KUMMER + SORGE Dienstvertrag - Teilzeit Dienstvertrag - Gastgewerbe Dienstvertrag - nicht kollektivvertraglich geregelt Tätigkeit
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Dienstvertrag (Angestellte) |
| abgeschlossen
zwischen KUMMER & SORGE, 1070 Wien, Kaiserstraße 25, nachfolgend kurz Dienstgeber genannt, und Anrede Vorname Name, PLZ Ort, Straße, nachfolgend kurz Dienstnehmer genannt, wie folgt: |
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I. |
| Der Dienstnehmer wird mit (Datum) beim Dienstgeber als (Tätigkeit) eingestellt. Der Dienstgeber kann dem Dienstnehmer aber auch jederzeit andere ähnliche Tätigkeiten übertragen. |
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II. |
| Es wird eine Probezeit von einem Monat vereinbart. Während dieser Zeit kann das Dienstverhältnis von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden. |
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III. |
| Bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses nach dem Probemonat ist der Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien zum Letzten eines Monats unter Einhaltung der im § 20 Angestelltengesetz jeweils vorgesehenen gesetzlichen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. |
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IV. |
| Der Dienstnehmer erhält einen Anfangsbezug von .........- brutto, und zwar vierzehnmal jährlich. |
| Das Monatsgehalt ist im nachhinein jeweils zum Ende des Kalendermonats fällig. |
| Der vereinbarte Bruttomonatsgehalt wird jährlich in dem Ausmaß angehoben, wie dies im Kollektivvertrag vorgesehen ist. |
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V. |
| Die wöchentliche Normalarbeitszeit ergibt sich aus dem Kollektivvertrag und beträgt derzeit ohne Pausen 40 Stunden. Der Dienstgeber regelt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen die Einteilung der täglichen Arbeitszeit jeweils nach den betrieblichen Erfordernissen. |
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VI. |
| Der Dienstnehmer ist verpflichtet, bei Anordnung des Dienstgebers innerhalb der gesetzlichen Schranken Überstunden zu leisten. Deren Abgeltung wird durch den Kollektivvertrag geregelt. |
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VII. |
| Ist der Dienstnehmer wegen einer Erkrankung oder aus anderen berücksichtigungswürdigen Gründen an der Dienstausübung verhindert, ist der Dienstgeber unverzüglich zu benachrichtigen. Dauert die Krankheit länger als drei Arbeitstage, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. |
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VIII. |
| Gewährt der Dienstgeber dem Dienstnehmer Zuwendungen, die über die vertraglichen Ansprüche hinausgehen, sind diese freiwillig, unverbindlich und jederzeit widerruflich. |
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IX. |
| Der Dienstnehmer verpflichtet sich, während des Dienstverhältnisses und auch nach dessen Beendigung Verschwiegenheit über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu halten. Der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen an Dritte, insbesondere der Verrat von Bezugsquellen, Preisen, Namen von Kunden usw., wird als grober Vertrauensmißbrauch angesehen, der zur fristlosen Entlassung berechtigt und den Dienstnehmer darüber hinaus schadenersatzpflichtig macht. |
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X. |
| Während des Dienstverhältnisses darf der Dienstnehmer ohne Zustimmung des Dienstgebers kein anderes Dienstverhältnis eingehen, kein selbständiges kaufmännisches Unternehmen betreiben und im Geschäftszweig des Dienstgebers für eigene oder fremde Rechnung keine Geschäfte machen. |
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XI. |
| Alle Ansprüche aus diesem Dienstvertrag sind bei Fälligkeit innerhalb von drei Monaten gegenüber dem Dienstgeber schriftlich geltend zu machen, da sie sonst verfallen. |
