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Wer einen Gewerbeschein beantragt, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Besitz der österreichischen oder einer EU-Staatsbürgerschaft
  • Eigenberechtigung (Mündigkeit)
  • Zu keiner mehr als dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt
  • Keine Verurteilung wegen betrügerischer Krida
  • Keine Verurteilung wegen eines Finanzvergehens
  • Antragsteller dürfen keinen, mangels Masse abgewiesenen Konkurs über ihr Vermögen verursacht haben
  • Die Gewerbeberechtigung wurde noch nie per Gerichtsurteil entzogen
  • Standort und Betriebsanlagengenehmigung sind vorhanden

 

Magistrat der Stadt Wien

 

Magistratisches Bezirksamt für den 6. und 7. Bezirk


 

MBA 7-G-F 2906/95

 Wien, 12. 6. 1995

 
Reg.Zl.: 101408F07
 

Gewerbeschein

 

 

Gemäß § 340 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994 wird bescheinigt, dass nachstehendes Gewerbe angemeldet worden ist:

 
Gewerbeinhaber: DI Klarissa Sorge, SVNR 4165-301047,
geboren am: 30. 10. 1947
in Wien
Staatsangehörigkeit: Österreich

Gewerbe:

Buch-, Kunst- und Musikalienverlag
Standort: Wien 7, Kaiserstraße 25
Tag der Gewerbeanmeldung: 12. 6. 1995
 
 

Für den Bezirksamtsleiter

 

Svoboda

Amtsrat

AR 1803ff - 9501BSVB

 

Mittlerweile hat der Gewerbeschein ausgedient. Die GEWERBEBERECHTIGUNG hat ihn abgelöst.
Im Rahmen des e-government kann sie online beantragt werden. Für die in Wien ansässige virtuelle Firma KUMMER+SORGE erfolgt die Anmeldung unter der Adresse https://www.wien.gv.at. Als Buchverlag handelt es sich bei KUMMER+SORGE um eine freie Unternehmenstätigkeit, für die keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist. Auch dafür sind in einem mehrseitigen Formular die geforderten Daten einzugeben (die erste Seite des Formulars siehe Abbildung unten):

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