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LOHNVERRECHNUNG


Lohnsteuerberechnung

Die zum Download bereitgestellte Excel-Datei zeigt, wie man einfache aber auch komplexe (Tabellenblatt Firmen-PKW) Beispiele lösen kann.
  • Beispiel 1: Arbeiter, kein AVAB, Lohn 1.690, Gewerkschaftsmitglied, November 2010 e-Card 10,-   1.229.94
  • Beispiel 2: Arbeiter, Lohn 2.865, August 2010, ÖGB "NEIN", PP groß >60 km, 11 Überstunden, Überstundenteiler 167, AVEB 2 Kinder, Lohnpfändung 250,-      1.936,68
    Überstundenteiler sind in den Kollektivverträgen festgelegt.
  • Beispiel 3: Gehalt Nov. 2010 3.590,-; ÖGB "JA"; Vorschussrückzahlung 850,-; Freibetrag 210,-; kein AVAB; PP klein 55 km; e-Card 10,-  1.445,17
  • Beispiel 4: Gehalt April 2.250,-; Austritt 22. 4. 2010; Freibetrag 84,-; ÖGB "JA";     1.141,16
  • Beispiel 5: Gehalt März 2010 4.200,-; PP klein 43 km; Freibetrag 240,-; AVAB; 1 Kind; Firmen-PKW (Anschaffungspreis 22.000,-) darf privat genutzt werden (kein Fahrtenbuch) und stellt einen Sachbezug dar, Eintritt: 15. März     1.428,23
    p. M. sind 1,5 % des PKW-Anschaffungspreises (=330,-) bzw. maximal 600,- als Sachbezug lohnsteuerpflichtig
    Wird der Firmen-PKW nachweislich (Fahrtenbuch!) im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 500 km p. M. privat genutzt, beträgt der monatliche Sachbezug 0,75 % des Anschaffungspreise bzw. maximal 600,- Euro.
  • Beispiel 6: Handelsangestellte; Gehalt 1.950,-; Normalarbeitszeit 38,5 Stunden; Mehrarbeit 3,5 Stunden; Überstunden 12; August 2010     1.543,04
    Mehrarbeit kann max. 1,5 Stunden pro Woche betragen, sie ist zuschlagsfrei und wird NICHT auf das erlaubte Überstundenausmaß angerechnet. Mehrarbeitsteiler 167.
    Die Überstundenvergütung besteht aus der Grundstundenvergütung + 50 % Zuschlag. Die Grundstundenvergütung beträgt 1/158 des Bruttomonatsgehalt. Bei Überstunden in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen beträgt der Zuschlag 100 %.

Auf der Website des BM für Finanzen www.bmf.gv.at kann online eine Brutto-Netto-Lohnberechnung vorgenommen werden.

 

Die jährliche Einkommensteuer beträgt:

Einkommen in Euro Einkommensteuer
  
bis 11.000 0
11.000 bis 25.000 (Einkommen - 11.000) x 5.110 / 14.000
25.000 5.110
25.001 bis 60.000 5.110 + (Einkommen - 25.000) x 15125 / 35.000
60.000 20.235
über 60.000 20.235 + (Einkommen - 60.000) x 0,5

 

ERMITTLUNG DER LOHNSTEUER OHNE LOHNSTEUERTABELLE

LSt-Bemessung (x 12) ................€
- Werbekostenpauschale

132 €

- Sonderausgabenpauschale

 60 €

= jährliches Einkommen von:
 
= Steuer berechnet lt. Tabelle oben ................. €
- Arbeitnehmerabsetzbetrag 54 €
- Verkehrsabsetzbetrag 291 €
- Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag* 364 €
- Kinderzuschlag .................. €
= Jahreslohnsteuer .................. €

:12

= Lohnsteuer des laufenden Monats .................. €

  *Seit dem 1. 1. 2011 entfällt der Alleinverdienerabsetzbetrag für Paare, die keine Kinder zu betreuen haben!
 