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XII. |
| Vertragsänderungen und -ergänzungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vorgenommen werden. |
| Wien,
Datum
KUMMER & SORGE Dienstnehmer DI Klarissa Sorge |
Dienstvertrag (Angestellte,
Teilzeit)
| Frau Vorname Name,
Adresse, im folgenden Dienstnehmerin genannt, tritt mit Datum als
Sachbearbeiterin (Part-Time) in die Dienste der BUCH + CAFE GmbH,
Adresse, im folgenden Dienstgeber genannt, ein. Arbeitszeit und Dienstleistung: Die Gesamtarbeitszeit beträgt pro Monat 50 Stunden. Ihr Aufgaben umfassen:
Entgelt: Der monatliche Bruttobezug
beträgt 650 Euro, er wird am 15. jeden Monats fällig und nach Einbehalt
der gesetzlichen Abzüge auf das Girokonto der Dienstnehmerin überwiesen. Krankheit und Unfall: Die Dienstnehmerin ist verpflichtet , eine Dienstverhinderung ohne Verzug anzuzeigen und binnen drei Tagen eine Bestätigung der Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit und deren vermutliche Dauer vorzulegen. Kommt die Dienstnehmerin diesen Pflichten nicht nach, so verliert sie für die Dauer der Säumnis den Anspruch auf Entgelt. Urlaub: Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Kündigung: Das Dienstverhältnis kann von
jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ende des
Kalendermonats mit eingeschriebenen Brief aufgekündigt werden. |
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| Ort, Datum |
Geschäftsführer |
Dienstvertrag (Arbeiter, Hotel und Gastgewerbe)
| Arbeitgeber: BUCH +
CAFE GmbH, Adresse Arbeitnehmer(in): Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, SVNr. Arbeitsort: Gewöhnlicher Arbeitsort - Adresse; jedoch bleibt dem Arbeitgeber die vorübergehende oder dauernde Versetzung an einen anderen Arbeitsort in den Bundesländern B, NÖ, W vorbehalten. Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses: Das
Dienstverhältnis ist unbefristet und beginnt am Datum. Einstufung laut Lohnordnung: 1.4. Service Tätigkeit: Cafehausbetrieb, Entgegennahme und Ausfolgung von Buchbestellungen Arbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit
beträgt ausschließlich der Pausen 40 Stunden. Der Arbeitnehmer
erklärt sich ausdrücklich bereit, an sechs Tagen pro Woche zu arbeiten. Entgelt: Der monatliche Bruttobezug beträgt 1.050 Euro. Die Fälligkeit des Entgelts und weiterer Entgeltbestandteile sind in den Punkten 6, 11 und 14 des Kollektivvertrags für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe geregelt. Urlaub: Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Arbeitnehmer erklärt ausdrücklich Verzicht auf Urlaubskonsum in der Zeit von 1. Oktober bis 24. Dezember. Die Vertragsparteien vereinbaren eine Konventionalstrafe für den Fall, dass der Arbeitnehmer aus seinem Verschulden fristlos entlassen wird oder ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches wird dadurch jedoch nicht ausgeschlossen. Die Konventionalstrafe beträgt einen halben vereinbarten Monatsbezug. Mitarbeitervorsorgekasse: auswählen |
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| Ort, Datum |
Arbeitnehmer:
...................................... Arbeitgeber: ....................................... |
Dienstvertrag (nicht kollektivvertraglich geregelte Beschäftigung)
| 1. Anstellung Das Dienstverhältnis zwischen Dienstnehmer und dem Dienstgeber beginnt am ..... und wird zunächst auf .... Monate befristet abgeschlossen, wobei der erste Monat als Probemonat gem. § 19 (2) AngG gilt. Wird das befristete Dienstverhältnis über die Befristung hinaus fortgesetzt, geht es in ein unbefristetes über.
2. Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich 3. Dienstverwendung 4. Arbeitszeit und Dienstverhinderung 5. Urlaubsregelung 6. Entlohnung 7. Ende des Dienstverhältnisses 8. Verschwiegenheitspflicht 9. Konkurrenzverbot 10. Verfall - Verjährung 11.
Schlussbestimmungen |
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