Ausgaben im nächsten Budgetjahr (2012: 129,1 Mrd. €)
Verpflichtungsermächtigungen = Budget für neu teilweise über mehrere Jahre laufende finanzielle Verpflichtungen (2012: 147,2 Mrd. €)

 

 

 

Finanzrahmen für die EU-25 in Mrd. Euro
 

2004 2005 2006
Landwirtschaft 49,31 50,43 50,58
Gemeinsame Agrarpolitik 42,77 43,72 43,74
ländlicher Raum 6,54 6,71 6,84
Strukturpolitik 41,04 41,69 42,93
Interne Politikbereiche 8,72 8,97 9,09
Externe Politikbereiche 5,08 5,09 5,10
Übriges** 11,29 11,35 11,26
Summe der Verpflichtungen* 115,43 117,53 118,97
Summe der Zahlungen 111,38 112,26 114,74
in % des BNP 1,08 1,06 1,06
Eigenmittelobergrenze
in % des BNE 1,24 1,24 1,24
Quelle: EU-Kommission
* Kosten für Tätigkeiten, die sich über mehrere Jahre erstrecken
 ** Verwaltung, Reserven, Heranführungshilfen an Beitrittskandidaten, Ausgleichszahlungen an neue Mitglieder

Finanzrahmen für die EU-25  2007-2013  in Mrd. Euro
 

 2011

2012

Landwirtschaft, Fischerei, ... 371 58 60
Gemeinsame Agrarpolitik 293 44   44
ländliche Entwicklung 69 14   16
Kohäsion (Struktur- u. Köhäsionsfonds) 308 55   53
Wettbewerbsfähigkeit (Forschung, Verkehr) 74 12  15
Externe Politikbereiche 51   9
Justiz u. Inneres 10 1,5    2
Verwaltung 50 8
       
Total 866 130   147
in % des BNE 1,045 1,05   1,12
Quelle: Europäischer Rat

Die angegebenen Zahlen sind "Verpflichtungsermächtigungen".

 

 


Größte Empfänger von EU-Agrarsubventionen in Mrd. €

 

  2008 2009 2010 2011
Frankreich 10,0  9,8  9,85  
Spanien 7,1  6,6  7,04  
Deutschland 6,6  6,7  6,05  
Italien 5,4 5,3 5,73  
Großbritannien 3,8 3,7 3,94  
Griechenland 3,4 2,9 2,92  
Polen     3,69  
EU-Kommission + Eurostat

 

EU-Agrarsubventionen an österreichische Betriebe?

Waren mal komplett im Internet zu finden: www.transparenzdatenbank.at. Seit Mai 2011 werden die Förderungen an die Bauern wegen
"Datenschutzrechtlicher Bedenken" nicht mehr veröffentlicht. Damit wurde die Datenbank auf nur noch 4.364 Subventionsempfänger eingeschmolzen.

 

 

 

 

Der EU-STRUKTURFOND

Aufgabe des Kommissariats für Regionalpolitik ist die Förderung entwicklungsschwacher Regionen im EU-Raum. Sobald in einer Region das Pro-Kopf-Einkommen 75 % des EU-Durchschnitts erreicht, wird die Förderung langsam abgebaut.
In der Finanzperiode 2007 bis 2013 beziehen 84 Regionen den Höchstfördersatz, 2014 bis 2020 werden es nur noch 68 Regionen sein.
Damit würde langsam der Aufgabenbereich der Abteilung "Regionalpolitik" und die Wichtigkeit des leitenden Kommissars schrumpfen. Daher ließ sich der derzeitige Kommissar, der Österreicher Johannes Hahn, eine neue Förderkategorie einfallen.
Sie sieht vor, dass ab 2014 dauerhaft auch jene Regionen gefördert werden sollen, in denen das Pro-Kopf-Einkommen zwischen 75 % und 90 % des EU-Durchschnitts liegt.

 

EU-Strukturfond, Verteilung der Fördermittel 2007 bis 2013

 

Mittelverteilung aus dem EU-Strukturfond 2007 bis 2013

 

Grafiken: WEBSCHOOL

 

 

Der EU- FISKALUNION

Im März 2012 soll von 26 EU-Ländern (außer GB) ein Vertrag zur Gründung einer Fiskalunion unterzeichnet werden.

} Die einzelnen Regierungen müssen sich verpflichten, eine Schuldenbremse im Verfassungsrang einzurichten. Damit werden sie gezwungen, für einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu sorgen. Der gilt als erreicht, wenn das strukturelle - d. h. um konjunkturelle Einflüsse bereinigte - Defizit 0,5 % des BIP nicht übersteigt.

} Die Richter des Europäischen Gerichtshofs können im Zweifel prüfen, ob die Schuldenbremse vertragskonform im nationalen Recht verankert ist.

} Übersteigt das Defizit die 3 %-Marke wird automatisch ein Strafverfahren gestartet. Der Rat der EU-Finanzminister kann das mit 2/3 Mehrheit verhindern.

} Ist ein Strafverfahren im Laufen, muss der Staat der EU-Kommission ein Programm mit Sparmaßnahmen und Strukturreformen vorlegen, dessen Einhaltung von Kommission und Finanzministerrat überwacht wird.

 

 

 

Europäische Nachbarschaftspolitik

nennt die EU ihre Geldflüsse an die Mittelmeerstaaten.
Für den Zeitraum 2011 bis 2013 stehen dafür 2,5 Mrd. € bereit. Davon erhalten in Millionen €:
Marokko 580,5  /  Palästina 504  /  Ägypten 449,3  /  Tunesien 240  /  Jordanien 223  /  Algerien 172  /  Libanon 150  /  Syrien  129  /  Libyen 60  /  Israel 6

 

 

EU-VORSITZ
 

1. Juli bis 31. Dezember 2005 - GROSSBRITANNIEN

1. Jänner bis 30. Juni 2006 - ÖSTERREICH  dann 1. 1. - 30. 6. 2019

1. Juli bis 31. Dezember 2006 - FINNLAND

1. Jänner bis 30. Juni 2007 - DEUTSCHLAND

1. Juli bis 31. Dezember 2007 - PORTUGAL

1. Jänner bis 30. Juni 2008 - SLOWENIEN
1. Juli bis 31. Dezember 2008 - FRANKREICH 1. Jänner bis 30. Juni 2009 - TSCHECHIEN
1. Juli bis 31. Dezember 2009 - SCHWEDEN 1. Jänner bis 30. Juni 2010 - SPANIEN
1. Juli bis 31. Dezember 2010 - BELGIEN 1. Jänner bis 30. Juni 2011 - UNGARN
1. Juli bis 31. Dezember 2011 - POLEN 1. Jänner bis 30. Juni 2012 - DÄNEMARK
1. Juli bis 31. Dezember 2012 - ZYPERN  

 

Literatur zum Thema EU: Sanftes Monster Brüssel oder die Entmündigung Europas Hans Magnus Enzensberger

 

 

POLITIK    DIREKTE DEMOKRATIE    PARLAMENTARISMUS    SCHENGENER ABKOMMEN    EURO-KONVERGENZKRITERIEN