KUMMER + SORGE        MARKENRECHT  MARKENNAMEN  INTERNATIONALE MARKE  ÖSTERREICHISCHE GEMEINSCHAFTMARKEN

 

MARKENANMELDUNG (national + international)

Bevor man mit einem Franchising-Projekt die Geschäftstätigkeit aufnimmt, muss der vorgesehene Name als Marke geschützt sein.
Betrachten wir den Registrierungsablauf für eine österreichische Marke am Beispiel von BUCH & CAFE:

 

Die Kosten für eine österreichweite Registrierung einer Marke belaufen sich auf 80 Euro Anmeldegebühr, 20 Euro Klassengebühr (gilt für drei Klassen), 200 Euro Schutzdauergebühr, 25 Euro Veröffentlichungsgebühr für die Registrierung und 4 Euro Ausfertigungsgebühr für die Registrierungsbestätigung. Für jede weitere Klasse sind 25 Euro zu entrichten.
Der Schutz gilt für zehn Jahre.
Eine Registrierung für den EU-Raum kann als sogenannte "Gemeinschaftsmarke" erfolgen, noch mehr Staaten werden mit einem "internationalen Markenschutz" abgedeckt. Er umfasst alle Mitgliedstaaten der OMPI (Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf), das sind seit dem Beitritt der USA (am 2. 11. 03) 71. In jedem Nicht-OMPI-Land muss die Registrierung extra erfolgen.

In Deutschland kostet eine Markeneintragung für 3 Klassen 300 Euro.  Wer noch weitere 200 Euro für eine   "Beschleunigungsgebühr" locker macht, muss statt der normalen Wartezeit von 10 bis 12 Monaten nur 3 bis 4 Monate auf die Erledigung warten. Kostenübersicht auf der Website des DPMA

Eine umfassende internationale Markenanmeldung bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) für alle 45 Waren- und Dienstleistungsklassen, in Farbe und in allen 76 Ländern, welche die entsprechenden Verträge ratifiziert haben, kostet 151.414 Schweizer Franken (ca. 100.000 Euro).
Wird der Schutz nur für eine Klasse beantragt, reduzieren sich die Kosten auf 12.934 CHF (8.620 Euro).

 

 

Nationale Markenanmeldung

 

An das
Österreichische Patentamt
Dresdner Straße 87
1200 Wien

 

Antrag auf Registrierung einer
Marke im Markenregister des
Österreichischen Patentamtes

 

  Anmelder(in) (Vor- u. Zunamen bzw. Firmenwortlaut)                   Anschrift (Wohnadresse bzw. Unternehmenssitz)          1*

 

  KUMMER & SORGE

  Buchhandel & Verlag                                                 1070 Wien, Kaiserstraße 25

 

Tel.:  01/525 1314 FAX:  01/525 1314 - 200
E-Mail:  abc@kuso.at

2*

Bankverbindung:      Bank-Austria-Creditanstalt 0531-26300-00, BLZ 11000                 3*

 

  Vertreter(in)                4*                                                 bzw.   inländische(r) Zustellbevollmächtigte(r)                   5*

 

 Bankverbindung (inkl. Kto.Nr + Bankleitzahl):

 

 Ihr Zeichen:

  Vollmacht liegt bei                  6*                        Vollmacht erteilt (nur für Rechts-, Patentanwalt oder Notar)       7*

 

 

Beilagen: (gegebenenfalls)
(5fach)

Darstellung der Marke - nicht bei reinen Wortmarken
(2fach)

Datierte Satzungen des Verbandes - bei Verbandsmarken                                                            8*
 

Gesondertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis - (falls zu wenig Platz verfügbar)

Klangliche Wiedergabe der Marke auf Diskette - nur bei Klangmarken
  Registrierung der Marke ohne vorherige Zusendung des Ähnlichkeitsprotokolls                                                   9*

 

 Beanspruchte Priorität(en)               (Datum, Land, Aktenzeichen der Prioritätsmeldungen)                                                 10*

 

 

 Unterschrift(en) (bei Unternehmen firmenmäßige Zeichnung):

 

 

                                                       Weitere Daten bitte am Folgeblatt angeben

 

  Seite 2 zur Markenanmeldung                                                         

 Darstellung der Marke:                           11* Beantragt wird die Registrierung der Marke als 

 BUCH & CAFE

(bitte nur eine Kategorie ankreuzen)
  Wortmarke                                                               12* 
  Wortbildmarke; Bildmarke                                     13*
  körperliche Marke                                                   14*
 
  abstrakte Farbmarke

 

  Klangmarke                                                             15*   
  sonstige Marke                                                       16*

 

Kl  Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen für die die Marke bestimmt ist   17*
30

41

43

 

 

 

 Herstellung und Vertrieb von feinen Back- und Konditorwaren

 Herausgabe und Vertrieb von Büchern und Zeitschriften

 Verpflegung von Gästen mit gastronomischen Produkten

 

 

 

 

ACHTUNG: Zahlen Sie bitte mit der Anmeldung keine Gebühr ein, Sie erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung mit einer Gebühreninformation und einen Zahlschein mit aufgedrucktem Aktenzeichen samt Zahlungszweck. Bitte zahlen Sie keinesfalls Schriftengebühren im Voraus ein! Sämtliche Schriftengebühren werden Ihnen vom Österreichischen Patentamt bei Abschluss des Verfahrens bekannt gegeben.

