SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE + EINKOMMENSTEUERBERECHNUNG
| Der Beitragssatz zur Sozialversicherung beträgt für
Selbstständige 25,43 %. Die Aufschlüsselung ist der
EXCEL-Tabelle (Abb. unten) zu entnehmen. Die Höchstbeitragsgrenze von 57.540,- ist bei der Berechnung von C3, C4, C5 berücksichtigt. C7 wird automatisch in F2 eingetragen. Die Einkommensteuerstufen entsprechen jenen der Lohnsteuer (siehe Lohnverrechnung). |

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Sie können die EXEL-Datei downloaden, nach einem Doppelklick in C2 das Feld mit dem Kennwort SV
entsperren und eine neue Bemessungsgrundlage einsetzen. |
ABFERTIGUNG
| Seit 1. Jänner 2003 gilt
die im Betrieblichen-Mitarbeitervorsorge-Gesetz (BMVG) geregelte
"Abfertigung neu". Sie ist ab diesem Datum auf alle neu vereinbarten Arbeitsverhältnisse, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen (Arbeiter, Angestellte, Vertragsbedienstete, Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte) anzuwenden. Der Arbeitgeber muss für die "Neueinstellungen" einen Betrag von 1,53 % des Bruttoentgelts an die zuständige Krankenversicherung abführen (der erste Monat ist beitragsfrei!). Von dieser werden die Beiträge an die jeweilige Mitarbeitervorsorgekasse weiter geleitet. Nach drei Einzahlungsjahren besteht ein Anspruch auf Auszahlung. Zwischen folgenden Möglichkeiten kann gewählt werden:
Bei der Pensionierung hat der Arbeitnehmer diese Wahlmöglichkeiten:
Die Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) veranlagen das Abfertigungskapital. In welche MVK die Beiträge eingezahlt werden wird in Betrieben mit Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. Gibt es keinen Betriebsrat, informiert der Arbeitgeber die Belegschaft schriftlich über seine MVK-Wahl. In diesem Fall haben die Mitarbeiter ein Einspruchsrecht! |
| Die Mitarbeitervorsorgekassen
heben für ihre Tätigkeit Verwaltungskosten
(1 % bis 3 %), Kosten für die
Vermögensverwaltung (0,4 % bis 1 %) und Kosten
für die Übertragung von alten Ansprüchen in das neue System
(0,5 % bis 1 %, jedoch max. 300.- €) ein. Die Konditionen können
jederzeit verändert werden!
Die MVK legen die Gelder hauptsächlich in Anleihen, Aktien (Obergrenze 40 %), Investmentfonds, Bundesanleihen und Renten an. Die MVK müssen eine Kapitalgarantie für 100 % der eingezahlten Beiträge abgeben! Die folgenden Institute sind oder betreiben Mitarbeitervorsorgekassen: |
Wer vor dem 1. Jänner 2003 schon
Abfertigungsansprüche erworben hatte, konnte sich zwischen
drei
Varianten entscheiden:
Der Umstieg ist bis 2012 möglich. |
Vergleiche
verschiedener Auszahlungsansprüche je nach Abfertigungsvariante:
| Arbeitnehmer 1:
Alter 56
Jahre Monatsgehalt: € 3.200.- brutto Beschäftigt seit: 168 Monaten Voraussichtlich noch beschäftigt: 108 Monate Angenommene Gehaltssteigerung: 2 % Angenommene Verzinsung in der Abfertigungskasse: 6 % Übertragungsbetrag in die MVK (= Abfertigungsanspruch bei Kündigung durch den Arbeitgeber): 100 %, das sind zum Stichtag 4 Monatsentgelte im Wert von gesamt € 14.933.- (inkl. anteiliger Sonderzahlungen) |
| Kündigung durch Arbeitgeber | Kündigung durch Arbeitnehmer | ||||
| Auszahlungsanspruch | Auszahlungsanspruch | ||||
| Übertragung | Einfrieren | Alt | Übertragung | Einfrieren | Alt |
| € 33.930.- | € 26.200.- | € 39.370.- | € 33.930.- | € 8.700.- | € 0.- |
| Arbeitnehmer 2:
Alter 36
Jahre Monatsgehalt: € 2.300.- brutto Beschäftigt seit: 89 Monaten Voraussichtlich noch beschäftigt: 120 Monate Angenommene Gehaltssteigerung: 3 % Angenommene Verzinsung in der Abfertigungskasse: 5 % Übertragungsbetrag in die MVK (= Abfertigungsanspruch bei Kündigung durch den Arbeitgeber): 100 %, das sind zum Stichtag 3 Monatsentgelte im Wert von gesamt € 8.050.- (inkl. anteiliger Sonderzahlungen) |
| Kündigung durch Arbeitgeber | Kündigung durch Arbeitnehmer | ||||
| Auszahlungsanspruch | Auszahlungsanspruch | ||||
| Übertragung | Einfrieren | Alt | Übertragung | Einfrieren | Alt |
| € 20.290.- | € 26.200.- | € 17.680.- | € 20.290.- | € 7.180.- | € 0.- |
| Arbeitnehmer 3:
Alter 24
Jahre Monatsgehalt: € 1.600.- brutto Beschäftigt seit: 38 Monaten Voraussichtlich noch beschäftigt: 60 Monate Angenommene Gehaltssteigerung: 2,5 % Angenommene Verzinsung in der Abfertigungskasse: 4,5 % Übertragungsbetrag in die MVK (= Abfertigungsanspruch bei Kündigung durch den Arbeitgeber): 100 %, das sind zum Stichtag 2 Monatsentgelte im Wert von gesamt € 3.733.- (inkl. anteiliger Sonderzahlungen) |
| Kündigung durch Arbeitgeber | Kündigung durch Arbeitnehmer | ||||
| Auszahlungsanspruch | Auszahlungsanspruch | ||||
| Übertragung | Einfrieren | Alt | Übertragung | Einfrieren | Alt |
| € 6.660.- | € 6.130.- | € 6.180.- | € 6.660.- | € 2.010.- | € 0.- |
| Arbeitnehmer 4:
Alter 20
Jahre Monatsgehalt: € 1.480.- brutto Eintritt: 2003 Voraussichtlich noch beschäftigt: 180 Monate Angenommene Gehaltssteigerung: 3 % Angenommene Verzinsung in der Abfertigungskasse: 5,5 % |
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| Kündigung durch Arbeitgeber | Kündigung durch Arbeitnehmer |
| Auszahlungsanspruch | Auszahlungsanspruch |
| Abfertigung NEU € 8.770.- | Abfertigung NEU € 8.770.- |
| Ab 2007 können Selbständige
Beiträge (1,53
% des Gewinns ) für eine freiwillige Abfertigung an eine
Mitarbeitervorsorgekasse einzahlen. Der Beitrag ist als Betriebsausgabe
absetzbar. Weitere Informationen auf der Seite www.mitarbeitervorsorgekassen.at |