Effektiv-Tarif-Tabelle 2011 (Angaben pro Monat)

 

ohne AV(E)AB

1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder

Einkommen

GrenzStSatz

Abzug Abzug mit AVAB oder AEAB
1,00 0,000            
1.011,45 36,500% 369,18 410,34 424,93 443,26 461,59 479,93
2.099,35 43,214% 510,13 551,30 565,88 584,22 602,55 620,88
5.017,00 50,000% 850,50 891,67 924,92 924,59 924,59 961,25

Seit 1. 1. 2011 gelten diese Pendlerpauschalen:

Kleines Pendlerpauschale Großes Pendlerpauschale
(Massenbeförderungsmittel zumutbar) (Massenbeförderungsmittel unzumutbar)

einfache Fahrtstrecke

monatlich

einfache Fahrtstrecke

monatlich
bis 20 km   0 € 2 km bis 20 km   31,-- €
20 km bis 40 km 58,-- € 20 km bis 40 km 123,-- €
40 km bis 60 km 113,-- € 40 km bis 60 km 214,-- €
über 60 km 168,-- € über 60 km 306,-- €

KINDERZUSCHLAG

Er erhöht den Absetzbetrag für Alleinverdiener mit Kindern sowie für Alleinerzieher:

Kinderzuschlag

AVAB + Zuschläge

Für das erste Kind 130 € 494,-  (364,- + 130,-)
Für das zweite Kind 175 € 669,-  (364,- + 130,- + 175,-)
Für das dritte Kind 220 € 889,-  (364,- + 130,- + 175,- + 220,-)
Für jedes weitere Kind je 220 €

 

FAMILIENBEIHILFE

Die Familienbeihilfe beträgt pro Kind und Monat
 
  • 0 - 3 Jahre € 105,40
  • 3 - 10 Jahre € 112,70
  • 10 - 19 Jahre € 130,90
  • ab 19 Jahren € 152,70

Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich

  • für zwei Kinder um € 12,80
  • für drei Kinder um € 47,80
  • für vier Kinder um € 97,80
  • für jedes weitere Kind um € 50,00

 

SOZIALVERSICHERUNG 

Der Sozialversicherungsbeitrag umfasst die Zahlungen für die Pensions-, Unfall- und Krankenversicherung. Zusätzlich sind darin noch die Arbeiterkammerumlage, die Arbeitslosenversicherung und der Wohnbauförderungsbeitrag enthalten.Bei den Angestellten sind wegen teilweiser hoher Einkommen bei den Sozialversicherungsabgaben und den Gewerkschaftsbeiträgen die Obergrenzen festgelegt:
 
Höchstbeitragsgrundlage seit 1. 1. 2012 monatlich Euro 4.230,--  Selbständige und Bauern 4.935,-- BGBL II Nr. 398/2011
Geringfügigkeitsgrenze seit 1. 1. 2012 monatlich 376,26.  BGBL II Nr. 398/2011

 

Dienstnehmer in %

Dienstgeber in %

Angestellten-Lehrlinge

 

Angestellte

Arbeiter

Angestellte

Arbeiter

Lehrling Dienstgeber
Krankenversicherung 3,82 3,95 3,83 3,70

*3,95

*3,70
Unfallversicherung ----- ----- 1,40 1,40 ----- -----
Pensionsversicherung 10,25 10,25 12,55 12,55 10,25 12,55
Arbeitslosenversicherung 3,00 3,00 3,00 3,00 *3,00 *3,00
Arbeiterkammerumlage 0,50 0,50 ----- ----- ----- -----
Wohnbauförderungsbeitrag 0,50 0,50 0,50 0,50 ----- -----
Insolvenzentgeltfortzahlungs... ----- ----- 0,55 0,55 ----- -----

Gesamt    

18,07 18,20 21,83

21,70

*17,20 *19,25

* nur im 3. Lehrjahr


Auf der Website der WGKK www.wgkk.at können Sie im Abschnitt SERVICE mit dem BEITRAGSRECHNER Ihren Sozialversicherungsbeitrag interaktiv ermitteln.

 

Arbeitslosengeld

Das Bundesrechenzentrum bietet unter der handlichen Adresse http://ams.brz.gv.at/ams/alrech die Möglichkeit einer sofortigen Berechnung des Arbeitslosengeldes. Dazu muss man nur das Monats- oder Jahreseinkommen und ev. die Anzahl der Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, in ein Formular eingeben.

 

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