 

1* Bitte geben Sie Ihren Namen und vollständige Anschrift an.
2* Für die rasche Klärung allfälliger Fragen seitens des Patentamts sollten Sie Ihre Telefonnummer bzw. Ihre E-Mailadresse angeben.
3* Bitte geben Sie für allfällige Rücküberweisungen von Gebühren im Lauf des Verfahrens Ihre Bankverbindung an.
4* Ein Vertreter ist nur anzuführen, wenn das Verfahren von diesem durchgeführt werden soll oder eine Vertreterbestellung zwingend vorgeschrieben ist. So muss, wer in Österreich weder Wohnsitz noch Niederlassung hat, einen Vertreter bestellen, der seine Adresse im Inland haben muss.
5* Ein Zustellungsbevollmächtigter ist autorisiert für den Anmelder Poststücke entgegenzunehmen.
6* Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen.
7* Nur ein Rechtsanwalt, Patentanwalt oder Notar kann sich auf eine Vollmacht berufen. In allen anderen Fällen ist eine Vollmacht vorzulegen.
8* Eine Verbandsmarke ist ein Zeichen, das ein rechtsfähiger Verband für seine Mitglieder anmeldet. Die Verbandsmarke unterliegt höheren Gebührensätzen.
9* In diesem Fall sind alle für die Registrierung der Marke nötigen Gebühren (Anmelde-, Klassen-, Schutzdauer-, Veröffentlichungs- und Ausfertigungsgebühr) nach der Mitteilung des Aktenzeichens zu entrichten. Die Zusendung der Benachrichtigung über den Bestand von möglicherweise gleichen oder ähnlichen Marken (Ähnlichkeitsprotokoll) erfolgt erst mit der Registrierungsurkunde. Es wird daher empfohlen, sich vor der Anmeldung über den Bestand von älteren Marken zu erkundigen.
10* Falls dieselbe Marke für dieselben Waren und Dienstleistungen bereits im Ausland oder beim Harmonisierungsamt in Alicante erstmals angemeldet haben, können Sie den Anmeldetag dieser Erstanmeldung für Ihre nunmehrige Anmeldung beanspruchen, wenn das Anmeldedatum der Erstanmeldung maximal sechs Monate vor dem Anmeldetag Ihrer nunmehrigen Anmeldung liegt. Ihre Anmeldung wird dann so behandelt, als wäre sie bereits zum Zeitpunkt der Erstanmeldung eingereicht worden. ...
11* Bei reinen WORTMARKEN ist die Marke in BLOCKSCHRIFT anzugeben, bei allen übrigen Markenformen sind 20 gleiche Markendarstellungen auf Papier (maximale Größe 8 cm x 8 cm) vorzulegen.   Wichtig: Der bei der Anmeldung angegebene Markenwortlaut bzw. die vorgelegten Markendarstellungen können nicht mehr abgeändert werden.
12* Wortmarken sind Marken, die ausschließlich aus Großbuchstaben oder Zahlen bestehen. Wenn die Marke eine besondere Schriftart oder Anordnung aufweist bzw. aus Groß- und Kleinbuchstaben besteht oder mit Sonderzeichen (z.B. @ ) gebildet wird., so liegt bereits eine Wortbildmarke vor.
13* Wortbildmarken bestehen aus einer Kombination von Wort- und Bildbestandteilen bzw. grafisch gestalteten Elementen (z.B. Verwendung von Farben oder einer bestimmten Schriftart). Bildmarken bestehen lediglich aus Bildbestandteilen oder grafisch ausgestalteten Elementen (ohne Wortbestandteil).
14* Eine körperliche Marke besteht aus einer dreidimensionalen Form. Ihre Wiedergabe erfolgt durch Vorlage zweidimensionaler Darstellungen. Falls zum besseren Verständnis erforderlich, kann eine Kurzbeschreibung der Marke als "Legende" angeführt werden.
15* Eine Klangmarke ist eine akustisch wahrnehmbare Marke (z.B. ein unterscheidungskräftiges Geräusch oder eine kurze Melodie). Ihre grafische Darstellung erfolgt durch Vorlage von Markenbildern (Sonagramm oder Notenschrift), ihre akustische durch Vorlage einer Diskette.
16* Dieses Feld bitte ankreuzen, wenn die Marke keiner der vorgenannten Markenarten zuzuordnen ist. In diesem Fall ist anzugeben, worin die Marke bestehen soll.
17* Die Waren und Dienstleistungen müssen nach der Klasseneinteilung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken (Klassifikation von Nizza) geordnet sein. Die für die Bezeichnung der Waren und Dienstleistungen zu verwendenden Begriffe sind vorzugsweise dieser Klassifikation zu entnehmen. Eine bloße Angabe der Klassennummern genügt nicht.

