KUMMER & SORGE ARBEITSLOSENGELD-BERECHNUNG KÜNDIGUNGEN
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Arbeitsmarktservice |
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| Personalnummer 70 | Datum: 13. 07. 2005 | |
| Adresse | ||
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BESCHEID |
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| Ihrem Antrag auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes vom 1. 7. 2005 wird gemäß § 7 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1, zweiter Satz, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977, in geltender Fassung, mangels Erfüllung der Anwartschaft | ||
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k e i n e Folge gegeben. |
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| Gemäß § 7 Abs. 1 Z. 2 AlVG ist eine der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Arbeitslosengeldes die Erfüllung der Anwartschaft. | ||
| Gemäß § 14 Abs. 1 zweiter Satz AlVG ist bei einem Arbeitslosen, der das Arbeitslosengeld vor Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt, die Anwartschaft erfüllt, wenn | ||
| 1. der Arbeitslose in den letzten zwölf Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 26 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war, wobei höchstens 16 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Zeiten nach § 35 Abs. 2 des Arbeitsmarktservicegesetzes, BGBl. Nr. 313/1994 (Bezug einer Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes) herangezogen werden dürfen, und | ||
| 2. ihm das Arbeitsmarktservice auch unter weitest möglichem Einsatz von Förderungsmaßnahmen keine zumutbare Beschäftigung vermitteln kann, wobei diesbezüglich der Regionalbeirat anzuhören ist. | ||
| Sie können in der gesetzlichen Rahmenfrist nur 157 Tage arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung bzw. anwartschaftsbegründende Zeiten nachweisen. | ||
| Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. | ||
| Rechtsmittelbelehrung: Sie haben das Recht gegen diesen Bescheid Berufung einzulegen. Die Berufung muss innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung des Bescheides beim AMS eingereicht oder bei der Post aufgegeben werden. | ||
| ALLFÄLLIGE ANFRAGEN UND EINGABEN SIND AN DAS ARBEITSMARKTSERVICE ZU RICHTEN | FORMULAR - 205/BSVB | |