 

In einer späteren Expansionsphase kann das Franchising-Projekt auch in Deutschland angeboten werden. Daher müssen wir rechtzeitig auch dort den Namen als Marke schützen lassen.
Damit benötigen wir eine internationale Registrierung. Diese kann nur beantragt werden, wenn die Marke bereits im Inland zur Registrierung eingereicht oder bereits registriert ist. Der Registrierungsablauf für BUCH & CAFE nimmt dann diesen Gang :

 

An das  
Österreichische Patentamt  
Dresdner Straße 87  
A-1200 Wien  
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Antrag auf Weiterleitung  des Gesuchs um internationale Registrierung

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Hiermit beantragt
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Name/Firma:  KUMMER & SORGE  Buchhandel & Verlag
Anschrift:         1070 Wien, Kaiserstraße 25
Tel.:         01/525 1314                                                         Fax:     01/525 1314 - 200
.
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(allfällig) vertreten durch
Name/Firma:
Anschrift:
Tel.:                                                                                        Fax:
.
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die Weiterleitung des Gesuchs um internationale Registrierung
¡ der österreichischen Basismarke Nr. .................................................................................   bzw.
¡ der zur Eintragung in das Markenregister des Österreichischen Patentamts angemeldeten Marke mit dem 
       Aktenzeichen AM ..........................................
.
für folgende Vertragsparteien - bitte am Beiblatt ankreuzen
.
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.
Waren- und Dienstleistungsverzeichnis:
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Das dem Gesuch zugrundezulegende Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen ist anzuschließen.

 

2        

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1. Wenn ausschließlich MMA-Vertragsparteien benannt werden, ist ein französische Übersetzung des Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen zwingend erforderlich.
2. In allen anderen Fällen (nur MMP-Vertragsparteien oder MMA- und MMP-Vertragsparteien gemischt) ist ein Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungen nach Wahl des Gesuchswerbers entweder in Englisch oder in Französisch erforderlich. Die hier gewählte Sprache ist die Sprache des Gesuchs.
.
.
Eine ordnungsgemäße Übersetzung dieses Verzeichnisses 

ist angeschlossen

ist auf Kosten des Antragstellers vom Österreichischen Patentamt/Teilrechtsfähigkeit zu erstellen
.
Im Fall 2 soll das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis in folgende Sprachen übersetzt werden

Englisch                                                                      Französisch
.
Gewünschte Korrespondenzsprache mit dem Internationalen Büro der WIPO (nicht ankreuzen, wenn ausschließlich MMA-Vertragsparteien benannt werden)

Englisch                                                                      Französisch
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Gebühren:
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a) Inlandsgebühr
Der Zahlungsnachweis über die Entrichtung der Inlandsgebühr in Höhe von 87,00 € auf das Postscheckkonto Nr. 5.160.000 des Österreichischen Patentamts liegt bei.
.
b) internationale Gebühren
Es wurden (Zutreffendes bitte ankreuzen)
durch Abbuchung vom Depot-Konto Nr. ..........................................
durch Überweisung auf OMPI-Konto Nr. 48 70 80-81 bei Credit Suisse, Geneve
durch Überweisung auf OMPI-Postscheckkonto Nr. 12-5000-8, Geneve

mittels Bankscheck
.
von  KUMMER & SORGE 
am  Datum an das Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum in CH 1211 Geneve 20, Chemin des Colombettes, folgende Gebühren entrichtet:

 

3        

- Grundgebühr (653 SFR bzw. 903 SFR)               653  SFR
.
Zusatzgebühr (für jede die dritte Klasse übersteigende Ware- und Dienstleistungsklasse)
.................. x 73 SFR Ú           .....................
.
Ergänzungsgebühr (pro benanntem Land)         .................. x 73 SFR Ú           .....................
.
Individualgebühr (wenn von den benannten Vertragsparteien vorgesehen)
.
Benannte Vertragspartei - Individualgebühr
..................................................................................................................................................................................................
..................................................................................................................................................................................................
..................................................................................................................................................................................................
..................................................................................................................................................................................................
Summe der Individualgebühren: Ú............................................  SFR 

Entrichtete Gesamtsumme Ú

             653  SFR
.
.
.
Raum für allfällige Bemerkungen:
(zB.: beanspruchte Priorität)
.
.
..................................................................................................................................................................................................
..................................................................................................................................................................................................
.

Datum

KUMMER & SORGE

(Datum) (Unterschrift: Vor- und Zuname bzw. Firmenwortlaut)

 

HABM: Ranking österreichischer Markenanmelder

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt HABM hat eine Rangliste der österreichischen Unternehmen mit den meisten europäischen Gemeinschaftsmarken erstellt.

Auer (292 Marken)
Novomatic AG (98)
Red Bull GmbH (88)
Austria Tabak GmbH & Co. KG (69)
T-Online.at Internet Service GmbH (54)
"11er" Nahrungsmittel GmbH (53)
Zumtobel Staff GmbH (51)
Febasoft AG 50
Maresi Trade mark GmbH & Co. KG (49)
Berglandmilch registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung (44)

 

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